Gesellschaft: I. Die Zeit bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts - Verfassungsgeschichte) Flashcards

1
Q

Wie wurde rechtliches wissen im Mittelalter weitergegeben?

A

mündlich, da die großzahl der Bevölkerung ausgenommen Kleriker analphabet waren

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2
Q

2 wesentliche Vorgänge in der Neuzeit

A

Reformation
- Abspaltung der evangelischen Kirche und Gegenreformation der katholischen kirche - Glaubensspaltung
Rezeption
- übernahme der gelehrten Rechte in die Rechtspraxis: Säkularisierung, Buchdruck

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3
Q

Prinzip der Ebenburt

A

Nur Standesgenossen sind Rechtsgenossen: Jeder Stand hatte sein eingenes Recht
Im gerichtswesen und zB Wahl des Ehepartners relevant

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4
Q

Wie bestimmte sich, welchem Stand man angehörte?

A

Geburtsstände- nach Abstammung
Kind folgt der ärgeren Hand (dem standesniedrigeren Elternteil) oder dem Busen (Stand der Mutter)
Wechsel nur bei Klerus möglih

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5
Q

Standespyramide

A

Adel
Klerus
Bürger
Bauern

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6
Q

Wie war eine Gtundherrschaft aufgebaut

A

Rustikalland - inwärtseigenes Land der Bauern zur bewirtschaftung und leistung der Abgaben (Bodenleihe, geteiltes Egt)
Dominikalland - Liegenschaften der Grundholden /bauern - keine Bodenleihe, sondern eine Art Mietverhältnis (deswegen Frondienste/Roboterleistungen)
Frohof - Hof des Grundherren

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7
Q

Bodenleihe

A

Das Recht der Bauern am Rustikalland (Land zur bewirtschaftung)
Sachenrechtliches Verhältnis - geteiltes Egt: Unter- und Obereigentum
Untereigentum der Bauern: Inwärtseigen (Egtähnlich)/ dominium utile
Oberegt des GH: Oberegt/ dominium directum

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8
Q

Frondienste

A

Nur das Rustikalland wurde in Form vom geteilten Egt gegeben, das Dominikalland stand weiterhin in Eigenregie des GH und deswegen mussten die Grundholden Robotelreistungen bzw Frondienste am Fronhof leisten zB Pflügen
Führte zu Hunger und Elend weil sie dadurch ihr eigenes Land nicht bewirtschaften konnten

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9
Q

Schollengebundenheit

A

Leibeigene Bauern des GH: Bauern konnten ohne Erlaubnis die Grundherrschaft nicht verlassen, Beruf wechseln, Heiraten usw.
In Österreich leibeigenschaft schon im Mittelaltr außer Gebrauch

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10
Q

Das Recht in Grundherrschaften

A

Hofrecht
- GH und Grundholden in Taiding zusammen festgelegt
danach setzte sich der GH in der Patrimonialgerichtsbarkeit als einziges Organ der Gesetzgebung und verwaltung

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11
Q

Investitur

A

Verleihung des ding. Rechtes an Lehen

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12
Q

Lehnspyramide

A

König
Kronvasallen
Aftervasallen
Grundholden ?

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13
Q

Wieso fuhr in Frankreich und England das Lehnswesen zu einer Stärkung des Königtums und in Deutschland zu eriner Schwächung?

A

1013 letzter satz

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14
Q

Wormser Konkordat

A

Infolge des Investiturstreites infolge des Ottonisch Salischen Reichskirchensystem
1122
Abkommen zw König und Papst über Trennung der weltlichen und geistlichen Sphäre
Schwächung der Position des Königs - keinen Einfluss auf klerus:
- Bischöfe und Äbte wurden durch kanonische Wahl bestimmt
- König stattet gewählten mit temporalia aus (Stellung als Grundherr)
- dann wurde noch spiritualia übertragen

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15
Q

Wieso war es günstiger für eine Person im Mittelalter (~13Jh) in einer Stadt zu leben

A

Stadtluft macht frei: Gelang es Grundholden aus der Grundherrschaft zu entkommen waren sie nicht mehr leibeigen und mussten auch nicht mehr die religion des Grundherrwn annehmen.
=Persönliche Freiheit

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16
Q

Was waren die nachteile für einen Grundholden/Bauern, der in die stadt geflohen ist?

A

Hatte nicht die selben Privilegien - kein Bürgerrecht
Dafür brauchtw man entweder ein Grundbesitz oder zahlung des Bürgergeldes

17
Q

Handwerker und Kaufleute waren organisiert in…

A

Zünften und Gilden

18
Q

Freie Städte

A

Städte, die seinen Stadtherr (faktische stellung wie Grundherr) abgeschüttelt haben (v.a. unter Herrschaft zB eines Bischofs) udn ein eigenes stadtrechr gebildet haben

19
Q

Reichsstädte

A

unter der herrschaft des königs - selbe freiheit wie reichsstädte

20
Q

Wer wurde von politischer Mitwirkung ausgeschlossen

A

Frauen, Schauspieler, Prostituierte und v.a. Juden

21
Q

Stellung des Juden im Mittelalter

A

lebten in Ghettos
Abgaben an König: Judenpfenning/Judenregal
Pogromen
Eigenes recht

22
Q

Halacha vs Judenrecht

A

Halacha regelte beyiehungen zwischen Juden udn das judenrecht zwischen christen udn juden
so konnten sie zb nicht heiraten
einschränkung der berufsmöglichkeit

23
Q

ecclesia vivit lege romana

A

Der Klerus lebt nach römischem Recht
Für die geisticheen galt das kanonische Recht und subsidiär das römische Recht

24
Q

Was ist die wichtigste Standespflicht der Kleriker? Wieso?

A

Zölibat, sodass das Kind nicht aufgr der Abstammung in den Stand des Klereus eintreten konnte

25
Q

Klostertod

A

Verlust der temporalia bei Eintritt in ein Kloster

26
Q

Erste erscheinung des Mehrheitsprinzips bei Wahlen

A

Wahlen des Priors in geistlichen Orden wie Franziskaner (Bettelorden)

27
Q

Äbte

A

LeiterIn der Mönch- und Konnenklöster

28
Q

Geistliche Orden nahmen Aufgaben der Bildung und Pflege wahr. Wann hat das an Bedeutung verloren?

A

Im Josephinismus (18 Jh), wo weltliche Aufgaben der Kirche entzogen wurden und eigene Einrichtungen für solche Aufgaben errichtet wurden - Religionsreform
Kirche wurde Staat untergeordnet

29
Q

Das Ottonisch Salische Rechtskirchensystem

A

Kaiser Otto I. wollte die Stammesherzogtümer schwächen und fing an, Ländereien an Geistliche zu geben, weil diese aufgr des Zölibats keine Erben haben konnten. Das GS fiel dann zurück an den König, der diese wieder an Geistliche gab.
Problem: Investiturstreit 11/12 jh - wurde kritisiert und entstand die frage, wer den verliehenen Geistlichen bestimmen würde
Folge: Trennung der geistlichen und weltlichen Sphäre im Wormser Konkordat 1122

30
Q

Vogteirechte

A
  • die temporalia eines Klerikers war u.a. Adeligen das Recht zur Blutgerichtsbarkeit (=verurteilung schwerer Straftaten mit Tod) zu verleihen
    Die Geistlichen selbst konnten das nicht ausüben. Diese verliehenen Adeligen wurden Vögte genannt
31
Q

Wie setzte sich erstmals das HRR zusammen?

A

Frankreich wurde nach Tod von Karl dem Großen unter seinen 3 Söhnen aufgeteilt und wurde das ostfrankische Reich (auch regnun teuctonium, Reich der Deutschen) mit dem italiensichen Reich im 10 Jh zum HRR vereinigt
von Rhein zum Oder

32
Q

Kaiser vs König

A

Ein König konnte sein Heil weitervererben, ein Kaiser musste vom Papst ernannt werden

dt. Könige erhebten im mittelalter häufig den Anspruch, vom Papst zum Kaiser ernannt zu werden (iSv renovatio imperii), wobei das Volk den König anerkennen musste

33
Q

Königsheil, Geblütsrecht und das Königswahlrecht

A

Das Königsheit ist das Vermutete Charisma eines Königs, das in der Familie rennt (Geblütsrecht) und deswegen die Stellung als König vererbt werden konnte, wobei die thronfolge vom Volk anerkannt werden musste. Dies war die vorstufe zum Wahlrecht, was sich im 13. Jh zu einem Königswahlrecht der Kurfürsten entwickelte

34
Q

Königswahlrecht - Kurfürsten

A

Von einer Anerkennung des Volkes gelingt das Wahlrecht im 13 Jh in die Hände der Kurfürsten. Diese waren 4 weltliche und 3 geistliche Reichsfürsten.
Laut der Goldenen Bulle 1356 mussten diese unteilbar sein - im wall der Weltlichen war das Königswahlrecht also vererbbar (Primogenitur) und die geistlichen wurden per kannonischer Wahl bestimmt (Wormser Konkordat 1122)
-Mehrheitsprinzip

35
Q

renovatio imperii

A

Nach dem untergang des weströmischen Reichs 476 konnte der byzantinische Kaiser seine Herrschaft im westen nicht duchsetzen und krönte der Papst Karl den Großen zum Kaiser 800 - Zweikaiserproblem

36
Q

Unterschiede zwischen byzaninischem und westlichem Reich - Zweikaiserproblem

A

Glaubensspaltung katholisch/orthodox
Zweischwerterlehre vs Caeseropapismus

37
Q

Gerichtsbarkeit im westlichen Reich
(und Entwicklung

A

Königliche Gerichtsbarkeit - Hofgericht - Oberstes Gericht - regional vom Grafen wahrgenommen
Im laufe der Geschichte hat sich die königliche Gerichtsbarkeit zur landesfürstlichen Gb. entwickelt

38
Q

Regalien

A

finanziell verwertbare Herrschaftsrechte wie Judenregal oder Zoll- und Münzregal
weitergegeben an Landesfürsten