§§ Flashcards
Eingeschränkte Zulassung
VR
§ 2 FeV - Mängel
§ 31 StVZO - zur Leitung eines Fzg nicht geeignet
§ 4(1) FeV
Fahrzeuge die von der Fahrerlaubnis ausgenommen sind
Führerschein mitführen + aushändigen
VR
§ 4(2) FeV
§ 5(4) FeV
Aushändigung und Mitführen der Prüfbescheinigung
§ 6 FeV
(1) Fahrerlaubnisse
(3) welche FE welche mit einschließt
(6) altes Recht, vor dem 19.01.2013 i.V.m Anlage 3
§ 10 FeV
Mindestalter
Auflagen und Beschränkungen
VR
§ 23 FeV - für FE-Bewerber
§ 46 FeV - für FE-Inhaber
§ 48a FeV
Begleitetes Fahren ab 17
§ 48 FeV
Fahrgastbeförderung
§ 1(2) StVO
Wer am Verkehr teilnimmt, muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
§ 2 StVO
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrbahnbenutzungspflicht / Seitenstreifen sind keine Fahrbahn (2) Rechtsfahrgebot (4) Fahrräder (5) Kinder
§ 3 StVO
Geschwindigkeit (1) relative Höchstgeschwindigkeit \+ Sicht- Wetterverhältnisse.... (2) ohne triftigen Grund nicht langsam fahren (2a) Kinder, Ältere, Hilfsbedürftige (3) i.g.O / a.g.O (4) Schneekette 50 km/h
§ 4 StVO
Abstand
(1) Regelabstand
(2) Einscherabstand
(3) Mindestabstand
➜ § 1(2) StVO Gefährdungsabstand
§ 5 StVO
Überholen (1) links überholen (2) - keine Behinderung der Gegenverkehrs - mit höherer Geschwindigkeit überholen (3) - unklare Verkehrslage - VZ 276, 277 (4) - beim Ausscheren keine Gefährdung des Nachfolgeverkehrs - Seitenabstand - sobald wie möglich rechts einordnen - Überholter nicht behindern (4a) Ankündigungspflicht (5) Schall- / Leuchtzeichen (6) Pflichten Überholter (7) Pflicht zum rechts überholen (8) Rad-/ Mofafahrer rechts überholen
Pflichten des Überholten
- Beschleunigungsverbot
- Herabsetzen der Geschwindigkeit (Unfallverhütungspflicht)
- Abblendepflicht
- Langsam fahrende Fzg (Traktor)
Pflichten des Überholers
- Überholbeginn (Gefährdung Entgegenkommende
- Ankündigungspflicht
- ausreichend Seitenabstand
- Wiedereinordnung (sobald wie möglich, keine Behinderung)
- Benutzung von Schall-/ Leuchtzeichen
Überholverbote
- keine Behinderung des Gegenverkehrs
- nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit
- Unklare Verkehrslage
- durch Verkehrszeichen
- an Haltestellen öffentl. Verkehrsmittel
- an Fußgängerüberwegen
§ 6 StVO
Vorbeifahren
An haltenden Fzg., Absperrungen, Sonstigen Hindernissen
Pflichten des Vorbeifahrenden
- Vorrang des Gegenverkehrs
- Rückschaupflicht
- Ankündigungspflicht
- ausreichender Seitenabstand
§ 8 StVO
Vorfahrt (1) - Grundsatz: rechts vor links - Ausnahme durch VZ, Fzg. aus Feld- oder Waldwegen (1a) Kreisverkehr (2) Pflichten des Wartepflichtigen
Pflichten des Wartepflichtigen
VR / Vorfahrt
- Gesteigerte Sorgfaltspflicht
- Wartewillen erkennen lassen (Geschwindigkeit reduzieren + anhalten)
- bei Unübersichtlichkeit hineintasten
- keine Not- und Gefahrenbremsung
- nur weiterfahren wenn konkrete Gefährdung und wesentliche Behinderung ausgeschlossen ist
- kein Vertrauensgrundsatz
- Vorfahrt auch wenn Bevorrechtigter sich verkehrswidrig verhält
§ 9 StVO
Abbiegen
(1) Pflichten beim Abbiegen
(2) Radfahrer
(3) Linksabbieger
(4) - Linksabbieger + entgegenkommender Rechtsabbieger
- Tangentiales abbiegen
(5) Abbiegen in Grundstück, wenden, Rückwärtsfahren
Pflichten beim Abbiegen
VR / Abbiegen
- Rückschaupflicht
- Ankündigungspflicht
- Einordnungspflicht
§ 10 StVO
Einfahren + Anfahren
§ 12 StVO
Halten und Parken
§ 17 StVO
Beleuchtung
➜ Benutzen + verdreckt oder verschmutzt
§ 21 StVO
Personenbeförderung
➜ nur soviel Personen wie Sicherheitsgurte, Kinder/Kindersitz, keine Personenbeförderung auf Ladeflächen
§ 21a StVO
(1) Sicherheitsgurt
(2) Schutzhelm
§ 22 StVO
Ladung
(1) verrutschen, Umfallen, hin-/ herrollen, herabfallen, vermeidbaren Lärm erzeugen
(2) nicht breiter als 2,55m / nicht höher als 4m
Lof: nicht breiter als 3m / höher als 4m
(3) bei einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn rausragen (und wenn nur 50cm)
(4) nach hinten: bis 1,5 m / bis 100km ➜ 3m / Fzg. + Zug nicht länger als 20,75 m
Wenn mehr als 1m rausragt ➜ kenntlich machen mit Sicherungsmittel
§ 23 StVO
Pflichten Fahrzeugführer
(1) Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt / Verkehrssicherheit durch Besatzung und Ladung nicht leidet
(1a) Benutzung Mobiltelefon
(2) unterwegs auftretende Mängel
(3) Fahrrad / Kraftrad nicht freihändig
§ 25 StVO
Fußgänger
§ 26 StVO
Fußgängerüberweg
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren / Warte / nicht überholen