Einführung Umwandlungssteuerrecht Flashcards
1
Q
Vorteile UmwStG
A
- Ermöglichung der Übertragung in einem Rechtsakt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (statt: Einzelüberübertragungen nach BGB im Wege der Einzelrechtsnachfolge)
- Vermögensübertragung ohne Gewinnrealisierung (statt: Gewinnrealisierung nach §§ 16, 17 EStG)
- Verlagerung von stillen Reserven auf das übernehmende Unternehmen, d.h. lediglich Verschiebung der Gewinnrealisierung
2
Q
Umwandlungsarten nach § 1 Abs. 1 UmwG
A
- Verschmelzung § 2 UmwG
- Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung) § 123 UmwG
- Formwechsel § 190 UmwG
- Vermögensübertragung
3
Q
- Definition Verschmelzung
- Arten
- Gegenleistung
A
§ 2 UmwG
- Das Vermögen eines Unternehmens geht auf das Vermögen eines anderen bereits existierenden oder neu zu gründenden Unternehmens über.
- Aufnahme und Neugründung
- Gesellschafter des übertragenden Unternehmens erhalten Anteile am übernehmenden Unternehmen.
4
Q
- Definition Spaltung
2. Arten
A
§ 123 UmwG
- Ein Rechtsträger wird in mehrere Rechtsträger gespalten.
- Abspaltung. Aufspaltung, Ausgliederung
5
Q
TBM Aufspaltung
A
- Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers
- auf mindestens zwei
- bestehende oder neu zu gründende Rechtsträger
- im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
- wobei die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers
- Anteile an den übernehmenden Rechtsträger erhalten
- und der übertragende Rechtsträger ohne Abwicklung untergeht.
6
Q
TBM Abspaltung
A
- Übertragung eines Teils des Vermögens
- auf einen bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger
- im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
- wobei die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers
- Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhalten
- und der übertragende Rechtsträger nicht untergeht.
7
Q
TBM Ausgliederung
A
- Übertragung eines Teils des Vermögens
- auf mindestens einen
- bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger
- im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
- wobei der übertragende Rechtsträger
- Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger erhält
- und der übertragende Rechtsträger nicht untergeht.
8
Q
Eigenschaften Formwechsel
A
§ 190 UmwG
- Nur Rechtsformwechsel unter Wahrung der rechtlichen Identität
- Keine Vermögensübertragung
- HGB: keine Schluss- und Eröffnungsbilanz
- Steuerrecht: Schluss- und Eröffnungsbilanz (§ 9 S. 2 UmwStG)
9
Q
Sind grenzüberschreitende Einbringungen/Abspaltungen innerhalb der EU zulässig?
Sind grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU zulässig?
A
Einbringung/Abspaltung: Ja, § 1 Abs. 4 UmwStG
Verschmelzung: Ja, §§ 305 ff. UmwG
10
Q
TBM Einbringung
A
§ 20 Abs. 1 UmwStG
- Einbringung (Vermögensübertragung)
- eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteil
- in eine Kapitalgesellschaft
- gegen (teilweise) Gewährung neuer Anteile an den Einbringenden
11
Q
Was ist im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG problematisch?
A
Buchwertfortführung gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG