Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Flashcards

1
Q

Grober Aufbau der Bilanz

A

Def: Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmen in Kontenform.

Auf der Aktiva Seite steht das Vermögen. Es besteht aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen.

Auf der Passiva Seite steht das Kapital bestehend aus Fremd- und Eigenkapital .

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2
Q

Anlagevermögen (Bilanzaktiva)

A

Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen langfristig zu dienen
I. Immaterielle VG
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen

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3
Q

Umlaufvermögen (Bilanzaktiva)

A

Vermögensgegenstände, die nur kurze Zeit im Unternehmen verbleiben

Umlaufvermögen
I. Vorräte 
II. Forderungen
III. Wertpapiere
IV. Liquide Mittel
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4
Q

Eigenkapital (Bilanzpassiva)

A

Von den Eigentümern des Unternehmens unbefristet zur Verfügung gestelltes bzw. thesauriertes Kapital

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5
Q

Fremdkapital

A

Dem Unternehmen von Dritten für einen befristeten Zeitraum überlassenes Kapital

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6
Q

Grober Aufbau der GuV

A

Def:Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hat die Aufgabe, durch eine zweckmäßige Gliederung einzelner Erfolgskomponenten einen möglichst guten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu ermöglichen.

Dabei wird zwischen dem Ordentlichen und dem Neutralen Ergebnis unterteilt welche am Ende zum Gesamtergebnis zusammengefasst werden.

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7
Q

Ordentliches Ergebnis(GuV)

A

Nachhaltig erzielbares Ergebnis aus dem Kerngeschäft des Unternehmens

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8
Q

Neutrales Ergebnis (GuV)

A

Ergebnis aus außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

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9
Q

Rechnungslegungszwecke der Dokumentation

A

§238 Abs. 1 HGB: Kaufmann hat eine „übersichtliche, vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle“ zu erbringen
 Sämtliche innerhalb eines Geschäftsjahres aufgezeichneten güter- und finanzwirtschaftlichen Vorgänge bilden die Grundlage für die Anfertigung des vom Gesetzgeber geforderten Jahresabschlusses.
 Neben dieser grundlegenden Funktion erfüllt die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle zudem eine Schutzfunktion und eine Beweisfunktion (z.B. bei dolosen Handlungen oder Unterschlagungen).
 Darüber hinaus stellt die handelsrechtliche Buchführungspflicht die Grundlage für die Erstellung einer Bilanz nach dem Steuerrecht (§ 140 AO) dar.

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10
Q

Rechnungslegungszwecke Information und Rechenschaft

A

Information der Stakeholder:
Mit Hilfe des Jahresabschlusses soll der Adressatenkreis -insbesondere Anteilseigner und Gläubiger, aber auch Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, der Staat und die Öffentlichkeit – über die wirtschaftliche Lage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) des Unternehmens informiert werden

Selbstinformation des Kaufmanns:
Des Weiteren dient der Jahresabschluss auch der Selbstinformation des Kaufmanns, d.h. Jahresabschlussinformationen werden zur Steuerung und Kontrolle des Unternehmens herangezogen.

Rechenschaft:
Zudem ermöglicht der Jahresabschluss eine Rechenschaftslegung über die Verwendung des von den Eigen- und Fremdkapitalgebern anvertrauten Kapitals.

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11
Q

Rechnungslegungszwecke der Zahlungsbemessung

A

Der im Jahresabschluss ermittelte Periodenerfolg stellt zugleich die Bemessungsgrundlage für die maximal mögliche Ausschüttung an die Anteilseigner dar
Maßgeblich ist hier
Gläubigerschutz: Der Gesetzgeber beabsichtigt die Gläubiger des Unternehmens durch eine vorsichtige Gewinnermittlung zu schützen, welche dazu führt, dass Ausschüttungen bemessen werden, welche mit Blick auf die Haftungssubstanz des Unternehmens unbedenklich sind.

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12
Q

Buchführungspflicht HGB

A

§ 238 Abs. 1 HGB

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“

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13
Q

Aufstellungspflicht

A

§ 242 Abs. 1 HGB
„Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres einen den Verhältnissen seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden
Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.”

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14
Q

Was ist ein Kaufmann?

A

§1 Abs. 1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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15
Q

Was ist ein Handelsgewerbe?

A

§ 1 Abs. 2 HGB: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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16
Q

Abgrenzungskriterien des kaufmännischen Geschäftsprinzips

A

Art der Geschäftstätigkeit: z.B. Umfang/Vielfalt der Produktpalette/Leistungen
 Umfang der Geschäftstätigkeit: z.B. Umsatzvolumen, Anlage- und Betriebskapital
 Anzahl der Mitarbeiter: z.B. ein Schichtbetrieb
 Größe und Organisation: z.B. mehrere Betriebsstätten oder Tochterunternehmen

17
Q

Beginn und Ende der Buchführungspflicht

A

Beginn: Aufgrund der Verknüpfung der Buchführungspflicht mit dem Führen eines Gewerbebetriebes ist der Kaufmann unmittelbar mit Beginn seines Handelsgewerbes buchführungspflichtig.

Ende: Das Ende der handelsrechtlichen Buchführungspflicht tritt ein, wenn ein Betrieb eingestellt wird (Liquidation, Insolvenz) oder ein als Kaufmann eingetragenes Unternehmen, das die Betriebsgröße nach § 1 Abs. 2 HGB unterschritten hat, die Eintragung auf Antrag löschen lässt

18
Q

Ziel der Handelsrechtlichen Anforderungen an die Buchhaltung

A

Die Buchführung ist so vorzunehmen, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens verschaffen kann

19
Q

Allgemeine Anforderungen an die Buchhaltung

A

Überblickbarkeit §238 Abs 1 HGB

Einblickbarkeit §238 Abs 1 HGB

20
Q

Besondere Anforderungen an die Buchhaltung

A

Lebendige Sprache und eindeutige Abkürzungen ( §239 Abs 1 HGB)

Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte und geordnete Verbuchung
(§ 239 Abs. 2 HGB)

Unveränderlichkeit (§ 239 Abs. 3 HGB)

Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen (§ 239 Abs. 4 HGB)

21
Q

Die Aufstellungspflicht richtet sich nach …

A

Rechtsform
Unternhemensgröße
Kapitalmarktorientierung

22
Q

Rechtsform Einzelkaufsleuten

A

Alle Kaufleute werden im (§§ 238-263 HGB)

Keine Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und mehr als 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen

23
Q

Rechtsform Personengesellschaften

A

?????

24
Q

Rechtsform Kapitalgesellschaften

A

Kapitalgesellschaften(§§ 264-335 HGB)
Detailliertere Bestimmungen für Kapitalgesellschaften, z.B. bezüglich der Gliederung von Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB)

25
Q

Größenklassen Kapitalgesellschaften

A

Die speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sind nach Größenklassen differenziert
Für größere Kapitalgesellschaften gelten in der Regel detailliertere Bestimmungen (z.B. bei der Tiefe der Untergliederung von Bilanz und GuV oder der Aufstellung des Lageberichts)
Für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse ist es erforderlich, dass mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen erfüllt werden.
Bild Folie 35

26
Q

Kapitalmarktorientierung von Kapitalgesellschaften

A

Kapitalmarktorientiert ist eine Kapitalgesellschaft, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Anspruch nimmt oder dies beantragt hat.
„Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein […] betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel
zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt.“

27
Q

Zusammenfassung der Jahresabschlussverpflichtungen nach Unternehmensart

A

Folie 37

28
Q

Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen

A

Bundesanzeiger und evt eigene Internetpräsenz

29
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (def)

A

Unter den GoB sind allgemein anerkennte Regeln über die Führung der Handelsbücher sowie die Erstellung des Jahresabschlusses zu verstehen, die von allen Kaufleuten gleichermaßen zu beachten sind.

Zu beachten im Rahmen der 
Buchführungspflicht 238 /239
Inventurvereinfachungsverfahren 241
Aufstellung von Jahresabschlüssen 243
Bewertungsvereinfachungsverfahren 256
30
Q

Unterteilung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

A

Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD):
Sollen die Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle sichern

Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI):
Stellen sicher, dass die Vermögensgegenstände und Schulden vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfasst werden

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
Sollen gewährleisten, dass der Jahresabschluss vollständig, inhaltlich richtig sowie klar und übersichtlich aufgestellt wird

31
Q

Aufbau Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)

A

Folie 43

32
Q

Abgrenzungsgrundsätze der GoBil

A

Sachliche Abgrenzung
Den Erträgen sollen die durch sie verursachten bzw. ihnen entsprechen-den Aufwendungen gegenübergestellt werden.

Zeitliche Abgrenzung
Einnahmen und Ausgaben sind den einzelnen Rechnungsperioden pro rata temporis zuzurechnen.

33
Q

Ergänzende Grundsätze der GoBil

A

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit: Der Nutzen zusätzlicher Information muss die Kosten ihrer Bereitstellung übersteigen; es sind nur solche Informationen zu verarbeiten, die für den Bilanzadressaten entscheidungsrelevant sind.

Going-Concern-Prinzip: Bei der Bewertung ist grundsätzlich von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.

Grundsatz der Richtigkeit und Vollständigkeit

34
Q

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ( GoBil)

A

Posten des Jahresabschlusses sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist

Keine Zusammenfassungen oder Saldierungen, die zu Fehlinformationen führen könnten; aber: Gliederungstiefe der Bilanz darf nicht die Übersichtlichkeit gefährden

35
Q

Grundsatz der Kontinuität (GoBil)

A

Dient der Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf

Formelle Kontinuität: Bilanzidentität (Schlussbilanz 2013 = Eröffnungsbilanz 2014); Beibehaltung der Bilanzgliederung und des
Abschlussstichtages

Materielle Kontinuität:
Bewertungsstetigkeit: Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen
und -methoden

Wertkontinuität: Ein im alten Jahresabschluss bilanzierter Wert ist bei unveränderten Verhältnissen fortzuführen

36
Q

Zentrale Informationsinstrumente der handelsrechtlichen Rechnungslegung sind…

A

Bilanz
GuV
Und Anhang