Gewaltenteilung Flashcards

0
Q

Vertikale Gewaltenteilung

A

Bund
Länder
Kommunen

  • Verteilung der Staatsmacht
  • Bundesstaatlichkeit = Aufteilung der staatlichen Aufgaben
  • Gewaltenteilung zw. Gesamtstaat und Gliedstaaten
  • klare Abgrenzung der Kompetenzen
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1
Q

Horizontale Gewaltenteilung

A

Judikative (Rechtssprechung) Gerichte
Exekutive (ausführend) Regierung
Legislative (gesetzgebend) Parlamente

Art. 20 II GG

Aufteilung auf getrennte, voneinander unabhängige Staatsorgane

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2
Q

Personalhoheit

A

Herrschaftsgewalt eines Staates über alle Staatsangehörigen im Inland und Ausland

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3
Q

Gebietshoheit

A
  • erstreckt sich auf alle Personen (nicht nur Staatsangehörige) und Sachen im Inland
  • endet an der Staatsgrenze
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4
Q

Rechte der deutschen Staatsbürger

A
Versammlungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Freizügigkeit
Berufsfreiheit
Ausbürgerung, Auslieferung (dt.Staatsbürgerschaft nicht entziehen)
Staatsbürgerliche Rechte (öff. Amt)
Wahlrecht
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5
Q

Pflichten der deutschen Staatsbürger

A

Dienstverpflichtung (Kriegsdienstverweigerung)
Pflicht zur Abwehr

Nicht im GG:
Pflicht das Amt eines Schöffen, Vormunds auszuüben

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6
Q

Staatsgewalt

A
  • Herrschaftsmacht über Land und Leute
  • Gebietshoheit + Personalhoheit
  • ein Staat kann nur bestehen, wenn die staatliche Gemeinschaft alle für das Zusammenleben notwendige Regeln gegenüber den Mitgliedern durchsetzen kann.
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7
Q

Gewaltenteilung (Ziele)

A
  • Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft
  • Organisation staatlicher Gewalt
  • Ziel: -Konzentration und Machtmissbrauch pol. Macht verhindern
    - Ausübung pol. Herrschaft begrenzen, mäßigen
    - bürgerliche Freiheiten sichern
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8
Q

Gewaltmonopol

A
  • Recht, das allein dem Staat zusteht
  • Regeln des Zusammenlebens festzulegen (Rechte und Pflichten)
  • Befolgung auch mit körperlicher Gewalt erzwingen
  • allein der Staat hat Recht anderen die Ausübung körperlicher Gewalt zu erlauben
  • ermöglicht dem Staat für ein friedliches, menschenwürdiges Leben aller Bürger zu sorgen
  • heute beanspruchen alle Staaten ein Gewaltmonopol
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9
Q

oberstes Ziel der Gewaltenteilung

A

Der Staat muss gehindert werden, sein Gewaltmonopol zu missbrauchen. Die Gewaltenteilung wirkt als Sperre gegen die Willkürherrschaft.

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10
Q

legislative

A

-beschließt Gesetze
-in Demokratie = gewählte Volksvertretung = Parlament
(Bundestag, Bundesrat, Landtag, gemeinsamer Ausschuss)
-ist an best. Grundsätze (verfassungsmäßige Ordnung) gebunden
-darf Gewaltenteilung nicht abschaffen
-> wird überwacht von judikative

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11
Q

exekutive

A

-Regierung und Verwaltung
-(Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden, Bundesversammlung)
-vollziehen Gesetze
-Macht wird dem Recht untergeordnet
-das Handeln der ex. ist für Bürger berechenbar, da an Gesetze gebunden -> Bürger kann sich auf Gesetze berufen notfalls vor Gericht)
=>Rechtssicherheit!!!

-> kontrolliert von judikative (Gerichten)

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12
Q

judikative

A
  • Rechtsprechung
  • an Recht und Gesetz gebunden
  • nicht an Weisungen (von Regierung) gebunden
  • Unabhängigkeit der Richter = gerechte Urteile

Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte)

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13
Q

Begründer der Lehre der Gewaltenteilung

A

frz. Jurist und Philosoph

Charles de Montesquieu

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14
Q

Ziele Montesquieus in Bezug auf die Gewaltenteilung

A
  • Besetzung der verschiedenen Staatsorgane mit Personen unterschiedlicher Herkunft und Interessen
  • durch Beschränkung der Teilgewalten = Machtkonzentration erschweren
  • gegenseitige Kontrollen der Teilgewalten =vor Machtmissbrauch schützen
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15
Q

Regierungsbezirke

A

-große Länder sind in Regierungsbezirke unterteilt
(Bayern, Hessen, NRW, Baden Württemberg, Sachsen)
Bezirke = dezentrale Einheiten der Landesverwaltung

16
Q

Landkreise und kreisfreie Städte

A
  • Unterteilung der Flächenstaaten in Landkreise (Kreise)
  • derzeit 313 LK
  • zusätzlich 116 kreisfreie Städte (nehmen Aufgaben der LK selbst war und bilden eigenen Kreis
17
Q

Kommunalverbände / Verwaltungsgemeinschaften

A
  • Zwischenstufe der kommunalen Arbeit
  • zw. LK und Gemeinde
  • unterschiedliche Formen
  • unterschiedliche Aufgabenstellung
  • unterschiedliche Bezeichnungen (Amt, Amtsgemeinde, Verbandsgemeinde, Gemeindeverwaltungsverband)
18
Q

Gemeinden

A

-kleinste, selbstständige, territoriale Einheit
-in Deutschland derzeit 12320 Gemeinden
-248 gemeindefreie Gebiete
= Gebietskörperschaft
-verfügt über direkt gewählte Organe

19
Q

Gewaltenverschränkung

A
  • checks and balances (Hemmnisse und Gleichgewichte)
  • Vernetzung in ein System
  • alle staatlichen Teilgewalten ungefähr gleich stark (gleichgewichtig)
  • kontrollieren sich gegenseitig
  • haben an der Machtausübung der anderen Gewalten teil
20
Q

Beispiele für Gewaltenverschränkung

A
  • Regierung (ex) wird von Parlamenten (leg) gewählt, kontrolliert und ggf. abgesetzt
  • Gerichte (jud) überprüfen
    • Regierungs und Verwaltungshandeln (ex) auf Rechtmäßigkeit
    • Gesetzgebungsakte (leg) auf Verfassungsmäßigkeit
  • Bundespräsident (ex) fertigt Gesetze aus (formell und materiell) und verkündet sie (Kontrolle der leg)
  • Bundesverfassungsrichter (jud) von Wahlmännerausschuss berufen setzt sich aus (ex)+(leg) zusammen
21
Q

Gewaltenverschränkung nach Auffassung des BVerfG

A

Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des GG zu entnehmen.