Einführung Umwandlungssteuerrecht Flashcards

1
Q

Vorteile UmwStG

A
  1. Ermöglichung der Übertragung in einem Rechtsakt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (statt: Einzelüberübertragungen nach BGB im Wege der Einzelrechtsnachfolge)
  2. Vermögensübertragung ohne Gewinnrealisierung (statt: Gewinnrealisierung nach §§ 16, 17 EStG)
  3. Verlagerung von stillen Reserven auf das übernehmende Unternehmen, d.h. lediglich Verschiebung der Gewinnrealisierung
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2
Q

Umwandlungsarten nach § 1 Abs. 1 UmwG

A
  1. Verschmelzung § 2 UmwG
  2. Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung) § 123 UmwG
  3. Formwechsel § 190 UmwG
  4. Vermögensübertragung
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3
Q
  1. Definition Verschmelzung
  2. Arten
  3. Gegenleistung
A

§ 2 UmwG

  1. Das Vermögen eines Unternehmens geht auf das Vermögen eines anderen bereits existierenden oder neu zu gründenden Unternehmens über.
  2. Aufnahme und Neugründung
  3. Gesellschafter des übertragenden Unternehmens erhalten Anteile am übernehmenden Unternehmen.
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4
Q
  1. Definition Spaltung

2. Arten

A

§ 123 UmwG

  1. Ein Rechtsträger wird in mehrere Rechtsträger gespalten.
  2. Abspaltung. Aufspaltung, Ausgliederung
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5
Q

TBM Aufspaltung

A
  1. Übertragung des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers
  2. auf mindestens zwei
  3. bestehende oder neu zu gründende Rechtsträger
  4. im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
  5. wobei die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers
  6. Anteile an den übernehmenden Rechtsträger erhalten
  7. und der übertragende Rechtsträger ohne Abwicklung untergeht.
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6
Q

TBM Abspaltung

A
  1. Übertragung eines Teils des Vermögens
  2. auf einen bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger
  3. im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
  4. wobei die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers
  5. Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhalten
  6. und der übertragende Rechtsträger nicht untergeht.
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7
Q

TBM Ausgliederung

A
  1. Übertragung eines Teils des Vermögens
  2. auf mindestens einen
  3. bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger
  4. im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
  5. wobei der übertragende Rechtsträger
  6. Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger erhält
  7. und der übertragende Rechtsträger nicht untergeht.
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8
Q

Eigenschaften Formwechsel

A

§ 190 UmwG

  1. Nur Rechtsformwechsel unter Wahrung der rechtlichen Identität
  2. Keine Vermögensübertragung
  3. HGB: keine Schluss- und Eröffnungsbilanz
  4. Steuerrecht: Schluss- und Eröffnungsbilanz (§ 9 S. 2 UmwStG)
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9
Q

Sind grenzüberschreitende Einbringungen/Abspaltungen innerhalb der EU zulässig?
Sind grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU zulässig?

A

Einbringung/Abspaltung: Ja, § 1 Abs. 4 UmwStG
Verschmelzung: Ja, §§ 305 ff. UmwG

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10
Q

TBM Einbringung

A

§ 20 Abs. 1 UmwStG

  1. Einbringung (Vermögensübertragung)
  2. eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteil
  3. in eine Kapitalgesellschaft
  4. gegen (teilweise) Gewährung neuer Anteile an den Einbringenden
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11
Q

Was ist im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG problematisch?

A

Buchwertfortführung gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG

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