Energiewirtschaftsrecht Teil 1 Flashcards

1
Q
  1. Nennen Sie das zentrale Gesetz für den Bereich des Energiewirtschaftsrechts in
    Deutschland. Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Energiewirtschaftsrecht und
    warum ist das so? Welche Rechtsquellen des Energiewirtschaftsrechts kennen Sie?
A

Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom & Gas dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsrecht (EnWG) enthält. Das EnWG gehört sowohl zumZivil- als auch zum öffentlichen Recht.
Rechtsquellen:
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG),
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
Energieeinsparungsverordnungs-Gesetz (EnEG),
Heizkostenverordnung

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2
Q
  1. Beschreiben Sie die Entwicklung des Energierechts in Deutschland anhand der
    wesentlichen Entwicklungsschritte des EnWG.
A

1935 Erlass des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG
Kein Wettbewerb, Demarkationsverträge, geschlossene Versorgungsgebiete, staatliche Energieausicht, allgemeine Versorgungsbedingungen, Ausschließlichkeitsvereinbarungen in Konzessionsverträgen

1998 EnWG 1998 (Liberalisierung des Strommarktes)
Verhandelter Stromnetzzugang (Verbändevereinbarungen), keine Versorgungsmonopole, Einführung von Wettbewerb, Verbot der Demarkation und derAuschließlichkeitsbedingungen, Unbundling (betrieblich und rechnungsmäßig)

2003 1. Änderung des EnWG (Liberalisierung des Gasmarktes)
Verhandelter Netzzugang, Verbändevereinbarung für Durchleitungsentgelte, rechnungsmäßiges Unbundling

2005 2. Änderung des EnWG 1998
Erleichterter Marktzutritt (Betriebsaufnahme), Einführung der Regulierungsbehörden, erweitertes Unbundling (informatorisch, operationell, gesellschaftsrechtlich), regulierter Netzzugang; erleichterter Netzzugang im Gas (Entry-Exit-Modell), Netzentgeltregulierung, Liberalisierung des Messwesens

2011 EnWG 2001
Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Verschärfung des Unbundling VNB, Verschärfung der Vorgaben für Verbraucherschutz (Schlichtungsstelle Energie, Mindestinhalte in Rechnungen), Smart Metering, Energieeffizienz allgemein

2012 EnWG 2012
Stilllegung von Kraftwerken, Ausweisung systemrelevanter Gaskraftwerke, Grudsätze zu abschaltbaren Lasten, Regelungen zu Offshore Windkraftanlagen

2016 EnWG 2016 Strommarktes 2.0
Strommarktgesetz, Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende, Netzreserveverordnung, Martraumumstellung, Messtellenbetriebsgesetz, novellierte Anzeigeregulierungsverordenung, Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Reechts der erneuerbaren Energien

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3
Q
  1. Warum kann man sagen, dass das deutsche Energierecht stark durch europäische
    Gesetzgebung beeinflusst wird?
A

Da die europäische Gesetzgebung über dem deutschen Energierecht steht

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4
Q
  1. Skizzieren Sie kurz die unionsrechtlichen Vorgaben, die zu den Novellierungen des
    EnWG geführt haben.
A
  1. Binnenmarktpaket: 1996
    - Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 96/92/EG
    - Gasbinnenmarkt-Richtlinie 1998
  2. Binnenmarktpaket: 2003
    - Beschleunigungsrichtlinie
    - verhandelter oder regulierter Netzzugang
    - Regulierungsbehörde
    - Stromhandelzugangsverordnung
    - Erdgaszugangsverordnung
  3. Binnenmarktpaket: 2009
    - Gasbinnenmarkt-Richtlinie 1998
    - Gründung eines europäischen Netzwerkes der Übertragungsnetzbetreiber
    - Förderung des zwischenstaatlichen Energiehandels
    - Bessere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörde
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5
Q
  1. Was versteht man unter „vertikaler Integration“? Nennen Sie eine Norm.
A

Legaldefinition §3 Nr. 38 EnWG
Ein vertikal integriertes Unternehmen ist ein Unternehmen, das sowohl in der Übertragung oder Verteilung und der Erzeugung oder dem Vertreib von Elektrizität tätig ist.

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6
Q
  1. Welche Ziele verfolgt Regulierung?
A
  • Kompensation von Marktversagen (insbesondere Kompensation der Wettbewerbsbeeinträchtigung durch „natürliche Monopole“), frühere Monopolisten kontrollieren Netze und sind vertikal integriert, Folgen: Zugangsverweigerung, Diskriminierung und Preis-Kosten_Schere
  • Erfüllung öffentlicher Interessen (Daseinsvorsorge, Universaldienst)
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7
Q
  1. Was regelt das EnWG? Nennen Sie die Zwecke des aktuellen EnWG.
A

§1 EnWG
Möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

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8
Q
  1. Was versteht man unter dem energiewirtschaftlichen Zieldreieck?
A

Eckpunkte sind: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz
Diese drei Ziele stehen im Spannungsverhältnis zueinander. Sie sind alle gleichgewichtig & sollen gleichzeitig erreicht werden.
Allerdings führt das erhöhen eines Eckpunktes zum vernachlässigen eines anderen.

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9
Q
  1. In welcher gesetzlichen Vorschrift ist die Genehmigung für den Betrieb eines
    Energieversorgungsnetzes geregelt? Nennen Sie die
    Genehmigungsvoraussetzungen des Netzbetriebs.
A

In §4 Genehmigung des Netzbetriebs
Die Genehmigungsvorraussetung ist, dass der Antragsteller die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetzieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

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10
Q
  1. Was sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen? Zitieren Sie die
    entsprechende Norm.
A

§3 Nr. 2 Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen
natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten eines Energieversorgunsunternehmens, die Betreiber von Übertragungs- oder Elektrizitäsverteilernetzen sind.

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11
Q
  1. Erläutern Sie die personelle Leistungsfähigkeit als Genehmigungsvoraussetzung zum Netzbetrieb.
A

Entscheidend ist, ob die Unternehmensleitung sowie die sonstigen Mitarbeiter nach Anzahl, Ausbildung & Erfahrungsstand hinreichend qualifiziert sind, die beantragte Form des Netzbetriebes durchzuführen.

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12
Q
  1. Erläutern Sie die technische Leistungsfähigkeit als Genehmigungsvoraussetzung zum Netzbetrieb.
A

Der störungsfreie Betrieb und die Instandhaltung der Versorgunsanlagen und technischen Betriebsmittel müssen unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften gewährleistete sein.

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13
Q
  1. Erläutern Sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

als Genehmigungsvoraussetzung zum Netzbetrieb.

A

Der Betreiber muss über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um qualifiziertes Personal einzustellen und die kompetente Bedienung, Erhaltung und Instandsetung der Energieanlagen zu sichern.

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14
Q
  1. Erläutern Sie die Zuverlässigkeit als Genehmigungsvoraussetzung zum Netzbetrieb.
A

Zuverlässig ist, wer die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird.

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15
Q
  1. Erläutern Sie den Begriff „Netzanschluss“.
A

Bezieht sich auf die HERSTELLUNG DER PHYSISCHEN VERBINDUNG von Letztverbrauchern & Erzeugungs- & Speicheranlagen an das Leitungsnetz sowie Verbindung von gleich- oder nachgelagerten Netzen untereinander.
Der Anschluss an ein Energieversorgunsnetz ist DIE TATSÄCHLICHE & RECHTLICHE VORAUSSETZUNG FÜR DIE SPÄTERE ANSCHLUSSNUTZUNG BZW. DEN FOLGENDEN ANSCHLUSSZWANG.

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16
Q
  1. Erläutern Sie den Begriff „Anschlussnutzung“.
A

Möglichekeitz des Kunden, um mit Energie versorgt zu werden.

17
Q
  1. Erläutern Sie den Begriff „Netzzugang/Netznutzung“.
A

Umfasst die Entnahmestellen von Strom & Gas aus dem Versorgungsnetz.
Zugang zu den Transportdienstleistungen des Netzbetreibers & das Recht diese Dienstleistungen einzufordern.

18
Q
  1. Wo finden sich Normen zum Netzanschluss innerhalb und außerhalb des EnWG? In welchem Verhältnis stehen sie zu den entsprechenden Vorschriften des EnWG
A
  • Grunderegelnde Regelungen in den §§ 17 bis 19 EnWG
- Sonderregelungen:
— § 17a
— §8 EEG
— §4 KWKG
— KraftNAV
- Untergesetzliches Recht auf Basis des § 17 Abs 3 EnWG
— Kraftwerkanschlussverordnung
— Biogaseinspeiseverordnung
  • Untergesetzliches Recht auf Basis des § 18 Abs 3 EnWG
    — NAV (Strom)
    — NDAV (Gas)
19
Q
  1. Wie unterscheiden sich die §§ 17 und 18 EnWG voneinander?
A

§17 EnWG:
Alle Spannungsebenen ; alle Netze ; alle Anspruchsberechtigte

§18 EnWG:
Nur Niederspannungs/-druck ; nur Netze der allgemeinen Versorgung ; nur Letztverbraucher zum Zweck der Versorgung
-> Bei Prüfung erst $18 dann den §17 !!!

20
Q
  1. Was bedeutet Kontrahierungszwang im Zusammenhang mit dem Netzanschluss?
A

Sind die Vorraussetzungen des §17 bzw. des §18 EnWG erfüllt, besteht ein ANSPURCH AUF ABSCHLUSS.
Dieser Anspruch ist grundsätzlich nur im Sinne eines KONTRAHIERUNGSZWANGS zu verstehen. Es besteht ein ANSPRUNG AUF ABSCHLUSS EINES VERTRAGS, AUF DESSEN GRUNDLAGE & ZU DESSEN KONDITIONEN DER ANSCHLUSS ERST ERFOLGT.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Herstellung des Anschlusses selbst kann nach h.M. Nicht abgeleitet werden.
Konrtahierungszwang beschreibt damit eine Ausnahme der sonst geltenden Privatautonomie.

21
Q

1935

A

Erlass des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG kein Wettbewerb, Demarkationsverträge, geschlossene Versorgungsgebiete, staatliche Energieaufsicht, allgemeine Versorgungsbedingungen, Ausschließlichkeitsvereinbarungen in Konzessionsverträgen.

22
Q

1998

A

EnWG 1998 (Liberalisierung des Strommarktes) Verhandelter Stromnetzzugang (Verbändevereinbarungen), keine Versorgungsmonopole, Einführung von Wettbewerb, Verbot der Demarkation und der Ausschließlichkeitsbedingungen, Unbundling (betrieblich und rechnungsmäßig)

23
Q

2003

A
  1. Änderung des EnWG 1998 (Liberalisierung des Gasmarktes) verhandelter Netzzugang, Verbändevereinbarungen für Durchleitungsentgelte, rechnungsmäßiges Unbundling
24
Q

2005

A
  1. Änderung des EnWG 1998 erleichtertet Marktzutritt (Betriebsaufnahme), Einführung der Regulierungsbehörden, erweitertes Unbundling (informatorisch, operationell, gesellschaftsrechtlich), regulierter Netzzugang; erleichterter Netzzugang im Gas (Entry-Exit-Modell), Netzentgeltregulierung, Liberalisierung des Messwesens
25
Q

2011

A

EnWG 2011 Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Verschärfung des Unbundling VNB, Verschärfung der Vorgaben für Verbraucherschutz (Schlichtungsstelle Enrgie, Mindestinhalte in Rechnungen), Smart Metering, Energieeffizienz allgemein

26
Q

2012

A

EnWG 2012 Stilllegung von Kraftwerken, Ausweisung systemrelevanter Gaskraftwerke, Grundsätze zu abschaltbaren Lasten, Regelungen zu Offshore Windkraftanlagen.

27
Q

2016

A

EnWG 2016 Strommarkt 2.0 Strommarktgesetz, Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende, Netzreserveverordnung, Marktraumumstellung, Messstellenbetriebsgesetz, novellierte Anzeigeregulierungsverordnung, Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren