Grundbegriffe und Prinzipien des Bürgerlichen Rechts 1 Flashcards

1
Q

Legaldefinition „Anspruch“

A

ART 194 BGB “ Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen “

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2
Q

Anspruchsgrundlagen

A

Regelungen/ Rechtsnormen, die als Rechtsfolge einen Anspruch vorsehen,

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3
Q

Recht im objektiven Sinne

A

Gesamtheit aller Rechtsregel

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4
Q

Recht im subjektiven Sinne:

A

Rechts eines Einzelnen

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5
Q

Zwingendes Recht:

A

Durch einzelne Betroffene nicht mehr abänderbares Gestzrecht

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6
Q

Dispositives (nachgiebiges) Recht

A

man kann dieses Recht abändern

Der Disposition der Betroffenen unterliegendes Gesetzrecht

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7
Q

Gegennormen
Einwendungen, Einreden

A

können einem Anspruch
entgegenstehen
die Ausnahme von der Regel

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8
Q

anspruchshindernde Einwendungen

A

Anspruch entsteht von
vorneherein nicht, wenn diese Gegennorm eingreift

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9
Q

Anspruch entsteht von
vorneherein nicht, wenn diese Gegennorm eingreift

A

anspruchshindernde Einwendungen

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10
Q

anspruchsvernichtende Einwendungen

A

Anspruch ist zwar zunächst
entstanden, erlischt aber wieder (geht wieder unter)

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11
Q

Anspruch ist zwar zunächst
entstanden, erlischt aber wieder (geht wieder unter)

A

anspruchsvernichtende Einwendungen

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12
Q

anspruchshemmende Einreden,

A

Anspruch bleibt bestehen, ist aber
dauerhaft (peremptorisch) oder vorübergehend (dilatorisch) nicht
durchsetzbar

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13
Q

Anspruch bleibt bestehen, ist aber
dauerhaft (peremptorisch) oder vorübergehend (dilatorisch) nicht
durchsetzbar

A

anspruchshemmende Einreden,

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14
Q

Hilfsnormen

A

dienen dazu, einzelne Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage bzw.
Gegennorm näher zu bestimmen

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15
Q

Vorsatz

A

Unter Vorsatz versteht man Wissen (sog. intellektuelles Element) und Wollen (sog.
voluntatives Element) des rechtswidrigen Erfolgs im Bewusstsein der Rechts- bzw.
Pflichtwidrigkeit (vgl. etwa BeckOK BGB/Lorenz, 71. Ed. 1.8.2024, § 276 Rn. 10).

Konsequenz: Begriffsbestimmung (Vorsatz) durch Rechtsprechung und
Wissenschaft, herkömmlicherweise:

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16
Q

Fahrlässigkeit

A

handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt

17
Q

Privatautonomie

A

Recht eines jeden Menschen, seine Rechtsverhältnisse im
Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich zu gestalten

18
Q

Ausprägungen der Privatautonomie( 6Freiheiten)

A

Vertragsfreiheit

Abschlussfreiheit

Gestaltungs-
(Inhalts-)
freiheit

Eigentumsfreiheit

Testierfreiheit

Koalitionsfreiheit

19
Q

Einschränkungen des Grundsatzes der Privatautonomie,

A

Kontrahierungszwang

BGB-Normen (z.B. § 134, § 138)

20
Q

Vertragsbindung

A

engagement/ durée du contrat

21
Q

Prinzip des Vertragsbindung

A

pacta sunt servanda

Verträge sind einzuhalten

22
Q

Ausnahme
Prinzip des Vertragsbindung

A

Anfechtungsrecht

verbraucherschützendes Widerrufsrecht