Erkentnisse aus Übungsfällen Flashcards
- Wann fällt VOB/B unter AGB Kontrolle?
- Welches Problem ergibt sich aus AGB Kontrolle (nach §307 BGB)
- Wenn VOB/B abgeändert vereinbart wird
- Ausschluss von Nachforderungen nach (nur) 28 Tagen = unangemessene Benachteiligung des AN -> damit unzulässig -> Verjährung nach 3 Jahren!
Welche Leistung kann erwartet werden (damit geforderte Leistung erfüllt wird)
VOB/a: Leistungsbeschreibung so ausöegen, wie Empfängerkreis diese verstehen muss (kann man daraus schluss ziehen, das bestimmtes Gerüst gebraucht wird?)
-> zusätzliche Leistung nur erlaubt, wenn für vertragliche Leistung erforderlich ( VOB /B § 1 abs 4)
Wer trägt Kalkulationsrisiko bei nachheriger Preisfestlegung?
AN trägt dies dann und kann keine zusätzliche Vergütung fordern
Vorgehen wenn während Ausführung Mängel erkannt werden?
1.Beseitigung durch AN fordern 2. Erneut anfordern und HInweis auf (Teil-)Kündigung, 3. Kündigung 4. Ersatzvornahme zu Lasten des AN vornehmen §4 ab 7 Vob/B
Haftung: Was muss AN tun um mögliche Haftung auszuschließen:
- AG auf Bedenken bei der (so gewünschten) Ausführung hinweisen (VOB/B §4 abs 3 & § 13 abs 3)
- weiterführende allg. Aufklärungspflicht für absehbare Risiken (nach Ausführung) (BGB § 280)
Schließt die Durchführung & oder die Verweigerung einer Zustandsfeststellung (technische Abnahme § 4 abs 10 VOB/B) zum Ausschluss von Mägnelansprüchen?
Nein. Mängelansprüche sind dennoch rechtmäßig (es könnte aber ein Mitverschulden in Betracht kommen)
Wann ist eine Leistung fällig (wenn keine Frist gesetzt)
+ Ab wann gerät man in Verzug?
§ 271 BGB -> sofort fällig, BGH Urteil: Arbeiten alsbald nach Vertragsschluss beginnen und in angemessener Zeit zuende bringen.
- In Verzug gerät man, sobald die Mahnungsfrist abläuft
Welche kosten müssen bei Verzug durch AG erstattet werden (+ §)
-§642: angemessene Entschädigung für Verzugsdauer für Produktionsmittel zur Herstellung der Werkleistung (Personal, Geräte, Kapital)
- nur tatsächliche Mehrkosten (kein W+G)
- gestiegene Material & Lohn -Kosten werden dabei nicht abgedekt
Behinderungsanzeige (Besonderheiten)
BGH Urteil: Muss beinhalten: 1)Maßgebliche Umstände, 2) Begründung für hindernde Wirkung, 3) (vermutliche) Dauer
Risikobereich des AG
- Grund und Boden (Gutachten etc)
- alles, was bis zum Vertragsbeginn stehen soll (bspw bei Fassade der Rohbau) (auch, wenn es jemand anders ausführt (§278 BGB)
Als was ist Einvernehmliche Trennung zu sehen und wie wird bei dieser Kündigung abgerechnet?
Richtet sich nach Grundsätzen der freien Kündigung (-> AN bekommt Vergütung für nicht erbrachte Leistungen) Das wären nach §648 BGB 5% des € Volumens der nicht erbrachten Leistung (sog. Kündigungsentschädigung)
Was zählt zu “erbrachten Leistungen”
Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Kündigung im teil des Bauwerks sind (=verkörpern). D.h. keine fertigbetonteile im Werk oder Teile die auf der Baustelle liegen
Wann müssen Planungen vergütet werden
Planung muss nur gezahlt werden, wenn zugehörige Bauleistung vollständig ausgeführt sind
Kündigungsgründe
-Alternativen können Nachgeschoben werden (sofern zum Kündigungszeitpunkt schon vorhanden).
- Insolvenz allein kein wichtiger Kündigungsgrund
Bedingungen für Vertragsstrafen (höhe)
- bei Verspätung pro Werktag 0,3% (der Auftragssumme)
- Insgesamt max 5% (der Auftragssumme)
- wenn eins überschritten, ist gesamte Vertragsstrafe nichtig
- Vorbehalt der Vertragsstrafe muss bei Abnahme vorgebracht werden (§11 abs 4 VOB/B)
-Verzug (ist Bedingung für Vertragsstrafe) setzt Verschulden vorraus (also keine Behinderungsanzeige für Vertragsstrafe relevant) - Frist bis zur Vertragsstrafe darf bis max Schlusszahlung verlängert werden