Fragenkatalog Recht Flashcards

1
Q

Welches ist das wichtigste Bundes-Abfallgesetz?

A

Kreislaufwirtschaftsgesetz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche Ziele werden mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt?

A
  • Verringerung schädlicher Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
  • Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren
  • Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Ordnen Sie die folgenden Gesetze in eine chronologisch logische Reihenfolge und begründen Sie dies kurz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz.

A

-Abfallbeseitigungsgesetz 1972
-Abfallgesetz 1986
-Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 1996
-Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012
Gesetze zum Abfall wandeln sich von der einfachen Beseitigung (Deponierung) von Abfällen hin zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft in der alle Abfälle verwertet werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Bringen Sie die folgenden Grundsätze in die hierarchische Reihenfolge, wie sie das KrWG vorsieht: Recycling, Vorbereitung zur Wiederverwendung, sonstige Verwertung, Vermeidung und Beseitigung von Abfall.

A
  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung
  • Beseitigung von Abfall
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wie lautet die Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz?

A

Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge (5-stufige Abfallhierarchie) nach Abs. 1:
-1.Vermeidung
-2.Vorbereitung zur Wiederverwendung
-3.Recycling
-4.sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
-5.Beseitigung
⇒Vorrang derjenigen Maßnahme mit bestem Schutz von Mensch und Umwelt und Berücksichtigung von Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip bei Betrachtung des Lebenszyklus nach Abs. 2 sowie weiterer sieben Kriterien

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Kann von der neuen Abfallhierarchie abgewichen werden?

A

Ja, Vorrang derjenigen Maßnahme mit bestem Schutz von Mensch und Umwelt und Berücksichtigung von Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip bei Betrachtung des Lebenszyklus.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Zwischen welchen beiden Formen der Verwertung wird im KrWG unterschieden?

A

Recycling (§3 Abs. 25 KrWG):
jedes „Verwertungsverfahren“, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden,
-Einschließlich Aufbereitung organischer Materialien (Kunststoffe als Reduktionsmittel in Hochofen)
-Ausgenommen die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung
Sonstige Verwertung (§3 Abs. 23 KrWG):
Jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle
-innerhalb der Anlage oder
-in der weiteren Wirtschaft
-einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem
-sie andere Materialien ersetzten, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären (Substitutionseffekt) oder
-die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen
Beispiele: Verfahren, die nicht von anderen spezifischen Begriffsbestimmungen erfasst werden
-Aufbereitung und Verwendung von Materialien als Brennstoff
-Bergversatz, Verfüllung im Tagebau

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wenn ein Abfall zum Beispiel aufbereitet wurde kann er die Eigenschaft „Abfall“ verlieren. Nennen Sie den Gegenbegriff zum Begriff Abfall?

A
  • er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet werden kann
  • ein Markt für ihn oder eine Nachfragenach ihm besteht
  • er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie
  • seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Nennen Sie vier Kriterien für die Bestimmung der Abfallendeeigenschaft nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

A
  • Verwendbarkeit
  • Markt oder Nachfrage
  • Erfüllung aller für Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen, Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse
  • keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Handelt es sich bei Nebenprodukt um Abfall?

A

Nein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Nennen Sie die vier Kriterien für die Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

A

Fällt ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn

  • sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiterverwendet wird
  • eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist
  • der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteileines Herstellungsprozesses erzeugt wird
  • die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

In einem Erdöl verarbeitendem Betrieb werden beispielsweise hochwertige Mineralölprodukte erzeugt. Dabei fällt unvermeidbar Petrolkoks an. Nehmen Sie unter Berücksichtigung des KrWG und der dazu ergangenen Rechtsprechung eine begründete Abgrenzung des Abfallbegriffs vor.

A

Laut EuGH (!) Erdölnebenprodukt!

  • Weiterverwendung sichergestellt: In der industriellen Wärmeerzeugung als Brennstoff
  • Keine über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Behandlung erforderlich: erfüllt
  • Integraler („unvermeidbarer“) Bestandteil eines Herstellungsprozesses: erfüllt
  • Weiterverwendung rechtmäßig (insgesamt keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt): erfüllt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Nennen Sie die zwei Voraussetzungen, die die Abfalleigenschaft nach § 3 KrWG begründen.

A

1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
2) Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Welche drei Entledigungsvarianten gibt es im KrWG?

A

Tatsächliche Entledigung
Endledigungswille
Endledigungspflicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche natürlichen bzw. juristischen Personen, die im KrWG definiert werden, sind für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich?

A

Der Abfallerzeuger
-jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen (Ersterzeuger)
-jede (natürliche oder juristische) Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung der Abfälle bewirken (Zweiterzeuger)
Abfallbesitzer (§3 Abs. 9)
-Besitzer von Abfällen im Sinne des KrWG ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat.
-Darauf, ob die betreffende Person einen Besitz willen hat, kommt es nicht an, so dass z. B. eine tatsächliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers an dort gelagerten Abfällen auch dann besteht, wenn die Abfälle entgegen dem Willen des Grundstückseigentümers dorthin gebracht und gelagert werden.
-Beim sogenannten “mittelbaren Besitz” -z.B. des Vermieters oder Verpächters von Grundstücksflächen oder Gebäuden -ist im Einzelfall zu prüfen, wer die tatsächliche Sachherrschaft an Gegenständen hat, die sich auf dem Gelände befinden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Nennen Sie je ein konkretes Beispiel für natürliche und juristische Personen als Abfallerzeuger.

A

Ersterzeuger & natürliche Person:
-Bauherr für Abfälle aus Baumaßnahmen
Zweiterzeuger & juristische Person
-Betreiber einer Sortieranlage für Bauabfälle

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Wann endet die Verantwortlichkeit für Abfallerzeuger der Abfälle bzw. –besitzer?

A

Besitzer von Abfällen im Sinne des KrWG ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat. Darauf, ob die betreffende Person einen Besitzwillen hat, kommt es nicht an, so dass z. B. eine tatsächliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers an dort gelagerten Abfällen auch dann besteht, wenn die Abfälle entgegen dem Willen des Grundstückseigentümers dorthin gebracht und gelagert werden.
Verantwortlichkeit endet, wenn der Besitz übertragen wurde. Z.B.: Lieferung an Abfallverwerter; Entledigung (in den öffentlichen Mülleimer schmeißen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Unter welchem Vorbehalt steht der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen? Erläutern Sie.

A

Vorrang derjenigen Maßnahme mit bestem Schutz von Mensch und Umwelt und Berücksichtigung von Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip bei Betrachtung des Lebenszyklus.
Zu berücksichtigen sind:
-die zu erwartenden Emissionen,
-das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, Abfällen zur Verwertung oder daraus gewonnenen Erzeugnissen.
-Zudem sind die technischen Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbarkeit und soziale Folgen zu berücksichtigen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

. Ist es technisch möglich und abfallrechtlich zwingend aus gesammelten Kunststoffabfällen wieder Erdöl herzustellen? Begründen Sie ihre Antwort.

A

Technisch möglich aber abfallrechtlich nicht zwingend, da wirtschaftlich nicht zumutbar obwohl markt vorhanden ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Was ist der Hauptzweck des Recyclings?

A

Die Aufbereitung eines Produkts zur Nutzung des ursprünglichen oder eines neuen Zwecks, mit Ausnahme der energetischen Verwertung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Vergleichen Sie die Zielsetzungen des Recyclings von Abfällen mit dem der Beseitigung von Abfällen.

A

Recycling: Nutzung der Stoffeigenschaften des Abfalls
Beseitigung: Beseitigung des Schadstoffpotentials

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Was beinhaltet der Begriff Downcycling?

A

Die Herstellung Minderwertiger Produkte aus Recyclingmaterial. Das sekundäre Produkt kann in der Qualität nicht mit dem Erstprodukt mithalten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Für welche Abfälle gilt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG generell eine Überlassungspflicht?

A

Grundsatz: Erzeuger und Besitzer sind zur Entsorgung verpflichtet (§§7Abs.2,15Abs.1)
Einschränkung durch Überlassungspflichten:
-für Abfälle zur Verwertung und Beseitigung aus privaten Haushaltungen, mit Ausnahmeder „Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken“ (§17Abs.1Satz1)
-für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit keine Beseitigung in eigenen Anlagen (§17Abs.1Satz2); Rückausnahme vom Recht der Eigenbeseitigung bei überwiegenden öffentlichen Interessen (Satz3)

24
Q

Nennen Sie die vier gesetzlichen Ausnahmen von der Überlassungspflicht und benennen Sie jeweils ein Beispiel dazu.

A
  • für Abfälle, die einer Rücknahme- oder Rückgabepflicht aufgrund einer Rechtsverordnung unterliegen (Nr. 1)
    z. B.: Elektrogeräte
  • für Abfälle, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung freiwillig zurückgenommen werden (Nr. 2)
    z. B.: Batterien
  • für Abfälle, die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (Nr. 3)
    z. B.: Altkleider
  • für Abfälle, die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Nr. 4)
    z. B.: Metallschrotthändler
25
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine gemeinnützige Sammlung?

A
  • Anzeigeverfahren für gemeinnützige Sammlungen 3 Monate im Voraus bei zuständiger Behörde (§18 Abs. 1)
  • Inhalt Anzeige nach §18 Abs. 3 KrWG:
  • > Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird, sowie
  • > Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
26
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine gewerbliche Sammlung?

A
  • Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen 3 Monate im Voraus bei zuständiger Behörde (§18 Abs. 1, 2), Festschreibung Mindestzeitraum maximal 3 Jahre, Auferlegung einer Sicherheitsleistung möglich (§18 Abs. 6)
  • Inhalt Anzeige nach §18 Abs. 2 KrWG(Details sind streitig):
  • > Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
  • > Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung
  • > Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
  • > eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten
  • > eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege nach Nummer 4 gewährleistet wird.
27
Q

Welche Art von Abfällen macht am Gesamtaufkommen den größeren Anteil aus?

A

Mineralische Abfälle.

28
Q

Nennen Sie die maßgeblichen Herkunftsbereiche von mineralischen Abfällen

A
  • Bauwirtschaft, Abbruch
  • Entsorgungswirtschaft (z.B. Siebsand)
  • Sonstige Wirtschaftskreise, z.B. Aschen und Schlackenaus Kraftwerken und anderen Verbrennungsprozessen.
29
Q

Wann stellt die Verfüllung einer Tongrube mit mineralischen Abfällen eine Abfallverwertung und keine Beseitigung im Sinne einer Deponierung dar?

A

Abfälle ersetzen Primäre Rohstoffe bei der Verfüllung ( Nutzung der stofflichen Eigenschaft Volumen)

30
Q

Was regelt die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage?

A
  1. Die schadlose und hochwertige Verwertung von Abfällen die Untertage als Versatzmaterial verwendet werden
  2. Gilt NICHT für untertagige Lagerung von radioaktiven Abfällen
31
Q

Was regelt die sog. Mantelverordnung?

A

Ziel: Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke in Boden und Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen
-Ansatz:
Regelungen zur Güte Überwachung bei Aufbereitungsanlagen
Qualitative Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke
-Stringentere Regelungen im Bereich des Bodenschutzes bezogen auf
->Das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb durchwurzelbarer Bodenschicht, insbesondere in der Verfüllung
->Bodenkundliche Baubegleitung
->Berücksichtigung von Aspekten des physikalischen Bodenschutzes Verhinderung von Bodenerosionen durch Wind

32
Q

Für welche Abfälle gilt die Gewerbeabfallverordnung?

A
  • Gewerbliche Siedlungsabfälle

- Bau und Abbruchabfälle

33
Q

Wer ist Adressat der Gewerbeabfallverordnung?

A

Erzeuger und Besitzer der Abfälle

Beteiber von Vorbehandlungs und Aufbereitungsanlagen

34
Q

Gilt die Gewerbeabfallverordnung auch für Elektro- und Elektronikaltgeräte und für Altbatterien

A

Nein diese unterfallen eigenen spezialgesetzlichen Regelungen

35
Q

Welcher Entsorgungsgrundsatz gilt nach der Gewerbeabfallverordnung für gewerbliche Siedlungsabfälle?

A
  1. Gemische sollen wenn technisch und wirtschaftlich möglich in eine Vorbehandlungsanlage gebracht werden.
  2. Überlassungspflicht an den Abfallentsorger.
  3. Abfälle müssen ordentlich, schadlos und hochwertig verwertet werden.
36
Q

Unter welchen Voraussetzungen entfällt die grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung nach der Gewerbeabfallverordnung?

A

Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die Getrenntsammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann.
Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund („einer hohen Verschmutzung oder“, wurde vom Bundesrat gestrichen!) einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlungstellen.

37
Q

Was muss mit nicht getrennt gesammelten Abfällen geschehen, die als gewerbliche Siedlungsabfälle in den Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung fallen?

A

Sie müssen einer Vorbehandlungsanlage sortiert werden.

38
Q

Gibt es technische Mindeststandards für Vorbehandlungsanlagen nach der Gewerbeabfallverordnung?

A

Technisch:
-Geräte: Vorzerkleinerer, Sieb, Sichter, Sortierband
-Metallausbringung 95%
-Kunststoffausbringung 85%
-Recyclingquote 30%
Dokumentation:
-Monatliche Dokumentation der Sortierungsquote
-Jährliche Dokumentation der Recyclingquote

39
Q

Seit wann gelten die technischen Mindestanforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach der Gewerbeabfallverordnung?

A

01.01.2019

40
Q

Nennen Sie Gründe, weshalb von der Getrenntsammlungspflicht für Bau. und Abbruch-abfälle abgewichen werden kann.

A

Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

41
Q

Wer ist Adressat der AltholzV?

A

Erzeuger und Besitzer von Altholz
Betreiber von Altholzentsorgungsanlagen
Öffentlich rechtliche Entsorger, sofern sie Altholz entsorgen
Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Entsorgung von Altholz übertragen wurde

42
Q

Was ist Altholz i.S.d. AltholzV?

A

Industrierestholz und Gebrauchtholz einschließlich Verbundstoffe mit einem Masseanteil von 50% soweit Abfall.

43
Q

Nenne die vier Altholzkategorien!

A

Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz

44
Q

Ist A IV-Altholz stets gefährlicher Abfall?

A

Altholz der Kategorie 4 ist immer mit Schadstoffen belastet also ist es immer gefährlicher Abfall

45
Q

Was regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

A

Regelt Abnahme und Vergütung von Strom der ausschließlich aus Erneuerbaren Energiequellen z.B. aus Biomasse stammt.

46
Q

Was sind die wesentlichen Ziele der Neuregelungen des EEG?

A
  • Streichung des NaWaRo-Bonus und KWK-Bonus
  • Einführung einer besonderen ersatzstoffbezogenen Vergütung die zusätzlich zur Grundvergütung gewährt wird.
  • Erhöhung der Gebührendegression für Strom aus Biomasse auf 2% jährlich ab dem Jahr 2013
47
Q

Was regelt die BiomasseV in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

A
  1. Welche Stoffe als Biomasse gelten.
  2. Welche techn. Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse unter das Gesetz fallen.
  3. Welche Umweltanforderungen sind einzuhalten.
48
Q

Ist Altholz stets Biomasse?

A

Nach §3 Nr. 4 BiomasseV ist Altholz keine Biomasse ausgenommen Industrierestholz

49
Q

Welches Altholz ist Biomasse?

A

Industrierestholz

50
Q

War Altholz bis zum Inkrafttreten des neuen EEG bzw. der neuen BiomasseV am 01.01.2012 Biomasse?

A

Ja mit der Streichung wurde der EEG-Erfahrungsbericht umgesetzt

51
Q

Gibt es auch nach dem 01.01.2012 eine Vergütung für Strom aus Altholz als Biomasse, wenn er in Anlagen erzeugt wurde, die vor dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden?

A

Ja, wenn Altholz mit Ausnahme von Industrierestholz eingesetzt wird.

52
Q

Nach welchem Gesetz sind Anlagen für das Stahlrecycling zu genehmigen, wenn sie bestimmte Kapazitätsgrenzen überschreiten?

A

§ 10 BImSchG

53
Q

Nach welchem Gesetz sind Anlagen für das Stahlrecycling zu genehmigen, wenn sie bestimmte Kapazitätsgrenzen nicht überschreiten?

A

§ 19 BimSchG (Vereinfachtes Verfahren statt Genehmigungsverfahren)

54
Q

Was bedeutet die Konzentrationswirkung einer Genehmigung nach BImSchG?

A

Konzentrationswirkung bezeichnet ein Prinzip im Verwaltungsverfahren, wonach eine Genehmigung mehrere andere Genehmigungen miteinschließt

55
Q

Steht es im Ermessen der Behörde, eine Genehmigung nach dem BImSchGzu erteilen?

A

Ja unter Beteiligung anderer Behörden.

56
Q

Nennen Sie die vier anlagenbezogenen Grundpflichten, die als materielle Zulassungsvoraussetzungen für eine BImSch-Anlage gelten.

A
  • Schädliche Umwelteinwirkungen dürfen nicht hervorgerufen werden.
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen treffen.
  • Abfallvermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungsgebot beachten.
  • Energie sparsam und effizient verwenden.