Fragen aus Übungen Flashcards
Worin kann eine Vermögensdispositio i.S.v. StGB 146 insbes. auch bestehen? Was ist in solchen Fällen in Bezug auf den Vermögensschaden zu beachten?
- In der Eingehung vertraglicher Verpflichtungen kann auch eine Vermögendisposition bestehen.
- Damit liegt noch nicht zwingend ein Vermögensschaden vor. Nicht einmal eine Vermögensgefährdung ist gegeben, wenn noch nicht geleistet wurde und die andere Partei vorleistungspflichtig ist.
Was ist in Bezug auf den Vorsatz betreffend die Arglist i.S.v. StGB 146 von Bedeutung?
Es reicht bereits aus, wenn der Täter ein arglistiges Verhalten noch als einfache, leicht durchschaubare Lüge qualifiziert.
Wann liegt ein Verfälschen i.S.v. StGB 251 Ziff. 1 vor?
Wenn durch Ergänzungen, Veränderungen oder durch das Beseitigen von Teilen der ursprünglichen Erklärung diese so abgewandelt wird, dass ein neuer Erklärungsinhalt entsteht.
Wann liegt ein untauglicher Versuch vor? Ist er strafbar? Wo ist das geregelt?
Ein untauglicher Versuch i.S.v. StGB 22 II liegt vor:
- Täter handelt in der Annahme, den vorgestellten SV verwirklichen zu können, auch wenn dies objektiv gar nicht möglich ist, weil er ein untaugliches Tatmittel/Tatobjekt verwendet.
- Nur für den Fall, dass der Täter grob unverständig handelt, sein Versuch mithin besonders dumm oder geradezu lächerlich ist, statuiert das Gesetz in Art. 22 Abs. 2 StGB Straflosigkeit
- Strafbar sollen untaugliche Verhaltensweisen daher grundsätzlich nur sein, wenn und soweit sie sich als ernstlicher Angriff auf die rechtlich geschützte Ordnung darstellen.
Haben Schadenmeldungen bei einer Versicherung Urkundencharakter?
Gem. BGer nein (BGE 72 IV 138).