Gewaltenteilung Flashcards
Vertikale Gewaltenteilung
Bund
Länder
Kommunen
- Verteilung der Staatsmacht
- Bundesstaatlichkeit = Aufteilung der staatlichen Aufgaben
- Gewaltenteilung zw. Gesamtstaat und Gliedstaaten
- klare Abgrenzung der Kompetenzen
Horizontale Gewaltenteilung
Judikative (Rechtssprechung) Gerichte
Exekutive (ausführend) Regierung
Legislative (gesetzgebend) Parlamente
Art. 20 II GG
Aufteilung auf getrennte, voneinander unabhängige Staatsorgane
Personalhoheit
Herrschaftsgewalt eines Staates über alle Staatsangehörigen im Inland und Ausland
Gebietshoheit
- erstreckt sich auf alle Personen (nicht nur Staatsangehörige) und Sachen im Inland
- endet an der Staatsgrenze
Rechte der deutschen Staatsbürger
Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Freizügigkeit Berufsfreiheit Ausbürgerung, Auslieferung (dt.Staatsbürgerschaft nicht entziehen) Staatsbürgerliche Rechte (öff. Amt) Wahlrecht
Pflichten der deutschen Staatsbürger
Dienstverpflichtung (Kriegsdienstverweigerung)
Pflicht zur Abwehr
Nicht im GG:
Pflicht das Amt eines Schöffen, Vormunds auszuüben
Staatsgewalt
- Herrschaftsmacht über Land und Leute
- Gebietshoheit + Personalhoheit
- ein Staat kann nur bestehen, wenn die staatliche Gemeinschaft alle für das Zusammenleben notwendige Regeln gegenüber den Mitgliedern durchsetzen kann.
Gewaltenteilung (Ziele)
- Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft
- Organisation staatlicher Gewalt
- Ziel: -Konzentration und Machtmissbrauch pol. Macht verhindern
- Ausübung pol. Herrschaft begrenzen, mäßigen
- bürgerliche Freiheiten sichern
Gewaltmonopol
- Recht, das allein dem Staat zusteht
- Regeln des Zusammenlebens festzulegen (Rechte und Pflichten)
- Befolgung auch mit körperlicher Gewalt erzwingen
- allein der Staat hat Recht anderen die Ausübung körperlicher Gewalt zu erlauben
- ermöglicht dem Staat für ein friedliches, menschenwürdiges Leben aller Bürger zu sorgen
- heute beanspruchen alle Staaten ein Gewaltmonopol
oberstes Ziel der Gewaltenteilung
Der Staat muss gehindert werden, sein Gewaltmonopol zu missbrauchen. Die Gewaltenteilung wirkt als Sperre gegen die Willkürherrschaft.
legislative
-beschließt Gesetze
-in Demokratie = gewählte Volksvertretung = Parlament
(Bundestag, Bundesrat, Landtag, gemeinsamer Ausschuss)
-ist an best. Grundsätze (verfassungsmäßige Ordnung) gebunden
-darf Gewaltenteilung nicht abschaffen
-> wird überwacht von judikative
exekutive
-Regierung und Verwaltung
-(Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden, Bundesversammlung)
-vollziehen Gesetze
-Macht wird dem Recht untergeordnet
-das Handeln der ex. ist für Bürger berechenbar, da an Gesetze gebunden -> Bürger kann sich auf Gesetze berufen notfalls vor Gericht)
=>Rechtssicherheit!!!
-> kontrolliert von judikative (Gerichten)
judikative
- Rechtsprechung
- an Recht und Gesetz gebunden
- nicht an Weisungen (von Regierung) gebunden
- Unabhängigkeit der Richter = gerechte Urteile
Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte)
Begründer der Lehre der Gewaltenteilung
frz. Jurist und Philosoph
Charles de Montesquieu
Ziele Montesquieus in Bezug auf die Gewaltenteilung
- Besetzung der verschiedenen Staatsorgane mit Personen unterschiedlicher Herkunft und Interessen
- durch Beschränkung der Teilgewalten = Machtkonzentration erschweren
- gegenseitige Kontrollen der Teilgewalten =vor Machtmissbrauch schützen