Europarecht Flashcards
Richtlinie vs. VO
RICHTLINIE: (AEUV 288 III)
- nicht unmittelbar anwendbar
VO (AEUV 288 II)
- unmittelbar anwendbar
- darf nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt werden
Verhältnis EUV ↔︎ AEUV
EUV 1 III
gleichrangig
Beitritt zur europäischen Union (EUV 49)
Austritt aus europäischer Union (EUV 50)
Kopenhagener Kriterien, 1993
- politisch, EUV 2
- wirtschaftlich: funktionierende Marktwirtschaft
- Übernahme des acquis communautaire (= Gesamtheit des gültigen EU-Rechts)
- Aufnahmefähigkeit der EU
VERFAHREN
- Antrag auf Beitritt
- Verhandlungen
- Einstimmigkeit im Rat (vr Element)
- Mehrheit im EP
- Ratifikation aller MS (vr Element)
AUSTRITT: EUV 50
Drei Möglichkeiten für die Schaffung eines Europa der „verschiedenen Geschwindigkeiten“
- differenzierte Integration kraft Völkerrecht
- differenzierte Integration kraft Primärrecht
- differenzierte Integration kraft verstärkter Zusammenarbeit (Sekundärrecht)
Differenzierte Integration kraft verstärkter Zusammenarbeit
EUV 20; AEUV 326 - 334
ZWECK
- Ziele der EU fördern
- Interessen der EU schützen
- Integrationsprozess der EU stärken
QUALIFIKATION
- ultima ratio (EUV 20 I/II) / Unionsziele sind nicht anderst in gleicher Zeit erreichbar
VERFAHREN
- Vorschlag von der Kommission (AEUV 329(1)(1)(1)) oder Antrag an die Kommission (AEUV 329(1)(1)(2))
- Zustimmung des EP (AEUV 329(1)(2))
- Beschluss durch den Rat (qualifizierte Mehrheit) (AEUV 330(3) mit Verweis auf AEUV 238(3))
Organe der EU
Rechtspersönlichkeit und Verhältnis zu Mitgliedstaaten
- Organe der EU sind nicht Vertreter der Mitgliedstaaten, sie sind eigenständig
- EU ist supranational und hat eigenständiges Recht (↔︎ vr Organisationen)
Europäischer Rat
EUV 15, AEUV 235 f.
- politisches Leitorgan: Festlegung der allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten
- Tagungen der Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen Rates und der Kommission, mind. zweimal pro Halbjahr
- politische Schlusserklärungen
- Akte des Europäischen Rates unterliegen i.d.R. keiner gerichtlichen Kontrolle
Europäische Kommission
EUV 17, AEUV 244-250
- genuin europäisches Organ
- Präsident nach Spitzenkandidatenkonzept zu wählen (EUV 17 VII S. 1)
- besteht aus 27 Mitgliedern
- dürfen keine Weisungen der MS entgegennehmen/einholen
- Initiativmonopol bei Gesetzgebung (EUV 17 II)
- Kontrolle der ordnungsgemässen Durchführung des Unionsrecht
- Durchführung des Unionsrechts
- Rechtsetzung (Durchführungsrechtsakte)
- Haushalt und Programme
- Aussenbeziehung
- Misstrauensantrag möglich
Kommission i.e.S. ⇒ 27 Mitglieder
Kommission i.w.S. ⇒ ganzer Verwaltungsapparat
Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik
EUV 18
- leitet die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) und sorgt für Kohärenz des auswärtigen Handelns
- mehrere Funktionen
- Vizepräsident der Kommission
- Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
- Teilnahme an Arbeiten des Europäischen Rates
- Ernennung durch Europäischen Rat + Zustimmung durch Präsident der Kommission
Rat (Ministerrat)
EUV 16, AEUV 237 ff.
- je ein Vertreter jedes MS auf Ministerebene
- Vertreter aus entsprechendem Sachbereich
- Ausschuss der ständigen Vertreter (Coreper)
- bestehend aus Botschaftern der MS
- sog. „kleiner Ministerrat“
- Aufgabe: Vertretung der MS
- Gesetzgebung und Abschluss vr Verträge (indirektes Initiativrecht, AEUV 241)
- Haushalt
- Ernennungen
- Kontrolle
- politische Leitung und Koordination
⇒ Vermischung von Exekutive und Legislative
Europäisches Parlament
EUV 14, AEUV 223 f.
- Europawahl alle 5 Jahre
- aktives und passives Wahlrecht für alle Unionsbürger
- Aufgaben:
- Vertretung der Unionsbürger
- Gesetzgebung und Abschluss vr Verträge
- Haushalt
- Anhörung
- Ernennungen
- Kontrolle (⇒ z.B. Abberufungsrecht ggü. Kommission)
- Beratung
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
EUV 19, AEUV 251 ff.
- Wahrung des Unionsrechts bei Auslegung und Anwendung der Verträge
- Kontrolle der Rechtmässigkeit von Handlungen der EU-Organe
- Kontrolle des unionsrechtskonformen Handelns der Mitgliedstaaten
- Auslegung der Verträge und Gültigkeit und Auslegung von Sekundärrechtsakten (Vorabentscheidungsverfahren)
- Gutachten zur Beurteilung der Vereinbarkeit geplanter internationaler Abkommen mit den Verträgen
Zusammenspiel der EU-Organe:
Schematische Zusammenfassung
Bürger, Interessengruppen, Experten
- werden befragt
Kommission
- macht Vorschlag
Parlament und Ministerrat
- entscheiden gemeinsam
nationale/lokale Behörden
- setzen EU-Recht in nationales Recht um
Kommission und Gerichtshof
- kontrollieren die Umsetzung
Europäische Zentralbank
AEUV 127 ff., 282-284
- Europäisches System der Zentralbanken
- EZB und Zentralbanken der MS
- Eurosystem
- EZB und Zentralbanken der MS der Eurozone
- Aufgabe
- Preisstabilität
- Beschlussorgane
- EZB-Rat
- Präsident der EZB
Agenturen
= “dezentralisierte Verwaltungseinheiten mit gewisser Autonomie, u.U. mit Entscheidungsbefugnissen”
- Errichtung gestützt auf
- EUV/AEUV
- Sachbestimmungen
- Beteiligung von Drittstaaten möglich
Institutionelles Gleichgewicht
Roquette Frères
= “unionsspezifische Ausprägung, ggs. Kontrolle und Machtgleichgewicht”
→ „checks and balances“
→ aber keine klassische Gewaltenteilung
FALL: Roquette Frères
- Parlament wurde nicht angehört im Gesetzgebungsverfahren wie vorgesehen
- Nichtanhörung ist Verletzung des inst. Gleichgewichts als demokratisches Prinzip
- Nichtanhörung führt also zu Nichtigkeit
Organe des Europarats
- Sekretariat
- Ministerkomitee
- Parlamentarische Versammlung
- EGMR
- weitere: z.B. Kommissar für Menschenrechte
EMRK
Auslegung - (Qualifikation - Beschwerdearten)
Qual und Besch.Arten sind nicht auf der Karte ausgeführt
AUSLEGUNG
- Auslegung und Anwendung durch EGMR (EMRK 19, 32)
- Mindeststandard (EMRK 53)
- Staaten-/Individualbeschwerden (EMRK 33, 34)
Nationales Recht vs. EU-Recht
Drei Problemfelder
GELTUNG
- Bedarf es einer Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht?
VORRANG
- Welche Norm geht im Konfliktfall vor?
- Indizien: EUV 4 III. AEUV 288 II, 344
ANWENDBARKEIT
- Kann sich ein Einzelner vor einer nationalen Behörde direkt auf EU-Recht berufen?
EuGH, Costa/ENEL
SV:
- Italiener Costa ist unzufrieden mit Rechnung von Stromunternehmen ENEL
- italienischer Richter legt EuGH vor
EuGH:
- Gemeinschaftsrecht geht nationalem Recht vor
- Argumentation verzichtet auf Bezugnahme auf VR-Doktrin, EU-Recht ist sui generis
- Grund: Natur des EU-Rechts verlangt Vorrang; Rechtsgemeinschaft lebt vom Vorrang
EuGH, Simmenthal II
SV
- Unternehmen Simmenthal muss bei Grenzübergang Steuern zahlen für Gesundheitsprüfung
- ist vertragswidrig
EuGH
- Unmittelbare Geltung des Unionsrechts
- EU-Recht ist also self-executing
- Individuum kann sich direkt darauf berufen und nationale Behörde kann Bestimmung direkt anwenden
- Dualismus nicht möglich i.B.a. Unionsrecht
- Anwendungsvorrang als Kollisionsregel
BVerfG, Solange I/II
SOLANGE I (BVerfG)
- kein unbedingter Vorrang des EU-Rechts, solange kein dem dt. GG entsprechenden Grundrechtskatalog
- akzeptiert vollumfänglichen Vorrang des EU-Rechts nicht
SOLANGE II (BVerfG)
- solange die EG & Rechtsprechung des EuGH den wirksamen Schutz der Grundrechte einer dem GG entsprechenden Weise gewährleisten, verzichtet das BVerfG auf Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht
- keine Prüfung i.S. des dt. GG
⇒ Relativierung von Solange I
BVerfG, Bananenmarktverordnung (2000)
- kein Vorrang, wenn „unabdingbar gebotener Grundrechtsschutz“ nicht gewährleistet
- Begründungspflicht: Beschwerdeführer muss darlegen, warum GR-Schutz des EU-Rechts tiefer als dt. GG
- neu: „Wahrung des Menschenwürdekerns der Grundrechte“
BVerfG, Recht auf Vergessen II (2019)
- Bürger kann neu vor BVerfG auch Verletzung der GR der EU-GRCh rügen
- wenden dt. Behörden Unionsrecht bzw. unionsrechtlich determiniertes dt. Recht an, kann BVerfG angerufen werden