Familienrecht Abschluss Flashcards
(36 cards)
Voraussetzungen § 1357 Schlüsselgewalt
*Wirksame Ehe *kein Getrenntleben (III) *Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs *kein Ausschluss gegenüber Drittem
Angemessenheit § 1357?
Geschäft kann üblicherweise ohne vorherige Absprache zwischen den Ehegatten geschlossen werden (je nach Situation der konkreten Familie)
Wirkung des § 1357
Beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet - Gesamtschuldner aus §§ 421 ff.
Gestaltungsrechte § 1357
- Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für sich selbst. * Ausübung zusammen mit Wirkung für beide. *h.M: Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für beide da besonderes Vertrauensverhältnis
§ 1357 dinglicher Übereignungsanspruch des anderen Ehegatten?
H.M: Nein, widerspricht dem Grundsatz der Zugewinngemeinschaft (Güter getrennt)
Unterhalt - welcher wo?
§ 1360 bei ehelicher Gemeinschaft. § 1361 bei Getrenntleben. §§ 1569 ff. nachehelicher Unterhält. §§ 1600 ff. Unterhalt für Abkömmlinge und Eltern
Lottogewinn bei Zugewinnausgleich berücksichtigt (leben getrennt)?
Ja, kein Fall des § 1374 II (eng auslegen!)
Fraglich: Verweigerungsrecht aus § 1381 wegen grober Unbilligkeit? BGH: Nein, Trennungszeit gehört dazu und man hätte ZGA vorzeitig aufheben können §§ 1384 ff.
Absolute Verfügungsverbote?
§§ 1365, 1369 - kein gutgläubiger Erwerb möglich.
(Sachen der Wohnung = Mitbesitz. Veräußerung gegen den Willen = Besitzverlust gegen den Willen, § 935 abhandenkommen also kein gutgläubiger Erwerb)
Verkauf einer Sache aus dem Alleineigentum des anderen Ehegatten möglich?
- § 1369 analog? Nein, da keine Regelungslücke (Schutz über § 935) * Sinn und Zweck (+), da Hausrat gesichert werden soll.
Schema § 1365
Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft, Vermögen im Ganzen betroffen, keine Einwilligung des anderen (+subjektives Element?)
§ 1365 Belastung eines Grundstücks mit beschränkten dinglichen Rechten?
A.A: Ja. H.M: nicht von § 1365 erfasst, außer der Wert des Grundstücks wird im Wesentlichen erschöpft.
§ 1365 - Bewilligung einer Vormerkung wirksam?
Ja, da Auflassung keine Verfügung. Achtung: Vormerkung kann nicht entstehen, wenn Verpflichtungsgeschäft unwirksam (Akzessorietät)
Subjektives Element bei § 1365 des Vertragspartners?
Nicht erforderlich, außer es handelt sich um einen einzelnen Gegenstand, der das ganze Vermögen ausmacht und der Vertragspartner das wusste. Zeitpunkt: bis zum Abschluss des Verpflichtungsgeschäft
Schema § 1369 Haushaltsgegenstände
Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs-/Verfügungsgeschäft, Gegenstand des ehelichen Haushalts, dem handelnden Ehegatten gehörend, keine Einwilligung
Ehelicher Haushalt
Alle beweglichen Sachen des gemeinschaftlichen Lebens der Ehegatten (Haushalt, Wohnung, Zusammenleben)
Ehewohnung
Alle zu Wohnzwecken geeigneten Räume, die die Ehegatten gemeinsam bewohnt haben oder die dafür bestimmt waren.
Scheidungsunterhalt - wo, Prinzip
§§ 1569 ff. Grundsatz der Eigenverantwortung, aber wenn einer nicht im Stande ist: Nacheheliche Mitverantwortung
Verwandtschaftsrecht - wo:
§§ 1591 ff.
Heimliche Vaterschaftstests?
Nein, Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Recht des Vaters auf informationelle Selbstbestimmung
Anspruch Kind auf Nennung des Erzeugers gegen Mutter?
§ 1618a, Art. 6, Art. 2 - Recht auf Abstammung ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität.
Elterliche Sorge - wo und was
§§ 1626 ff. umfasst Personen- und Vermögenssorge des Kindes
Aufenthaltsbestimmungsrecht
§ 1631, Teil der Personensorge. Grundsätzlich gemeinschaftlich. Keine Beeinträchtigung des anderen Elternteils. Kindeswohlorientiert. (Betreuungsunterhalt = Barunterhalt)
Kann Samenspender Vaterschaft des Wunschvaters anfechten?
Können Eltern dann anfechten? Das Kind?
Grundsatz (-), Ausnahme wenn private Spende und er Mutter kannte (+). Eltern wenn sie sich für Samenspende entscheiden (-). Kind § 1600 I Nr. 4 kann anfechten (+). 2 Jahre nach Kenntnis oder 18. Geburtstag.
Verpflichtung (Unterhalt) des Samenspenders?
Nur wenn er auch rechtlich der Vater ist. Rechtliche Vaterschaft nur auf Antrag möglich, wenn es keinen anderen rechtlichen Vater gibt!