EStG - Allgemeines Flashcards
Welche Arten von DBAs gibt es? Welche Art kommt häufiger vor?
Freistellungsmethode (Regelfall)
Anrechnungsmethode (NL, Spanien, Schweiz, Brasilien)
Progressionsvorbehalt
Wirkung: Einkünfte, die z.B. aufgrund von DBAs nicht in D zu versteuern sind, werden trotzdem in D für die Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt;
EuGH: Innerhalb der EU gilt kein Progressionvorbehalt.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen?
Gewinneinkünfte: Veräußerungsgewinne stets steuerpflichtig (“verstrickt”)
Überschusseinkünfte: Grds. nicht steuerpflichtig (“private Vermögenssphäre = steuerneutral”)
Ausn.: Aktienverkauf (§ 20 II), priv. Veräußerungsgeschäfte i.S.d. §§ 22, 23
Nenne Unterschiede zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften
- Behandlung von Veräußerungsgewinnen (Ausn.: § 20, §§ 22/23)
- Periodizitäts- vs. Zuflussprinzip
- Buchführung / § 4 III vs. “Einnahmen-minus-WK”
- BV möglich
Was ist ein AfA-Step up?
Eine Gestaltung, wonach voll abgeschriebene Immos innerhalb der Familie (nach Ablauf Speku-Frist) entgeltlich übertragen werden, so dass die AfA wieder neu in Gang gesetzt wird. Durch höheren Verkaufspreis wird zudem die Bezugsgröße für die AfA erhöht.
Mögliche Gestaltung: Familien-KG mit Eltern als Kompl erwirbt das Grdst; Eltern gründen mit KP weite (Cash) KG mit MJ als Kommand
Was ist die Bilanzbündelungstheorie?
Gedanke, dass in der Personengesellschaft mehrere Einzelunternehmer zusammengefasst werden
- -> Transparenzprinzip
- -> Keine steuerliche Anerkennung von Darlehens-, Anstellungs-, Mietverträgen etc., z.B. Umqualifizierung von GF-Gehalt (15er, nicht 19er), d.h. Zahlungen werden bei Gesellschaft zwar als Aufwand erfasst, dem Gester aber als SB-Einnahmen wieder zugerechnet (z.B. Tätigkeitsvergütung, Darlehenszinsen, Mietzahlungen)
- -> Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen
Merkmale der Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15
Positiv
- Selbstständigkeit
- Nachhatligkeit
- Gewinnerzielungsabsicht (!)
- Teilnahme am allg. wirtsch. Verkehr
Negativ
- Kein LuF
- Keine sb Arbeit (§ 18, Freiberufler)
- Keine bloße VmVw (!)
- vgl. § 14 S. 3 AO (Definition VmVw)
- (A: (-) bei Betriebsaufspaltung!)
VSS Mitunternehmer § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- Gesellschafterstellung
- MU-Risiko
- MU-Inititative
Woraus setzen sich die gewerblichen Einkünfte des MU i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zusammen?
- Beteiligung am originären Gewinn der PersGes, d.h. steuerrechtlicher Gewinn der PersGes x ges-v Gewinnverteilungsschlüssel
- Sonderbetriebseinnahmen
- Sonderbetriebsausgaben
Wann gilt ein Vermögensgegenstand als SBV?
Wenn er im ET eines Gesters steht, der PersGes überlassen wurde und zu > 50% betrieblich genutzt wird.
Was ist die Konsequenz der Klassifizierung eines VG als SBV? Worin bestehen nun die Risiken für den Gesellschafter? Wie kann das Risiko minimiert werden?
- VG ist vollständig verstrickt, d.h. Veräußerung richtet sich nicht nach §§ 22, 23, sondern nach § 15
- Risiko: Beendigung des Mietvertrags oder der Gester-Stellung = steuerpflichtige Privatentnahme!
Aufpassen insbesondere bei Erbfällen!
Folge:
Höhe des “fiktiven Veräußerungsgewinns”
= Gemeiner Wert ./. st. Buchwert
(durch AfA hat sich BW reduziert, so dass sich der fiktive Veräußerungsgewinn erhöht!)
–> Entnahme kritisch, da (anders als bei realer Veräußerung) keine Liquidität zufließt!
Verhütungsmittel:
Ummantelung des Grdst. mit gew. gepägter GmbH & Co. KG
- Abbildung durch Sonderbilanz
Was ist eine Betriebsaufspaltung? Was sind die Konsequenzen?
Grundstücksüberlassung des Gesters einer KapGes
Konsequenz 1:
Gester (bzw. seine Immo-Gesellschaft - sofern er in dieser durchgreifen kann) wird durch Überlassung zum “Besitzunternehmen” (= gewerblich i.S.d. § 15 - keine bloße VmVw) –> Bilanzierungspflicht!
Konsequenz 2:
Die Anteile an der “Betriebsgesellschaft” werden notwendiges SBV des Besitzunternehmens!!!
–> stR (AK der Betriebsgesellschaft werden den AK des Grundstücks hinzugerechnet)
–> Bei Betriebsaufgabe (Beendigung Gester-Stellung, Beendigung der betrieblichen Nutzung des Grdst) muss der Inhaber nicht nur das Grundstück veräußern, sondern auch die Anteile an der Betriebsgesellschaft
Macht es einen Unterschied, ob der Gester einer PersGes oder einer KapGes der Ges sein Grundstück überlässt?
Ja.
Bei PersGes: SBV
Bei KapGes: ggf. Betriebsaufspaltung
Wann tritt eine Abgeltungswirkung für Kapitalerträge ein? Wann nicht?
Abgeltungswirkung i.S.d. § 43 V (+), wenn KI so viel KEST einbehält, wie bei Abgabe einer StErkl festgesetzt würde.
(-), wenn Wahlveranlagung möglich (d.h. Zuviel-Einbehalt, z.B. mangels Nachweis der AK, § 43a II 7)
(-), wenn Pflichtveranlagung (d.h. Zuwenig-Einbehalt), z.B. ausl KI (kann keine KESt wurde einbehalten)
Was sind die Vorteile einer Familiengesellschaft?
- Einkommens- und Vermögensgrundlage der Familie
- Schrittweise Heranführung der NextGen (disquotale Stimmrechte)
- Vermögenszusammenhalt –> Senkung Verwaltungskosten, Skaleneffekte, bessere Kontrolle möglich
- ## Nutzung der Freibeträge von MJ möglich