Einführung, Buchführung und Inventar Flashcards

1
Q

Woraus besteht die Buchführung ?

A

Aus Erfolgskonten & BEstandskonten

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2
Q

Wie ist die Bilanz gegliedert ?

A

Auf der Aktiva stehen die Vermögen und auf der Passiva das Eigenkapital und Fremdkapital

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3
Q

Nenne die 4 Rechnungsgrößen.

A
  1. Einzahlungen und Auszahlungen = Zahlungsmittelbestand
  2. Einnahmen und Ausgaben = Geldvermögen
  3. Ertrag und Aufwand = Gesamtvermögen
  4. Leistungen und Kosten = Betriebsnotwendiges Vermögen
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4
Q

Wer ist im Handelsrecht Buchführungspflichtig ?

A
  1. Jeder Kaufmann gemäß §238 Abs. 1 S. 1 HGB

2. Alle Vollkaufleute gemäß §§ 1-6 HGB

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5
Q

Wer ist im Steuerrecht Buchführungspflichtig ?

A
  1. abgeleitete Buchführungspflicht gem. §140 AO

2. originäre Buchführungspflicht gem. §141 AO

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6
Q

Wer ist Kaufmann ?

A

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB)

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7
Q

Was gilt als Handelsgewerbe ?

A

Jeder Gewerbebetrieb der eine bestimmte Anzahl an z.B. Leistungen und Produkten hat oder einen bestimmten Umsatz.

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8
Q

Welche Merkmale weist ein Gewerbebetrieb auf ?

A
  • Selbstständigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsichten
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9
Q

Welche Anforderungen gem. §238 Abs. 1 HGB bestehen bei der Buchführung ?

A
  • Ein Sachverständiger muss zeitlich einen Überblick über das Unternehmen bekommen können.
  • Geschäftsfälle müssen nachvollziehbar sein
  • Keine Buchung ohne Beleg
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10
Q

Welche Anforderungen gem. §239 HGB bestehen bei den Handelsbüchern ?

A
  • Eintragung muss in lebender Sprache erfolgen
  • Geschäftsfälle müssen vollständig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden
  • Der Ursprüngliche Inhalht einer Buchung muss immer erkennbar bleiben
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11
Q

Wie lange gilt die Aufbewahrungsfrist bei Bücher, Inventare, JA und Buchungsbelege ?
Und bei Handelsbriefen ?

A
  • Bei allen 10 Jahre

- 6 Jahre bei Handelsbriefen

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12
Q

Welche Aufbewahrungsform gilt ?

A
  • Eröffnungs- oder andere Bilanzen: Urschriften

- übrige Unterlagen: auf einem Datenträger

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13
Q

Was ist eine Vorlagepflicht gem. 258 HGB ?

A

Bei einem Rechtsstreit kann das Gericht die Vorlegung der Handelsbücher verlangen.

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14
Q

Für wen ist der JA interessant ?

A
  • Für die Mitarbeiter: Gewinn vs Lohneinkommen
  • Für die Wettbewerber: Unternehmensvergleich, Unternehmenskaufentscheidung
  • Für die Banken (Gläubiger): Kreditsicherheit, Gläubigerschutz
  • Für die Aktionäre: Dividienermittlung, Leistungsbeurteilung
  • Für den Staat: Ertragssteuer
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15
Q

Welche Aufstellungsgrundsätze beim JA gibt es ?

A
  • Der JA muss deutsch und in € sein. (§244 HGB)
  • Der JA ist bei Kaufleuten nach dem GoB zu erstellen ( §243 HGB)
  • Bei der Kapitalgesellschaft muss die tatsächlichen Werte unter der Beachtung des Gob wiedergeben. (§ 264 Abs. HGB
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16
Q

Wie sind die Aufstellungsfristen des JA bei Kaufleuten ?

A
  • Alle Kaufleute, laut der Rechtsprechung spätestens 12 Monate später ( 243§ Abs. 3 HGB)
17
Q

Wie sind die Aufstellungsfristen bei Kapitalgesellschaften ?

A
  • gem. § 264 Abs. 1 HGB
    kleine: innerhalb von 6 Monaten
    mittelgroße, große: innerhalb von 3 Monaten
18
Q

Was ist eine Inventur und welche Formen gibt es ?

A

Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme.

Es gibt die: Stichprobeninventur, die permanente Inventur und die vor- oder nachverlangte Inventur