GdV Flashcards
Angemessenheit
Ist ein Teilaspekt des GdV,d.h. die Maßnahme ist angemessen, wenn sie nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. (Zweck-Mittel-Relation)
Erforderlichkeit
Ist ein Teilaspekt des GdV; aus der Eignung und dem mildesten Mittel ergibt sich der Grundsatz der Erforderlichkeit, demnach haben die Ordnungsbehörden und die Polizei von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
Geeignetheit
Sie ist ein Teilaskept des GdV; geeignet ist jede Maßnahme, die das polizeiliche Ziel ganz oder zumindest teilweise erreicht. Sie darf objektiv nicht untauglich sein, das polizeiliche ZIel zu erreichen.