Energiewirtschaftsrecht Teil 2 Flashcards
- Woraus besteht die energiewirtschaftliche Wertschöpfungskette? Warum kann man sagen, dass „Netze“ von zentraler Bedeutung für die Notwendigkeit der Regulierung im Energiesektor sind?
Erzeugung – Transport (Netze) – Vertrieb Netze sind natürliche Monopole und müssen reguliert werden um einen freien Marktzugang aller Teilnehmer zu gewährleisten.
- Wo ist die Ausgestaltung des Zugangs zum Elektrizitätsversorgungsnetz geregelt?
$ 3 StromNZV
- Erklären sie den Begriff „Netznutzungsvertrag“.
Netznutzungsvertrag:
§24 StromNZV
- Vertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber
- gewährt das Recht auf Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz
- Erklären sie den Begriff „Lieferantenrahmenvertrag“.
Lieferantenrahmenvertrag: §25 StromNZV
- Sonderform des Netznutzungsvertrags für Lieferanten; muss sich nicht auf bestimmte Entnahme stellen beziehen.
- Letztverbraucher kann direkt mit Lieferant Vertrag zur Energiebelieferung abschließen
- Erklären sie den Begriff „Bilanzkreisvertrag“.
Bilanzkreisvertrag: §26 StromNZV Vertrag über die Führung, Abwicklung und Abrechnung von Bilanzkreisen
- Zweck: Führung, Abwicklung & Abrechnung der Bilanzkreise
- Was ist ein Bilanzkreis?
Legaldefinition in § 3 Nr 10a EnWG
Zusammenfassung von Einspeise und Entnahmestelle innerhalb einer Regelzone Virtuelles Energiemengenkonto, um zu gewährleisten, dass nur soviel Strom eingespeist wird, wie auch entnommen wird.
- Zwischen welchen Parteien wird der Bilanzkreisvertrag abgeschlossen? Erläutern Sie den Begriff der Bilanzkreistreue. Wer ist wem gegenüber zur Bilanzkreistreue verpflichtet und warum?
Abschluss zwischen dem BKV, dem Netzbetreiber und dem Netznutzer. Jeder BKV ist dem ÜNB verpflichtet, seinen Bilanzkreis ausgeglichen zu halten & um die Gewährleistung der Elektrizitätsversorgungssicherheit sicherzustellen(Pflicht zur Bilanzkreistreue)
- Beschreiben Sie, wie Lieferungen elektrischer Energie zwischen den Bilanzkreisen abgewickelt werden.
- Am Vortag muss der BKV dem ÜNB eine Prognose auf Viertelstundenbasis erstellen (Fahrplan)
- Dieser Fahrplan wird an den ÜNB übermittelt (sh. MaBiS)
- Dies geschieht täglich für alle Ein-/Ausspeisungen und Lieferungen von und an ihren Bilanzkreis
- Fahrpläne sind also die Grundlage und gemäß § 5 StromNZV und §2 Nr.1 StromNZV definiert.
Bei den Fahrplänen wird zwischen registrierter Regelleistung (RLM: Verbraucher über 100 MWh, Leistungsmittelwert alle 15 min, daraus ergibt sich Lastgang, wird sofort oder am Folgetag elektronisch übermittelt.) und Standardlastprofilen (SLP) unterschieden.
- Welche drei Anforderungen stellt das EnWG an die Netznutzungsentgelte? Erläutern Sie diese kurz. Nennen Sie die Norm. Entflechtung
Gemäß §21 Abs. 1 EnWG:
angemessen:
steht in einem vernünftigen Verhältnis zu der erbrachten Leistung
diskriminierungsfrei:
Gleichbehandlung aller Netznutzer, besonders Ausschluss eine Bevorzugung des (konzern-)eigenen Betriebs.
transparent:
für Jedermann zugänglich, § 20 Abs. 1 EnWG Entgeltbildung nachvollziehbar und nachprüfbar
- Was versteht man unter Entflechtung und warum gibt es die Entflechtungsregeln?
Trennung des Netzbetriebs von Vertrieb und Erzeugung. Entflechtung unabdingbar um eine diskriminierungsfreie Abwicklung effektiv zu kontrollieren und zu gewährleisten. Quersubventionierungen können sin aufgedeckt und unterbunden werden.
- Nennen Sie die Arten der Entflechtung unter Angabe der jeweiligen Vorschriften des EnWG!
- Informatorisch (§6a EnWG)
- Buchhalterisch (§6b EnWG)
- (gesellschafts-)rechtlich (§7 EnWG)
- Organisatorisch/operationell (§7a EnWG)
- Eigentumsrechtlich (§8 EnWG)
- Erläutern Sie die informatorische Entflechtung und nennen Sie die dazugehörige Norm.
§6a EnWG Schutz sensibler Informationen. Geheimhaltungsverbot (Abs. 1) für z.B. Netznutzerinformationen, nicht sensible Informationen (Inhalt von Verträgen, nachgefragte Kapazitäten, Lastprofile usw.) müssen allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden (Abs. 2)
- Erläutern Sie die buchhalterische Entflechtung und nennen Sie die dazugehörige Norm.
§6b EnWG Buchhalterische Trennung des Netzbetriebs von anderen Bereichen des vertikal integrierten Unternehmens. Getrennte Konten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG. Vermeidung von Diskriminierung, Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrung.
- Erläutern Sie die (gesellschafts-)rechtliche Entflechtung und nennen Sie die dazugehörige Norm.
§7 EnWG Für VNB vorgesehen. Vollständige gesellschaftsrechtliche Trennung der Aktivitäten des NB von den übrigen Bereichen des EVU. Netz ist durch eigenständiges Rechtssubjekt vertreten. Eine gesellschaftliche Hülle reicht nicht aus.
- Erläutern Sie die organisatorische/operationelle Entflechtung und nennen Sie die dazugehörige Norm.
§7a EnWG Für VNB gemäß §7a Abs. 1 EnWG. Unabhängigkeit der Netzbetreiber von Organisation, Entscheidungsgewalt und Ausübung des Netzgeschäftes von anderen Bereichen.
Daraus folgt:
- Unabhängigkeit des Personals §7 Abs. 2 EnWG
- Unabhängigkeit der Unternehmensleitung §7 Abs. 3 EnWG
- Entscheidungen innerhalb des Netzbetriebs § 7a Abs 4 EnWG
- Gleichbehandlungsprogramm gemäß § 7a Abs. 5 EnWG