einfache Gesellschaft Flashcards

1
Q

Wem stehen Ansprüche der Gesellschaft zu?

A
  • Ansprüche der einfachen Gesellschaft, das heisst, ihrer Gesellschafter, stehen ihr gemeinschaftlich zu (Art. 544 Abs. 1 OR).
  • Dabei ist im Grundsatz von gesamthandschaftlicher Berechtigung auszugehen. Das gilt auch in Bezug auf Forderungen. Dies bedeutet, dass die Ansprüche nur von allen Gesellschaftern gemeinsam geltend gemacht werden können
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2
Q

Was ist die actio “pro socio” (Gesellschafterklage)?

A

“actio pro socio” steht nur für Klagen auf Leistung an die Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis zur Verfügung
Klage auf Leistung des versprochenen Gesellschaftsbeitrages

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