Everything Flashcards
Mängel
VR
Ist jedes fehlen oder jede schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, die für die Verkehrssicherheit bedeutsam ist.
Führerschein
VR
Ist der amtliche Nachweis dafür, dass die im Führerschein genannte Person im Besitz der eingetragenen Fahrerlaubnis ist.
Fahrzeuge
VR
Sind alle Gegenstände, die zur Fortbewegung von Personen und zum Transport von Sachen bestimmt und geeignet sind.
Kraftfahrzeuge
VR
Sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein.
Fahrzeugführer
VR
Ist, wer willentlich und eigenverantwortlich unter Nutzung der bestimmungsgemäßen Antriebskräfte das Fahrzeug durch den Verkehrsraum lenkt.
Öffentliche Straßen
VR
Sind tatsächlich und rechtlich öffentlicher Verkehrsraum.
Öffentlicher Verkehrsraum
VR
Sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr zur verkehrsüblichen Nutzung gewidmet sind und dem Gemeingebrauch überlassen ist.
In Betrieb setzen
VR
Ist die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeuges als Fortbewegungsmittel (fahren).
Verkehrsteilnehmer
VR
Wer auf den Verkehr einwirkt.
Anderer
VR
Ist jeder, der vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist, unabhängig davon, ob er sich im öffentlichen Verkehrsraum auffällt.
Belästigung
VR
Ist das Zufügen eines körperlichen oder seelischen Unbehagens.
Behinderung
VR
Ist die im Einzelfall festzustellende Beeinträchtigung des zulässigen, berechtigten Verhaltens eines Anderen, ohne dass dieser gefährdet oder geschädigt wird.
Gefährdung
VR
Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalles in bedrohliche Nähe gerückt ist und das Ausbleiben, nur von dem Zufall abhängt.
Schädigung
VR
Ist das Zufügen eines wirtschaftlichen, vermögensrechtlich wägbaren Nachteils. Darunter fallen sowohl Körper- als auch Sachschaden.
Regelabstand
VR
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ist in der Regel dann eingehalten, wenn die Strecke zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dem in 1,5 Sekunden zurückgelegten Weg entspricht. A=v x 1,5
Überholen
VR
Wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf der selben Fahrbahn in der selben Richtung bewegt oder dort nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.
Wartende Fahrzeuge
VR
Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
Haltende Fahrzeuge
VR
Fahrzeuge, die aus dem Verkehr ausgeschert sind, halten.
Vorbeifahren
VR
Vorbeigefahren wird an haltenden (in der Regel parkenden oder wegen Defekt liegen gebliebenen) Fahrzeugen, an Absperrungen oder sonstigen Hindernissen.
Hoheitliche Aufgabe
VR
Alle per Gesetz oder Rechtsverordnung an Institutionen übertragenen (staatlichen) Aufgaben. Für die Polizei ergeben diese sich in erster Linie aus § 1 PolG, § 53 OwiG und § 103 StPO.
Dringend geboten
VR
Ist das Abweichen von den Vorschriften der StVO, wenn die Beachtung der Verkehrsvorschriften die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben entweder unmöglich macht oder sie zumindest erschwert.
Kreuzung
VR
Zwei oder mehrere Straßen schneiden sich, so dass jeder über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird. Hierzu gehören die Fahrbahnen einschließlich parallel verlaufender Sonderwege.
Einmündung
VR
Eine oder mehrere Straßen führen in eine durchgehende Straße, ohne fortgesetzt zu werden (auch Straßengabel).
Vorfahrtsfall
VR
Ist gegeben, wenn an einer Kreuzung oder Einmündung mindestens zwei Fahrzeuge, die sich im Querverkehr zueinander befinden, sich so aufeinander zu bewegen, dass sich die Fahrlinien der Fahrzeuge bei einer Weiterfahrt schneiden, berühren oder hemmend nähern.
Abbiegen
VR
Umfasst die Bewegung, durch die der Fahrzeugführer die bisher benutzte Fahrbahn nach der Seite verlässt oder auch hier in einem Bogen die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.
Ein-/Ausfahren
VR
Bedeutet auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren.
Kreisverkehr
VR
Ist ein Verkehrsknoten mit einer baulich abgegrenzten Mittelinsel mit drei oder mehreren Einmündungen, auf dem der Verkehr sich entgegen dem Uhrzeigersinn in Einbahnrichtung abwickelt.
Grundstücke
VR
Sind alle Verkehrsflächen, die nicht im öffentlichen Verkehr dienen.
Wenden
VR
Ist die gezielte Lenkbewegung, durch die das Fahrzeug auf baulich einheitlicher Straße in die der bisherige entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht wird.
Rückwärtsfahren
VR
Ist das Fahren in Heckrichtung des Fahrzeuges.
Einfahren
VR
Ist eine Fahrbewegung aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich, einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die dem durchgehenden Verkehr dienende Fahrbahn.
Andere Straßenteile
VR
Sind in erster Linie die zwar öffentlichen, aber nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmten Flächen, wie zum Beispiel Parkflächen auf Plätzen, öffentliche Parkplätze, Gehwege, Seitenstreifen, Tankstellen, Grundstückszufahrten.
Anfahren
VR
Ist eine Fahrbewegung vom rechten oder linken Fahrbahnrand aus, mit nachfolgender Benutzung des für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrbahnbereiches ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung.
Zeichen durch Polizeibeamte
VR
Sind verwaltungsrechtlich gesehen Allgemeinverfügungen (Verwaltungsakte), die an eine bestimmte Form gebunden sind und sie richten sich an alle Verkehrsteilnehmer, die es angeht.
Weisungen durch Polizeibeamte
VR
Richten sich nur an einzelne oder klar begrenzte Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Regelung einer konkreten Verkehrslage. Sie sind nicht an Formen gebunden.
Unfall
VR
Ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen – oder Sachschaden führt (BGH).
Ursächlicher Zusammenhang
VR
Liegt vor, wenn der Schaden auf verkehrserhebliches Verhalten zurückzuführen ist.
Typische Gefahren
VR
Muss mit einem Verkehrsvorgang in Zusammenhang stehen.
Geschädigter
VR
Jeder, der unmittelbar durch den Unfall einen körperlichen (ob psychisch) oder materiellen Schaden erlitten hat.
Unfallstatistik
VR
Ein Ereignis, bei dem infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt worden sind oder Sachschaden verursacht worden ist.
Entfernungsverbot
VR
Der Täter muss den räumlichen Bereich der Unfallstelle verlassen. Durch die Ortsveränderung muss die Durchführung sofortiger Feststellungen beeinträchtigt sein. Die beteiligte Person kann einem Berechtigten dadurch nicht mehr seine Unfallbeteiligung offenbaren.
Offenbarungseid-/Vorstellungspflicht
VR
Jeder Unfallbeteiligte hat gegenüber anderen Unfallbeteiligten die Feststellungen zu ermöglichen. Er muss ohne gefragt zu werden angeben, dass er möglicherweise am Unfall beteiligt war.
Feststellungsberechtigte Personen
VR
Die sind solche, die den Berechtigten die Sicherung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen erleichtern.
Jeder der sich am Unfallort befindet, auch Unfallbeteiligte.
Anwesenheitspflicht
VR
Der Unfallbeteiligte muss die Feststellungen durch seine Anwesenheit ermöglichen.
Feststellungsduldungspflicht
VR
- Feststellung seiner Person
- Feststellung seines Fahrzeugs
- Feststellung der Art der Beteiligung
Gefahr
VR - 315c
Der Täter hat eine bestimmte Verkehrssituation verursacht, die er von sich aus nicht mehr meistern kann und in der das ausbleiben eines Schadens nur noch vom Zufall abhängt.
Fremde Sachen
VR - 315c
Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht. Die Sachen können beweglich oder unbeweglich sein und sich im oder außerhalb des Verkehrsraums befinden.
Grob verkehrswidrig
VR - 315c
Ein Verhalten, dass insbesondere hinsichtlich der Gefährlichkeit für andere Verkehrsteilnehmer erheblich über den Durchschnitt der jeweiligen Ordnungswidrigkeit hinausgeht.
Ladung
VR
Sind alle Gegenstände, zu deren Beförderung ein Fahrzeug benutzt wird.
Berauschende Mittel
VR - 316
Dazu gehören alle Stoffe, die zu einer Enthemmung sowie einer Beeinträchtigung der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen können.
Ändern im engeren Sinn
VR - Erlöschen BE
Teile werden bewusst und gewollt anders gestaltet.
Austausch von Teilen
VR - Erlöschen BE
Teile werden gegen für das betreffende Fahrzeug nicht genehmigte Teile ausgewechselt (das ausgetauschte Teil gehört nicht zu typenmäßigen Ausrüstung des Fahrzeugs).
Hinzufügen von Teilen
VR - Erlöschen BE
Teile werden am Fahrzeug neu an- oder eingebaut.
Entfernen von Teilen
VR - Erlöschen BE
Teile werden vom Fahrzeug abgebaut oder aus dem Fahrzeug ausgebaut.
Fahrzeugteile
VR - Erlöschen BE
Von Fahrzeugteilen kann nur gesprochen werden, wenn sie mit dem Fahrzeug eine technische Einheit bilden (zum Beispiel durch Schrauben, Schweißen, Nieten).