Everything Flashcards

1
Q

Mängel

VR

A

Ist jedes fehlen oder jede schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, die für die Verkehrssicherheit bedeutsam ist.

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2
Q

Führerschein

VR

A

Ist der amtliche Nachweis dafür, dass die im Führerschein genannte Person im Besitz der eingetragenen Fahrerlaubnis ist.

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3
Q

Fahrzeuge

VR

A

Sind alle Gegenstände, die zur Fortbewegung von Personen und zum Transport von Sachen bestimmt und geeignet sind.

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4
Q

Kraftfahrzeuge

VR

A

Sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein.

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5
Q

Fahrzeugführer

VR

A

Ist, wer willentlich und eigenverantwortlich unter Nutzung der bestimmungsgemäßen Antriebskräfte das Fahrzeug durch den Verkehrsraum lenkt.

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6
Q

Öffentliche Straßen

VR

A

Sind tatsächlich und rechtlich öffentlicher Verkehrsraum.

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7
Q

Öffentlicher Verkehrsraum

VR

A

Sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr zur verkehrsüblichen Nutzung gewidmet sind und dem Gemeingebrauch überlassen ist.

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8
Q

In Betrieb setzen

VR

A

Ist die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeuges als Fortbewegungsmittel (fahren).

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9
Q

Verkehrsteilnehmer

VR

A

Wer auf den Verkehr einwirkt.

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10
Q

Anderer

VR

A

Ist jeder, der vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist, unabhängig davon, ob er sich im öffentlichen Verkehrsraum auffällt.

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11
Q

Belästigung

VR

A

Ist das Zufügen eines körperlichen oder seelischen Unbehagens.

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12
Q

Behinderung

VR

A

Ist die im Einzelfall festzustellende Beeinträchtigung des zulässigen, berechtigten Verhaltens eines Anderen, ohne dass dieser gefährdet oder geschädigt wird.

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13
Q

Gefährdung

VR

A

Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalles in bedrohliche Nähe gerückt ist und das Ausbleiben, nur von dem Zufall abhängt.

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14
Q

Schädigung

VR

A

Ist das Zufügen eines wirtschaftlichen, vermögensrechtlich wägbaren Nachteils. Darunter fallen sowohl Körper- als auch Sachschaden.

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15
Q

Regelabstand

VR

A

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ist in der Regel dann eingehalten, wenn die Strecke zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dem in 1,5 Sekunden zurückgelegten Weg entspricht. A=v x 1,5

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16
Q

Überholen

VR

A

Wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf der selben Fahrbahn in der selben Richtung bewegt oder dort nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.

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17
Q

Wartende Fahrzeuge

VR

A

Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

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18
Q

Haltende Fahrzeuge

VR

A

Fahrzeuge, die aus dem Verkehr ausgeschert sind, halten.

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19
Q

Vorbeifahren

VR

A

Vorbeigefahren wird an haltenden (in der Regel parkenden oder wegen Defekt liegen gebliebenen) Fahrzeugen, an Absperrungen oder sonstigen Hindernissen.

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20
Q

Hoheitliche Aufgabe

VR

A

Alle per Gesetz oder Rechtsverordnung an Institutionen übertragenen (staatlichen) Aufgaben. Für die Polizei ergeben diese sich in erster Linie aus § 1 PolG, § 53 OwiG und § 103 StPO.

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21
Q

Dringend geboten

VR

A

Ist das Abweichen von den Vorschriften der StVO, wenn die Beachtung der Verkehrsvorschriften die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben entweder unmöglich macht oder sie zumindest erschwert.

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22
Q

Kreuzung

VR

A

Zwei oder mehrere Straßen schneiden sich, so dass jeder über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird. Hierzu gehören die Fahrbahnen einschließlich parallel verlaufender Sonderwege.

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23
Q

Einmündung

VR

A

Eine oder mehrere Straßen führen in eine durchgehende Straße, ohne fortgesetzt zu werden (auch Straßengabel).

24
Q

Vorfahrtsfall

VR

A

Ist gegeben, wenn an einer Kreuzung oder Einmündung mindestens zwei Fahrzeuge, die sich im Querverkehr zueinander befinden, sich so aufeinander zu bewegen, dass sich die Fahrlinien der Fahrzeuge bei einer Weiterfahrt schneiden, berühren oder hemmend nähern.

25
Q

Abbiegen

VR

A

Umfasst die Bewegung, durch die der Fahrzeugführer die bisher benutzte Fahrbahn nach der Seite verlässt oder auch hier in einem Bogen die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.

26
Q

Ein-/Ausfahren

VR

A

Bedeutet auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren.

27
Q

Kreisverkehr

VR

A

Ist ein Verkehrsknoten mit einer baulich abgegrenzten Mittelinsel mit drei oder mehreren Einmündungen, auf dem der Verkehr sich entgegen dem Uhrzeigersinn in Einbahnrichtung abwickelt.

28
Q

Grundstücke

VR

A

Sind alle Verkehrsflächen, die nicht im öffentlichen Verkehr dienen.

29
Q

Wenden

VR

A

Ist die gezielte Lenkbewegung, durch die das Fahrzeug auf baulich einheitlicher Straße in die der bisherige entgegengesetzte Fahrtrichtung gebracht wird.

30
Q

Rückwärtsfahren

VR

A

Ist das Fahren in Heckrichtung des Fahrzeuges.

31
Q

Einfahren

VR

A

Ist eine Fahrbewegung aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich, einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die dem durchgehenden Verkehr dienende Fahrbahn.

32
Q

Andere Straßenteile

VR

A

Sind in erster Linie die zwar öffentlichen, aber nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmten Flächen, wie zum Beispiel Parkflächen auf Plätzen, öffentliche Parkplätze, Gehwege, Seitenstreifen, Tankstellen, Grundstückszufahrten.

33
Q

Anfahren

VR

A

Ist eine Fahrbewegung vom rechten oder linken Fahrbahnrand aus, mit nachfolgender Benutzung des für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrbahnbereiches ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung.

34
Q

Zeichen durch Polizeibeamte

VR

A

Sind verwaltungsrechtlich gesehen Allgemeinverfügungen (Verwaltungsakte), die an eine bestimmte Form gebunden sind und sie richten sich an alle Verkehrsteilnehmer, die es angeht.

35
Q

Weisungen durch Polizeibeamte

VR

A

Richten sich nur an einzelne oder klar begrenzte Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Regelung einer konkreten Verkehrslage. Sie sind nicht an Formen gebunden.

36
Q

Unfall

VR

A

Ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen – oder Sachschaden führt (BGH).

37
Q

Ursächlicher Zusammenhang

VR

A

Liegt vor, wenn der Schaden auf verkehrserhebliches Verhalten zurückzuführen ist.

38
Q

Typische Gefahren

VR

A

Muss mit einem Verkehrsvorgang in Zusammenhang stehen.

39
Q

Geschädigter

VR

A

Jeder, der unmittelbar durch den Unfall einen körperlichen (ob psychisch) oder materiellen Schaden erlitten hat.

40
Q

Unfallstatistik

VR

A

Ein Ereignis, bei dem infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt worden sind oder Sachschaden verursacht worden ist.

41
Q

Entfernungsverbot

VR

A

Der Täter muss den räumlichen Bereich der Unfallstelle verlassen. Durch die Ortsveränderung muss die Durchführung sofortiger Feststellungen beeinträchtigt sein. Die beteiligte Person kann einem Berechtigten dadurch nicht mehr seine Unfallbeteiligung offenbaren.

42
Q

Offenbarungseid-/Vorstellungspflicht

VR

A

Jeder Unfallbeteiligte hat gegenüber anderen Unfallbeteiligten die Feststellungen zu ermöglichen. Er muss ohne gefragt zu werden angeben, dass er möglicherweise am Unfall beteiligt war.

43
Q

Feststellungsberechtigte Personen

VR

A

Die sind solche, die den Berechtigten die Sicherung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen erleichtern.

Jeder der sich am Unfallort befindet, auch Unfallbeteiligte.

44
Q

Anwesenheitspflicht

VR

A

Der Unfallbeteiligte muss die Feststellungen durch seine Anwesenheit ermöglichen.

45
Q

Feststellungsduldungspflicht

VR

A
  • Feststellung seiner Person
  • Feststellung seines Fahrzeugs
  • Feststellung der Art der Beteiligung
46
Q

Gefahr

VR - 315c

A

Der Täter hat eine bestimmte Verkehrssituation verursacht, die er von sich aus nicht mehr meistern kann und in der das ausbleiben eines Schadens nur noch vom Zufall abhängt.

47
Q

Fremde Sachen

VR - 315c

A

Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht. Die Sachen können beweglich oder unbeweglich sein und sich im oder außerhalb des Verkehrsraums befinden.

48
Q

Grob verkehrswidrig

VR - 315c

A

Ein Verhalten, dass insbesondere hinsichtlich der Gefährlichkeit für andere Verkehrsteilnehmer erheblich über den Durchschnitt der jeweiligen Ordnungswidrigkeit hinausgeht.

49
Q

Ladung

VR

A

Sind alle Gegenstände, zu deren Beförderung ein Fahrzeug benutzt wird.

50
Q

Berauschende Mittel

VR - 316

A

Dazu gehören alle Stoffe, die zu einer Enthemmung sowie einer Beeinträchtigung der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen können.

51
Q

Ändern im engeren Sinn

VR - Erlöschen BE

A

Teile werden bewusst und gewollt anders gestaltet.

52
Q

Austausch von Teilen

VR - Erlöschen BE

A

Teile werden gegen für das betreffende Fahrzeug nicht genehmigte Teile ausgewechselt (das ausgetauschte Teil gehört nicht zu typenmäßigen Ausrüstung des Fahrzeugs).

53
Q

Hinzufügen von Teilen

VR - Erlöschen BE

A

Teile werden am Fahrzeug neu an- oder eingebaut.

54
Q

Entfernen von Teilen

VR - Erlöschen BE

A

Teile werden vom Fahrzeug abgebaut oder aus dem Fahrzeug ausgebaut.

55
Q

Fahrzeugteile

VR - Erlöschen BE

A

Von Fahrzeugteilen kann nur gesprochen werden, wenn sie mit dem Fahrzeug eine technische Einheit bilden (zum Beispiel durch Schrauben, Schweißen, Nieten).