Einkommenssteuer Flashcards

1
Q

Definition Einkommenssteuer

A

Einkommenssteuer kann nur entstehen, wenn eine natürliche Person einkommenssteuerplfichtig ist & diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat.

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2
Q

2 Arten der Einkommenssteuer

A
  1. unberschränkte Steuerplficht (alle)
  2. beschränkte Steuerplficht (nur die Deutschen)
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3
Q

3 Arten der unbeschränkten Steuerpflicht

A
  1. unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG
  2. erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG
    (“Botschafter-Paragraph”)
  3. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG und § 1a EStG
    (“Grenzpendler-Paragraph”)
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4
Q

Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind:

A
  • natürliche Personen
  • die im Inland
  • einen Wohnsitz bzw. gewähnlichen Aufenthalt haben

Die persönliche Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

Inland ist das Gebiet der BRD.

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5
Q

Definition Wohnsitz

A

Eine natürliche Person hat einen Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten un benutzen wird (§ 8 AO)

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6
Q

Defintion gewönlicher Aufenthalt

A

Eine natürlicher Person hat ihren gewönlichen Aufenthalt dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 9 AO)

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7
Q

Defintion beschränkt einkommenssteuerpflichtig

A

Beschränkt einkommenssteuerplfichtig sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewönlichen Aufenthalt haben, jedoch inländische Einkünfte im Sinne des $ 49 EStG erzielen.

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8
Q

2 Arten von Einkünfte

A
  1. der Gewinn
  2. der Überschuss der Einnahmen über die WErbungskosten
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9
Q

3 Gewinneinkunftsarten

A
  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Der Gewinn wir entweder durch Betriebsvermögensvergleich, durch Einnahmenüberschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermittelt.

==> Gewinnquelle ist der Betrieb

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10
Q

4 Überschusseinkünfte

A
  1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19EStG)
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  4. Sonsitgen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (Rente)

Diese Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
==> Überschussquelle ist der Ertrag im privaten Bereich

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11
Q

Definition Einnahmen

A

Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen zufließen.

Bestimmte steuerbare Einnahmen sind wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen steuerfrei.

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12
Q

Betriebsvermögensvergleich

A

Steuerpflichtige die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen oder dies freiwillig tun, müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.

Der Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Ende des Wirtschaftsjahres und des BV des vorherigen Wirtschaftsjahres. Vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

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13
Q

Definition Wirtschaftsjahr

A

Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den der Steuerpflichtige regelmäßig seinen Gewinn ermittelt. Das Wirtschaftsjahr kann, muss aber nicht mt dem Kalenderjahr übereinstimmen.

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14
Q

Merkmale eines Gewerbebetriebs (7)

A
  1. Selbständigkeit
  2. Nachhaltigkeit
  3. Gewinnerzielungsabsicht
  4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  5. Keine Land- und Forstwirtschaft
  6. keine freie Berufstätigkeit
  7. keine andere selbständige Tätigkeit
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15
Q

Definition Mitunternehmer

A

Mitunternehmer ist, wer Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und eine gewisse unternehmerische Initiative entfalten kann sowie unternehmerisches Risiko trägt.

Die aus einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden nicht der Personengesellschaft, sondern den einzelnen Mitunternehmern zugerechnet.

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16
Q

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters

A
  • seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Gehalt)
  • die Hingabe von Darlehen (Zinsen)
  • die Überlassung von Wirtschaftsgütern (Miete/Pacht)
17
Q

Definition Selbständige Arbeit (§ 18 EStG)

A

Selbständige Arbeit ist eine Tätigkeit, mit der ein Steuerpflichtiger auf eigene Rechnung und Gefahr und ohne Weisungsabhängigkeit von anderen vorwiegend durch persönlichen Arbeitseinsatz nachhaltig Gewinne erzielen will.

18
Q

Berechnung Übeschusseinkünfte (§ 19 EStG)

A

Einnahmen

  • Werbungskosten

= Einkünfte

  • Überschussermittlungszeitraum ist stets das Kalenderjahr.
19
Q

Zuflussprinzip

A

Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

20
Q

Abflussprinzip

A

Werbungskosten sind in dem Zeitpunkt geleistet, in dem ihr Geldwert aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abgeflossen ist

21
Q

Definition Arbeitnehmer

A

Arbeitnehmer sind Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen.

22
Q

Definition Dienstverhältnis

A

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet.

Wichtiges Abgrenzungsmerkmal ist die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber.

23
Q

Steuerfreie Einnahmen

A
  • Leistungen aus einer Krankenversicherung / Unfallversicherung
  • Arbeitslosenendgeld
  • Trinkgelder
  • Elterngeld
  • Sachbezüge, wenn sie insgesamt 44,-€ im Kalendermonat nicht übersteigen
24
Q

Definition Werbungskosten

A

Werbungskosten sind bei einem Arbeitnehmer alle Aufwendungen, die ihm zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung einer Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit erwachsen

z.B.:

  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel

Werden keine höheren Werbungskosten nachgewiesen, wird von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeits ein Pauschbetrag von derzeit 1.000,-€ abgezogen.

25
Q

Definition Lohnsteuer

A

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommenssteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ledigleich eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer.

26
Q

Definition Abgeltungssteuer

A

Private Kapitalerträge und bestimmte Veräußerungsgeschäfte werden mit Abgeltungssteuer im Auszahlungspunkt durch einen einheitlichen Steuersatz von 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer abschließend besteuert.

27
Q

Sparer Pauschbetrag Abgeltungssteuer

A

Tatsächliche Werbungskosten dürfen nicht geltend gemacht werden. Lediglich der Sparer-Pauschbetrag in höhre von 801,-€ bzw. 1602,-€

28
Q

Definition vertikaler Verlustausgleich

A

Unter einem vertikalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven Einkünfte einzelner Einkunftsarten mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten zur Ermittlung der Summe der Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraumes.

Die Summe der Einkünfte ist grundsätzlich positiv oder beträgt mindestens 0,-€