Geringwertige Wirtschaftsgüter Flashcards
Welche Abschreibungsmethoden sind für GWG’s zulässig?
Für die Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter sind 3 Methoden zulässig.
1) Sofortabschreibung
2) GWG-Methode
3) Sammelpostenmethode
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Wert maximal 1000€ beträgt.
Was versteht man unter “Sofortabschreibung”?
Bei GWG’s mit Anschaffungskosten unter 150€ kann das Anlagegut sofort als betrieblicher Aufwand gebucht werden.
Was versteht man unter “GWG-Methode”?
Bei Anschaffungskosten zwischen 150€ und 410€ wird das GWG im 1. Jahr komplett abgeschrieben.
Was versteht man unter “Sammelpostenmethode”?
Alternativ zur GWG-Methode kann bei GWG’s mit Anschaffungskosten über 150€ und maximal 1000€ eine Abschreibung über einen Sammelposten erfolgen. Dieser Sammelposten ist jahrgangsbezogen
und wird über eine “Nutzungsdauer” von 5 Jahren zu gleichen Teilen abgeschrieben (AfA-Satz von 20%).
Welche Besonderheiten sind bei der Wahl zwischen GWG-Methode und Sammelpostenmethode zu beachten?
Pro Wirtschaftsjahr ist für jedes neu angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgut mit einem Wert über 150€ die gleiche Methode anzuwenden.