Gesetzlichkeitsprinzip Flashcards
1
Q
Gesetzlichkeitsprinzip Art. 103 Abs. 2
A
„Bestrafung nur wenn Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor Tat begangen wurde.“
- Kein GewohnheitsR
—> Vorhersehbarkeit für Bürger
—> Gewalteinteliung - Bestimmtheitsgebot
—> Vorhersehbarkeit
—> Gewalteinteilung - Analogieverbot
- Rückwirkungsverbot
—> Vertrauensschutz für Bürger - Änderungen bei Verfolgungsvoraussetzungen, Rechtsprechung, zugunsten des Betroffenen und bei Maßregeln der Besserung und Sicherung erlaubt