Erbvertrag Flashcards
Wie lautet der Einleitungssatz eines Erbvertrages (bei Ehe-Erbvertrag)
Einleitungssatz:
Die Ehegatten bestätigen den vorstehenden Ehevertrag auch unter erbrechtlichen Gesichtspunkten. Im Einzelnen wird folgendes vereinbart:
Wie lauten grundsätzlich die Titel eines Erbvertrages (variiert selbstverständlich)?
Titel Erbvertrag:
- Erstversterben Ehemann
- Erstversterben Ehefrau
- Zweitversterben Ehemann
- Zweitversterben Ehefrau
- gleichzeitiges Versterben
- Evtl.: entgeltlicher Erbverzicht (Erbauskauf)
- Vermächtnisse (=Legate)
- Evtl.: Erlass Darlehen und Ausgleichung
- Evtl. : Ausgleichung Ausbildungskosten
- Evtl.: Teilungsvorschriften
- Verzicht Herabsetzungsansprüche
- Zuweisung Haushaltsgegenstände
- Willensvollstrecker
Wie lauten die Titel der Schlussbestimmungen eines Ehe- und Erbvertrages?
- Wiederverheiratsklausel
- Änderungen oder Aufhebung
- Kosten
- Inkrafttreten (Achtung bei Minderjährigen)
- Ausfertigung
- Erklärung und Unterzeichnung der Parteien
- Zeugenerklärung
- Beurkundungsformel
- Beilagen (Grundstückbeschrieb)
Wie ist der Ablauf einer Zeugenerklärung?
- Urkunde wird vom Notar vorgelesen (und von den Urkundsparteien selbst mitgelesen), die Zeugen sind noch nicht anwesend.
- Zeugen kommen dazu
- Parteien unterzeichnen Vertrag vor Zeugen
- Notar datiert Vertrag vor Zeugen
- Notar unterzeichnet Vertrag vor Zeugen
- Parteien erklären vor den Zeugen und dem Notar:
- Wir haben die Urkunde gelesen
- die Urkunde enthält unseren übereinstimmenden Willen - die Zeugen unterzeichnen die Zeugenbestätigung, in der sie bestätigen:
- Unterzeichnung durch Parteien und Notar
- die beiden Erklärungen der Parteien (Urkunde gelesen, übereinstimmender Wille)
- Verfügungsfähigkeit
Auf was muss geachtet werden, wenn eine Person nicht lesen kann, weil sie erblindet ist, und auch nicht selbst unterzeichnen kann?
Dann müssen die Zeugen von Anfang an dabei sein. Sie müssen bestätigen können, dass der Notar die Urkunde Ihnen und den Urkundsparteien vorgelesen hat.
Desweiteren unterzeichnet der Notar die Urkunde neben der Beurkundungsformel bereits mit den Parteien mit, wenn eine Partei nicht unterzeichnen kann
„Die Urkunde wird vom Notar mitunterzeichnet und datiert.
Luzern, den …. der Notar
Welche Ergänzung ist sinnvoll, wenn eine Auslieferungspflicht eines Grundstücks vereinbart wird, welche im Todeszeitpunkt eines Ehegatten möglicherweise die Familienwohnung darstellen könnte?
„Sollte im Zeitpunkt des Todes des Ehemannes das Stockwerkeigentums-Grundstück Nr. 8000, GB Rain, die Familienwohnung der Eheleute X & Y darstellen, erklärt sich die überlebende Ehefrau bereit, das ihr zustehende Recht auf Zuteilung an der Familien wohnung nicht geltend zu machen.“
Wie sieht ein Erbauskauf aus?
Erbauskauf (entgeltlicher Erbverzicht)
Am besten vorab als erstes in einem Erbvertrag, mit Untertitel:
- Erbverzicht (Herr x verzichtet für sich und seine Nachkommen z.G. seiner Miterben vollständig auf seinen ges. Erbanspruch am Nl. seines Vater.)
- Abfindungsleistung (Herr Z nimmt diesen Erbverzicht seines Sohnes entgegen und verpflichtet sich zu folgenden Abfindungsleistungen: a. CHF … sind bis spätestens Datum auf ein vom Sohn noch zu bezeichnendes Bankkonto zu überweisen, b. Erlass Darlehensschuld; Herr X erklärt sich mit Erhalt dieser Abfindung für alle seine erbrechtlichen Ansprüche am Nl. seines Vaters als vollständig befriedigt und verzichtet auf weitere Ansprüche.)
- Verzicht auf Herabsetzungsansprüche der Miterben (…die erbrechtlichen Pflichtteile von A, B, C verletzt werden, verzichten diese auf ihr ges. Pflichtteilsrecht, d.h. sie verzichten auf allfällige Herabsetzungsansprüche.
- Erbschaftsteuerpflicht (Herr X nimmt zur Kenntnis, dass die vorerwähnten Leistungen erbschaftssteuerpflichtig sind, sofern sein Vater oder dessen Ehegattin (wenn Leistung aus Err. bezahlt wird, sonst nur Vater bei Eigengut) innert 5 Jahren ab Vertragsunterzeichnung sterben sollten.
- Zahlungsunfähigkeit des Erblassers (Die Parteien erklären, von der Notarin auf die rechte der Erbschaftsgläubiger gem. Art. 497 ZGB hingewiesen worden zu sein)
Wie sieht Befreiung von Ausgleichspflicht aus (im Erbvertrag)?
Befreiung von Ausgleichspflicht
Titel:
- Übertragung von Grundeigentum (…. so dass der ausgleichspflichtige Anrechnungswert auf CHF 200‘000 festgelegt wurde. Die Parteien sind sich einig, dass der effektive Verkehrswert den Katasterwert erheblich übersteigt)
- Befreiung von der Ausgleichspflicht (Herr X befreit Tochter Y mit vertraglicher Bindung unwiderruflich und vollständig von der erbrechtlichen Ausgleichspflicht. Frau Y hat beim väterlichen Nl. weder den vereinbarten Anrechnungswert von 200‘000.- noch die Differenz zwischen Katasterschatzung und dem tatsächlichen Verkehrswert auszugleichen.)
- Verzicht auf Herabsetzungsansprüche (Soweit durch die Befreiung von der ausgleichspflicht der erbrechtliche Pflichtteil der Parteien verletzt wird, verzichten diese auf ihren erbrechtlichen Pflichtteil, d.h. auf allfällige Herabsetzungsansprüche.)
- Wertverminderung (Das Risiko einer allfälligen Wertverminderung des Vertragsobjekts trägt die Übernehmerin. Soweit durch eine Wertverminderung der erbrechtliche Pflichtteil der Übernehmerin verletzt wird, verzichtet diese auf ihren ges. Pflichtteil, d.h. auf allfällige Herabsetzungsansprüche)
- Zahlungsunfähigkeit des Erblassers (Die vertragsparteien erklären, von der Ynotarin auf die Rechte der Erbschaftsgläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt hingewiesen worden zu sein) 497ZGB.
Wie formuliere ich den Verzicht auf güterrechtliche Auseinandersetzung?
Alle Vertragsparteien verzichten übereinstimmend und ausnahmslos im Hinblick auf das Ableben des Erblassers un/oder Erblasserin auf die Durchführung einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Die Feststellung der Herkunft der einzelnen Vermögenswerte kann sowohl zum heutigen Zeitpunkt als auch zum Zeitpunkt der späteren Teilung unterbleiben. Beim Ableben des einen Ehegatten soll das gesamte eheliche Vermögen hälftig geteilt werden.
Wichtig: In diesem Fall müssen alle Vertragsparteien auf ihren ges. Erbanspruch, Pflichtteil verzichten. Deshalb müssen auch alle Nachkommen mitwirken und unterzeichnen!