Gesetzlichkeitsprinzip Flashcards

1
Q

Gesetzlichkeitsprinzip Art. 103 Abs. 2

A

„Bestrafung nur wenn Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor Tat begangen wurde.“

  • Kein GewohnheitsR
    —> Vorhersehbarkeit für Bürger
    —> Gewalteinteliung
  • Bestimmtheitsgebot
    —> Vorhersehbarkeit
    —> Gewalteinteilung
  • Analogieverbot
  • Rückwirkungsverbot
    —> Vertrauensschutz für Bürger
  • Änderungen bei Verfolgungsvoraussetzungen, Rechtsprechung, zugunsten des Betroffenen und bei Maßregeln der Besserung und Sicherung erlaubt
How well did you know this?
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4
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