Familienrecht Abschluss Flashcards
Voraussetzungen § 1357 Schlüsselgewalt
*Wirksame Ehe *kein Getrenntleben (III) *Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs *kein Ausschluss gegenüber Drittem
Angemessenheit § 1357?
Geschäft kann üblicherweise ohne vorherige Absprache zwischen den Ehegatten geschlossen werden (je nach Situation der konkreten Familie)
Wirkung des § 1357
Beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet - Gesamtschuldner aus §§ 421 ff.
Gestaltungsrechte § 1357
- Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für sich selbst. * Ausübung zusammen mit Wirkung für beide. *h.M: Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für beide da besonderes Vertrauensverhältnis
§ 1357 dinglicher Übereignungsanspruch des anderen Ehegatten?
H.M: Nein, widerspricht dem Grundsatz der Zugewinngemeinschaft (Güter getrennt)
Unterhalt - welcher wo?
§ 1360 bei ehelicher Gemeinschaft. § 1361 bei Getrenntleben. §§ 1569 ff. nachehelicher Unterhält. §§ 1600 ff. Unterhalt für Abkömmlinge und Eltern
Lottogewinn bei Zugewinnausgleich berücksichtigt (leben getrennt)?
Ja, kein Fall des § 1374 II (eng auslegen!)
Fraglich: Verweigerungsrecht aus § 1381 wegen grober Unbilligkeit? BGH: Nein, Trennungszeit gehört dazu und man hätte ZGA vorzeitig aufheben können §§ 1384 ff.
Absolute Verfügungsverbote?
§§ 1365, 1369 - kein gutgläubiger Erwerb möglich.
(Sachen der Wohnung = Mitbesitz. Veräußerung gegen den Willen = Besitzverlust gegen den Willen, § 935 abhandenkommen also kein gutgläubiger Erwerb)
Verkauf einer Sache aus dem Alleineigentum des anderen Ehegatten möglich?
- § 1369 analog? Nein, da keine Regelungslücke (Schutz über § 935) * Sinn und Zweck (+), da Hausrat gesichert werden soll.
Schema § 1365
Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft, Vermögen im Ganzen betroffen, keine Einwilligung des anderen (+subjektives Element?)
§ 1365 Belastung eines Grundstücks mit beschränkten dinglichen Rechten?
A.A: Ja. H.M: nicht von § 1365 erfasst, außer der Wert des Grundstücks wird im Wesentlichen erschöpft.
§ 1365 - Bewilligung einer Vormerkung wirksam?
Ja, da Auflassung keine Verfügung. Achtung: Vormerkung kann nicht entstehen, wenn Verpflichtungsgeschäft unwirksam (Akzessorietät)
Subjektives Element bei § 1365 des Vertragspartners?
Nicht erforderlich, außer es handelt sich um einen einzelnen Gegenstand, der das ganze Vermögen ausmacht und der Vertragspartner das wusste. Zeitpunkt: bis zum Abschluss des Verpflichtungsgeschäft
Schema § 1369 Haushaltsgegenstände
Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs-/Verfügungsgeschäft, Gegenstand des ehelichen Haushalts, dem handelnden Ehegatten gehörend, keine Einwilligung
Ehelicher Haushalt
Alle beweglichen Sachen des gemeinschaftlichen Lebens der Ehegatten (Haushalt, Wohnung, Zusammenleben)