einfache Gesellschaft Flashcards
1
Q
Wem stehen Ansprüche der Gesellschaft zu?
A
- Ansprüche der einfachen Gesellschaft, das heisst, ihrer Gesellschafter, stehen ihr gemeinschaftlich zu (Art. 544 Abs. 1 OR).
- Dabei ist im Grundsatz von gesamthandschaftlicher Berechtigung auszugehen. Das gilt auch in Bezug auf Forderungen. Dies bedeutet, dass die Ansprüche nur von allen Gesellschaftern gemeinsam geltend gemacht werden können
2
Q
Was ist die actio “pro socio” (Gesellschafterklage)?
A
“actio pro socio” steht nur für Klagen auf Leistung an die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis zur Verfügung
Klage auf Leistung des versprochenen Gesellschaftsbeitrages