Entstehung der Länder: I. bis 18Jh - VfG Flashcards
Situation vor der Ländererntstehung
Das HRR entstand durch vereinigung des ostfrankische und des it. Reiches und setzte sich dann aus 4 Stammesherzogtümer zusammen:
Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern
Amtsherzogtum
der dt. König hatte Konflikte mit Stammesherzogen und stellte stattdessen eigene Leute als Herzöge ein –> Kärnten 976 (anstelle Bayern)
Territorialherzogtümer (Entstehung Mark und Herzogtum)
zB Steiermark und Österreich
Territorial definierte Herzogtümer iSv beide waren Marken an Grenzgebieten und sohin errichtete Otto I zum Schutz Marken, dessen Markgrafen mit besonderen Regalien erstattet waren wie Heerführung , Burgbau, Vogteirechte usw., um vor Ungareinfällen zu Schützen.
Augrund dieser besonderen Befugnise konnten sich die Markgrafen (damals die Babenberger) als Herrscher durchsetzen und wurde
österreich 1156 von Bayern getrennt und zum Herzogtum ernannt
danach Steiermark 1180
- folge des Privilegium Minus 1156
Entstehung Ober- und Niederösterreich
Die Babenberger haben die Herzogtümer Österreich und Steiermark regiert. Nach dem Aussterben 1246 wurden Österreich und Steiermark getrennt und gem. privilegium minus wurde Hzgtm Österreich in nid und ob der Enns
Landwerdung Tirol
13 Jh
Bischöfe von Brixen und Trient werden belehnt (ottonisch salisches reichskirchensystem), verliehen Vogteirechte und diese Adeligen stellen eigenes Landrecht fest - anerkennung als Land
Landwerdung Salzburg
Bischof von Salzburg stützt sich auf Landschenkungen und damit verliehenen Regalien
Landwerdung Kärnten
seit (Amts)Herzogtumswerdung Kärntens 976 und der abspaltung vom Stammesherzogtum Bayern wurde von Landwerdung Stmr, Ober und Niederö. usw. verkleinert und “konzentriert” somit “konkretisiert” und privilegium minus
Landwerdung Vorarlberg
Nach Aussterben der damaligen Dynastie ergriffen Habsburger die Herrschaft in der Neuzeit
ius territorii - Landeshoheit
Verschiedene Regalien verschmelzen in der Neuzeit zu einem Herrschaftsrecht
Landesherrschaft wird zu einheitlicher Landeshoheit
ist die Summe einzelner Herrschaftsrechte, aber auch Ansatzpunkt zur Ableitung anderer
Verankerung der Landeshoheit der einzelnen Landesfürsten
Landeshoheit war vorher quelle zur ableitung beliebiger Herrschaftsrechte
Konkretisierung im Westfällischen Frieden 1648
Länder, wie Reichsstädte waren
Reichsunmittelbar
- Besondere Herrschaftsstellung
Elemente eines Landes
Ladsfürst, Landsgemeinde, Landesbewustsein (Name und Wappen), Landsrecht
Gebiet kein kriterium
Ausnahme Vorarlberg - kein Landrecht
Anfang der Habsburgischen Herrschaft in Österrich
König Rudolf I von Hbs fordert Herausgabe der Länder von König Ottokar nach Aussterben Babenberger
Privilegium Minus
1156
Kaiser Friedrich I gibt Herzog Heinrich und Frau Theodora diesen Freiheitsbrief:
Erblichkeit
subsidiär auch für weibliche Nachkomen
Libertas affectandi (individuell)
consillium et auxilium (hof und heeresfahrtspflicht) beschränkt
Gerichtsbarkeit nicht ohne zustimmung des herzogs
Privilegium maius
1356 Entworfen und erst 1453 bestätigt bzw inK
verfälschung des Privilegium minus vonseiten der Habsburger, um ihre nichtberücksichtigung in der Goldenen Bulle zu umgehen
Privilegien der habsburger:
- Stellung als Erzherzog
- consilium et auxilium minimisiert
- privilegium de non appellando et de non evocando
- Das HRR dürfte keine Lehen oder Gesetzte in Ö haben
- crimen laesae maiestatis
- Einheitliche Erbfolge nach Primogenitus –> Unteilbarkeit der österreichischen Länder