Einkommensteuer Flashcards

1
Q

Summe der Einkünfte

A

Summe aus den sieben Einkunftsarten

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2
Q

Nenne die Sieben Einkunftsarten mit den entsprechenden §§.

A

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft §§ 13 bis 14a EStG
Einkünfte aus Gewerbebetrieb §§ 15 bis 17 EStG
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit § 19 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Sonstige Einkünfte §§ 22 bis 23 EStG

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3
Q

Gesamtbetrag der Einkünfte

A

Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungbetrag §24a EStG
./. Entlastungbetrag für Alleinerziehende §24b
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte §13 (3)

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4
Q

Einkommen

A

Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Verlustabzug
./. Sonderausgaben
./. Außergewöhnliche Belastungen

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5
Q

zu versteuerndes Einkommen

A

Einkommen ./. Freibeträge für Kinder

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6
Q

Festzusetzende Einkommensteuer

A

Tarifliche Einkommensteuer
(Zu versteuerndes Einkommen)

./. Steuerermäßigungen
+ Kindergeld

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7
Q

Auf welches Gesetz wird hingewiesen wenn Einkünfte aus verbotenen oder unsittlichen Tätigkeiten vorliegen?

A

§40 AO

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8
Q

In welchem Gesetz wird die persönliche Einkommensteuerpflicht erläutert?

A

§ 1 EStG

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9
Q

In welchem Gesetz wird die sachliche Einkommensteuerpflicht erläutert?

A

§ 2 EStG

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10
Q

Welche Arten der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht gibt (mit Angabe der §§)

A

§1 (1) EStG Unbeschränkte Steuerpflicht
§1 (2) EStG Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Diplomat)
§1 (3) EStG Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

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11
Q

Wonach definiert sich der Begriff Wohnsitz (mit Angabe §)

A

§8 AO
- Wohnung, die eine bescheidene Bleibe bietet.
(Keine Büroräume)
- Innehaben der Wohnung (Verfügungsrecht)
- Beibehalten und Benutzen dieser Wohnung (min.6 Monate)
siehe auch AEAO 8

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12
Q

Wonach definiert sich der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt? (mit Angabe §)

A

§9 AO
- Aufenthalt für eine gewisse Dauer im Inland.
(Rechtswidriger und unfreiwilliger Aufenthalt genügt)
- Aufenthalt dauert während eines zusammenhängenden Zeitraum min. 6 Monate.
(Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt)

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13
Q

Welche Erhebungsformen gibt es bei der ESt?

A
  • Veranlagung

- Steuerabzug

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14
Q

Welche Steuern erfolgen durch Steuerabzug?

A

Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Steuerabzug §50a EStG

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15
Q

Welche Veranlagungsarten gibt es?

A
  • Einzelveranlagung §25 EStG
  • Veranlagungswahlrecht für Ehegatten § 26 (1) Satz 1 EStG
    a) Einzelveranlagung §26a EStG
    b) Zusammenveranlagung §26b EStG
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16
Q

Voraussetzung für die Ausübung des Veranlagungswahlrecht für Ehegatten?

A

Voraussetzungen nach §26 (1) Satz 1 EStG:
(1) Ehegatten
(2) beide sind unbeschränkt steuerpflichtig §1 (1) oder §1a EStG
(3) kein dauerndes Getrenntleben
(4) die Voraussetzungen nach (1) bis (3) liegen sämtlich gleichzeitig zu Beginn des Veranlagungszeitraumes vor oder sind im Laufe des Veranlagungszeitraumes eingetreten.
(5) kein Sonderfall nach §26 (1) Satz 2 EStG
(Aufgelöste Ehe im Veranlagungszeitraum)

17
Q

Was beschreibt den Sonderfall nach §26 (1) Satz 2

A
  • Auflösung einer Ehe im Laufe des Veranlagungszeitraumes
  • Wiederheirat eines Ehegatten im Veranlagungszeitraues
  • Vorliegen der Vorausetzungen nach §26 (1) Satz 1 EStG
18
Q

Worin liegen die Unterschiede zwischen der Einzelveranlagung nach §25 (1) und der Einzelveranlagung von Ehegatten?

A
  • beim Tarif
    (Ehegatten Einzelveranlagung = Grundtarif)
  • bei den Sonderausgaben, aussergew.Belastungen und Steuerermäßigungen nach §35a EStG
    (können hälftig aufgeteilt werden)
19
Q

Wie berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splittingverfahren?

A

Halbieren des zu versteuernden Einkommen, darauf ist der Grundtarif anzuwenden. Die sich daraus ergebene Steuer ist dann zu verdoppeln.

20
Q

Wo findet sich das Splittingverfahren?

A

EStG § 32a (5)

21
Q

Welcher § findet Anwendung bei der Einzelveranlagung?

A

EStG § 32a (1)

22
Q

Was sind die Voraussetzungen beim Witwen/Witwersplitting?

A

EStG §32a (6) Satz1 Nr.1

  • Der Steuerpflichtige ist durch den Tod des Ehegatten im Vorjahr verwitet und
  • Der verwitete Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte erfüllte im Zeitpunkt des Todes die Vorrausetzungen nach §26 (1) Satz 1 EStG.
23
Q

Welche Voraussetzungen gelten beim Gnadensplitting?

A

EStG §32a (6) Satz 1 Nr.2

  • die Ehe ist im Laufe des Veranlagungszeitraums durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden,
  • der bisherige Ehegatte hat im Veranlagungszeitraum der Auflösung der Ehe wieder geheiratet und
  • die Voraussetzungen des § 26 (1) Satz 1 EStG haben bei der aufgelösten und der neuen Ehe vorgelegen.
24
Q

Wie wird die Überschussermittlung ermittelt?

A

Durch Gegenüberstellung von Einnahmen §8 EStG und Werbungskosten §9 EStG.

25
Q

Was versteht man unter Einnahmen?

A

Die Bruttoeinnahmen ohne jeglichen Abzugs von Ausgaben.

26
Q

Was versteht man unter Einkünften?

A

Das sind die Nettoerträge der einzelnen Einkunftsarten, der Gewinn bzw.der Verlust oder der Überschuss über den Werbungskosten.

27
Q

Welche Einkunftsarten werden nachrangig behandelt?

A

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (hat aber Vorrang vor Einkünften aus Kapitalvermögen und Sonstige Einkünfte)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Hat Vorrang vor Sonstigen Einkünften)

28
Q

Wann unterliegen bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen ausländische Einkünfte nicht der Einkommensteuer?

A
  • Wenn diese Einkünfte aus einem Staat stammen mit dem ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung abgeschlossen wurde (DBA)
  • Es sich um einen steuerbefreiten Kaufkraftausgleich gem.§3 Nr.64 EStG handelt.
29
Q

Welche Ausgaben fallen unter den §12EStG

A
  • Kosten der Lebensführung
  • Freiwillige Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen
  • Bestimmte Steuern (z.B. ESt)
  • Bestimmte Geldstrafen.
  • Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung sofern diese nicht in einem Dienstverhältnis stattfinden.
30
Q

Was ist zu prüfen, wenn Ausgaben unter den §12 EStG fallen?

A

Ob die Ausgaben gegenenfalls alls Sonderausgaben oder aussergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

31
Q

Wozu gehören Repräsentationsaufwendungen eines Steuerpflichtigen? (Angabe des§)

A

Zu Aufwendungen für seine Lebensführung. §12 Nr.1 Satz 2 EStG