Erkennungsdienst Flashcards
Ziel
- Repressiv Funktion (strafverfolgung)
- Belastung/Entlastung von Personen/verdächtigen
- Identifizierung unbekannter Täter
- Feststellung Idt. Eines Spurenverursachers mit einer Person von der vergleichsmaterial vorliegt. - Präventivfunktion
- Wiederholung von ST vorbeugen
- effektive MN zur Täterermittlung einleiten zu können, bei Bedarf - Unterstützung Identifizierungsmasnahmen
- bei Katastrophen, störfällen und Massenunfällen
- unbekannte hilflose personen
- unbekannte tote
- vermisste, psyschich
- kranke
- ausländische Personen
Rechtsgrundlage
81b StPO
Alternative 1: -Durchführung des Strafverfahrens -aktuelle strafverfahren -schuld/Unschuld beweisen -person identifizieren oder verursachte spur (muss danach gelöscht werden)
Alternative 2:
-Zweck erkennungsdienstes
-Vorsorglich für künftige ermittlungsverfahren, vorbeugende Wirkung
-nach Abschluss aufbewahrt
(§ 13 II Nr. 2 BbgPolG, präventiv polizeiliche Zwecke)
Wiederholungsprognose hinsichtlich
- Häufigkeit
- art und schwer
- Motive und Persönlichkeit
Standartumfang
- Zehnfinger und Handflächenabdrücke
- Lichtbilder
(Profil, porträt, halbprofil, Ganz Aufnahme, detail Aufnahme tattos) - Personenbeschreibung
- Eintragung von Pass und Ausweisdaten
Systeme
AFIS POLAS INPOL AZR EURODAC
Wiedererkennung Identifizierungsgegenüberstellung
Versuch die Identität zwischen dem gegenübergestellten und einem Täter durch einen Zeugen feststellen zu lassen.
Die zu identifizierende Person wird in Augenschein genommen.
Zweck:
Dem Zeugen eine Aussage über die Identität oder nichtidentität des BE mit einer früher wahrgenommen Person zu ermöglichen.
Häufigste form
Vernehmungsgegenüberstellung
Möglichkeit bestehende Widersprüche zwischen Zeugenaussage und Angaben des Beschuldigten oder anderen Zeugen durch Rede, gegenrede, Fragen und vorhalte zu klären.
Zweck
Klärung von Widersprüchen zwischen Zeugen und Beschuldigten.
Wahl Lichtbildvorlage
Mind. 8 Bilder, 1 ist der TV/beschuldigte
Vorteile :
- Ohne Konfrontation
- Größe Zahl vergleichsbilder möglich
- mehrfach verwendbar
Nachteile:
- Keine ganze Wahrnehmung(Gestik, Mimik)
- zweidemensional
- teils nur schwarz weiß
Persönliche gegenüberstellung
Positiv :
Live und real TV und Beschuldigten begutachten
Kann hin und her laufen, sich bewegen
Nachteile:
-nervliche Anspannung kann sich in Auffälligkeiten bemerkbar machen die für sich allein zur Identifizierung führen können.
Videogegenüberstellung
Er wird gefilmt und das Video dann vorgespielt
Vorteil: verhält sich auffällig kann es zurecht geschnitten werden.
Einzelgegenüberstellung
Positiv: Man kriegt nur den TV/besch. Gezeigt und muss sich dann entscheiden.
Nachteile:
- Man kann nur bejahen und verneinen
- hohe sugestivwirkung(Polizei wird mir ja schon den richtigen zeigen)
- geringer beweiswert nur im Einzelfall (zu wenig geeignete vergleichspersonen)
Wahlgegenüberstellung
TV/Besch. Mit weiteren Personen mind. 8 auswählen und entscheiden
Nachteile:
- TV kann durch auffallen(rumlaufen, Grimassen schneiden… Alles boykotieren
- enormer Aufwand zeitlich alle müssen können , personell
- ähnliche Klamotten
- vergeleichspersonen schwer zu finden bei dunkelhäutigen TV und Beschuldigten
Simultane G.
Alle 8 stehen gleichzeitig vor einem.
Sequentielle G
Nacheinander präsentiert
Gedeckte G.
Zeugen kann man nicht sehen. Venezianischer Spiegel, beide Täter, zeuge wissen Bescheid dass es sich um Gegenüberstellung handelt
Nachteil:
Suggestivwirkung (haben ja den Täter)
Verdeckte G.
Ohne kentniss des TV/Besch.
Vorteil:
- Zielperson verhält sich authentisch
- ohne kentniss vom Täter
Nachteil:
- Gefahr des auffallens
- schlechte Möglichkeit des dokumentierens
- Notfall Schutz MN für Zeugen erforderlich