Buchführungspflicht Flashcards
Kaufmann
Personen die ein Handelsgewerbe betreiben.
Buchführungspflicht nach HGB
Jeder Kaufmann ist zur Buchführung verpflichtet HGB §238 Abs.1Satz 1
Steuerliche (orginäre) Buchführungspflicht
AO § 141
Umsätze > kEUR 500 oder Gewinn > KEUR 50
Steuerliche (derivative) Buchführungspflicht
AO §140, Abgeleitete Buchführungsplicht für Personen die nach anderen Gesetzen Buch führen.
Kaufmann kraft Eintragung
Kannkaufmann HGB §2 Satz 1 - eingetragen ins HR
Kaufmann kraft Betätigung
Istkaufmann HGB §1 Gewerbetreibende, deren Unternehmen ein nach Art oder Umfang in kaufm.Weise eingerichten Geschäftsbetrieb erfordert.
Formkaufleute
Handelsgesellschaften
Befreiung HGB Buchführungspflicht
HGB §241a Umsätze < kEUR 500 und Jahresüberschuss Gewinn < KEUR 50 (an 2 aufeinander folgende Geschäftsjahre/Neugründung ab den 1.Jahr)