Gef. Körperverletzung §224 Abs. 1 Flashcards
1
Q
Waffe oder gef. Werkzeug
A
Waffe:
Gegenstand, der nach der objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Gef. Werkzeug:
Gegenstand, der nach der objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen