Familienrecht Abschluss Flashcards

(36 cards)

1
Q

Voraussetzungen § 1357 Schlüsselgewalt

A

*Wirksame Ehe *kein Getrenntleben (III) *Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs *kein Ausschluss gegenüber Drittem

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Angemessenheit § 1357?

A

Geschäft kann üblicherweise ohne vorherige Absprache zwischen den Ehegatten geschlossen werden (je nach Situation der konkreten Familie)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wirkung des § 1357

A

Beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet - Gesamtschuldner aus §§ 421 ff.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Gestaltungsrechte § 1357

A
  • Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für sich selbst. * Ausübung zusammen mit Wirkung für beide. *h.M: Ausübung des Einzelnen mit Wirkung für beide da besonderes Vertrauensverhältnis
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

§ 1357 dinglicher Übereignungsanspruch des anderen Ehegatten?

A

H.M: Nein, widerspricht dem Grundsatz der Zugewinngemeinschaft (Güter getrennt)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Unterhalt - welcher wo?

A

§ 1360 bei ehelicher Gemeinschaft. § 1361 bei Getrenntleben. §§ 1569 ff. nachehelicher Unterhält. §§ 1600 ff. Unterhalt für Abkömmlinge und Eltern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Lottogewinn bei Zugewinnausgleich berücksichtigt (leben getrennt)?

A

Ja, kein Fall des § 1374 II (eng auslegen!)
Fraglich: Verweigerungsrecht aus § 1381 wegen grober Unbilligkeit? BGH: Nein, Trennungszeit gehört dazu und man hätte ZGA vorzeitig aufheben können §§ 1384 ff.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Absolute Verfügungsverbote?

A

§§ 1365, 1369 - kein gutgläubiger Erwerb möglich.
(Sachen der Wohnung = Mitbesitz. Veräußerung gegen den Willen = Besitzverlust gegen den Willen, § 935 abhandenkommen also kein gutgläubiger Erwerb)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Verkauf einer Sache aus dem Alleineigentum des anderen Ehegatten möglich?

A
  • § 1369 analog? Nein, da keine Regelungslücke (Schutz über § 935) * Sinn und Zweck (+), da Hausrat gesichert werden soll.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Schema § 1365

A

Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft, Vermögen im Ganzen betroffen, keine Einwilligung des anderen (+subjektives Element?)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

§ 1365 Belastung eines Grundstücks mit beschränkten dinglichen Rechten?

A

A.A: Ja. H.M: nicht von § 1365 erfasst, außer der Wert des Grundstücks wird im Wesentlichen erschöpft.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

§ 1365 - Bewilligung einer Vormerkung wirksam?

A

Ja, da Auflassung keine Verfügung. Achtung: Vormerkung kann nicht entstehen, wenn Verpflichtungsgeschäft unwirksam (Akzessorietät)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Subjektives Element bei § 1365 des Vertragspartners?

A

Nicht erforderlich, außer es handelt sich um einen einzelnen Gegenstand, der das ganze Vermögen ausmacht und der Vertragspartner das wusste. Zeitpunkt: bis zum Abschluss des Verpflichtungsgeschäft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Schema § 1369 Haushaltsgegenstände

A

Ehe, gesetzlicher Güterstand, Verpflichtungs-/Verfügungsgeschäft, Gegenstand des ehelichen Haushalts, dem handelnden Ehegatten gehörend, keine Einwilligung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Ehelicher Haushalt

A

Alle beweglichen Sachen des gemeinschaftlichen Lebens der Ehegatten (Haushalt, Wohnung, Zusammenleben)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Ehewohnung

A

Alle zu Wohnzwecken geeigneten Räume, die die Ehegatten gemeinsam bewohnt haben oder die dafür bestimmt waren.

17
Q

Scheidungsunterhalt - wo, Prinzip

A

§§ 1569 ff. Grundsatz der Eigenverantwortung, aber wenn einer nicht im Stande ist: Nacheheliche Mitverantwortung

18
Q

Verwandtschaftsrecht - wo:

A

§§ 1591 ff.

19
Q

Heimliche Vaterschaftstests?

A

Nein, Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Recht des Vaters auf informationelle Selbstbestimmung

20
Q

Anspruch Kind auf Nennung des Erzeugers gegen Mutter?

A

§ 1618a, Art. 6, Art. 2 - Recht auf Abstammung ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität.

21
Q

Elterliche Sorge - wo und was

A

§§ 1626 ff. umfasst Personen- und Vermögenssorge des Kindes

22
Q

Aufenthaltsbestimmungsrecht

A

§ 1631, Teil der Personensorge. Grundsätzlich gemeinschaftlich. Keine Beeinträchtigung des anderen Elternteils. Kindeswohlorientiert. (Betreuungsunterhalt = Barunterhalt)

23
Q

Kann Samenspender Vaterschaft des Wunschvaters anfechten?

Können Eltern dann anfechten? Das Kind?

A

Grundsatz (-), Ausnahme wenn private Spende und er Mutter kannte (+). Eltern wenn sie sich für Samenspende entscheiden (-). Kind § 1600 I Nr. 4 kann anfechten (+). 2 Jahre nach Kenntnis oder 18. Geburtstag.

24
Q

Verpflichtung (Unterhalt) des Samenspenders?

A

Nur wenn er auch rechtlich der Vater ist. Rechtliche Vaterschaft nur auf Antrag möglich, wenn es keinen anderen rechtlichen Vater gibt!

25
Anspruch Spenderkind gegen Mediziner auf Kenntnis des Vaters?
Aus §§ 242, 810, 823 - Einzelfallabwägung gegen überwiegende Interessen der Eltern (eher für Kind)
26
Vertrauliche Geburt vs. Samenspende - Unterschied!
Anonyme Geburt schützt die Gesundheit des Kindes, muss weiter gewährleistet werden, starke Rechte der Mutter! Schwache Rechte des Samenspenders, weil zukünftiger Verlust von Samensendern keine Gefahr.
27
Wechselmodell - Voraussetzungen?
Wohnortnähe, Arbeitszeiten, Platz für das Kind, Zusammenarbeit
28
Verfahrensrechtlich wo?
§§ 158 ff. FamFG
29
Strom weiterzahlen nach Trennung und Auszug?
Ja, § 1357!
30
Ehevertrag - Grenzen & Beispiele
Grundsatz: Vertragsfreiheit, Ausnahme: Gesamtschau evident einseitige Lastenverteilung (Nichtigkeit §§ 138, 242) - wenn Vereinbarungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen (Unterhalt wegen Kindern, Krankheit, Alter/ Kindeswohl gefährdet, Schwangerschaft bei Vertragsschluss) ≠ ZGA ausschließen, das ist möglich!
31
Kindeswohl
Kontinuität, Bindung (Eltern/Geschwister), Erziehungsfähigkeit der Eltern, Förderung, Kindeswille (je nach Alter) * § 1626, 1666
32
Pflichten aus der Ehe
Vermögensrechtlich und Personenrechtlich §1353
33
Haushaltsgegenstand
Alle beweglichen Gegenstände der Ehegatten und deren Kinder, die für die Wohnung, den Haushalt und das Zusammenleben bestimmt sind und damit der gemeinsamen Lebensführung dienen.
34
Anspruch auf Besitzherausgabe
§ 1361a verdrängt § 861
35
Stufen Kernbereich
*1. Stufe - Betreuungsunterhalt §§ 1570 ff. (auch im Hinblick auf Kind) *2. Versorgungsausgleich *3. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 (-) *4. ZGA (-)
36
Ausübungskontrolle
§ 242, Abweichung der Verhältnisse bei Vertragsschluss zB wegen Aufgabe der Berufstätigkeit wegen Geburt eines Kindes