EH 2: Externalitäten Flashcards
Anlass für wirtschaftspolitische Maßnahme
wirtschaftspolitische Maßnahme braucht ein Marktversagen: Was der soziale Planer tun würde (= SOLL) unterscheidet sich von dem, was der Markt generiert hat (= IST).
Im Prinzip liegt allen Marktfehlern zugrunde, dass die Maximierung des individuellen Nutzens nicht zur Maximierung des gesellschaftlichen Nutzens führt
Individuelle und kollektive Rationalität fallen auseinander.
Minimalkonsens: Der Staat muss Eigentumsrechte garantieren, um ein Gefangenendilemma
zu lösen. Beispiel:
– Zwei Bauern lassen ihre Schafe unbeaufsichtigt weiden.
– Jeder Bauer hat die Möglichkeit, sich ehrlich zu verhalten, oder vom anderen zu stehlen
Gründe für Marktversagen
Externalitäten
öffentliche Güter
Monopole
Natürliche Monopole
Unvollständige Informationen
Externalitäten
= Zwei Akteure üben eine (unbeabsichtigte) Wirkung auf unbeteiligte Dritte
aus, die nicht über den Marktmechanismus abgegolten wird.
Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik: Das Gleichgewicht auf einem perfekten
Wettbewerbsmarkt ist Pareto-effizient.
Wichtiger Unterschied:
-Technologische externe Effekte: Es entstehen Vor- oder Nachteile, die dem Verursacher nicht über
Preise zugutekommen oder angelastet werden. Es kommt zu allokativen Verzerrungen.
-Pekuniäre externe Effekte: Die Folgen des eigenen Handelns werden durch den Preismechanismus
übertragen. Es gibt keine allokativen Verzerrungen; der Markt tut, was er soll.
Produktionsgleichgewicht bei Externalitäten
Grenzschaden (GS) muss zu privaten Grenzkosten hinzuadiert werden, um sozialen Grenzkosten zu erhalten
Unternehmen dehnt Produktion aus, solange gilt: p*> GKpriv
gesellschaftlich optimale Menge wäre aber:
xopt < x priv
-> zuviel produziert -> Wohlfahrtsverlust
Je nach Art der Externalität führt die Marktlösung nicht zu einem optimalen Ergebnis.
Individuelle und kollektive Rationalität fallen auseinander.
Lösen des Externalitätenproblems
a Verhandlungen (Coase-Theorem)
b Auflagen und (teilweise) Verbote
c Besteuerung (Pigou-Steuer)
Verhandlungen
Der Grund für das Externalitätenproblem liegt in fehlenden Eigentumsrechten.
Die Tatsache, dass eine Aktivität bei anderen zu Nachteilen führt, ist noch kein Grund für Marktversagen. Beispiel Arbeit: Das Arbeitsleid wird durch den Lohn mindestens ausgeglichen. Das Eigentumsrecht ist hier klar definiert. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob
er gegen die Kompensation seine Arbeitsleistung verkauft.
Ronald Coase (1960): Unabhängig von der Zuweisung der Eigentumsrechte führen
Verhandlungen zu einer effizienten Allokation.
Voraussetzungen: Handelbare Eigentumsrechte, keine Transaktionskosten.
zb Staat gibt Eigentumsrechte an Umwelt Fischer -> dieser lässt gegen Kompensation Umweltverschmutzung durch Chemiefabrik zu -> im Gleichgewicht wird der Fischer gegen Kompensation ein Verschmutzungsniveau von sopt zulassen
-> Definition von Eigentumsrechte und private Verhandlungen führen zu optimaler Allokation
Coase Theorem
Wenn die Eigentumsrechte für Externalitäten verursachende Aktivitäten
eindeutig definiert sind und keine Transaktionskosten vorliegen, führen Verhandlungen zu einer effizienten Allokation, unabhängig von der Verteilung der Eigentumsrechte.
Effizienz- und Invarianzthese:
– Bilaterale Verhandlungen führen bei durchsetzbaren Eigentumsrechten zu einer effizienten Internalisierung externer Effekte (Effizienzthese).
– Die resultierende Allokation ist stets dieselbe – unabhängig davon, wem die Eigentumsrechte zugesprochen werden (Invarianzthese).
Probleme beim Coase Theorem/Verhandlungen
Die Transaktionskosten für die Verhandlungen und die Durchsetzung der Verträge sind wahrscheinlich selten Null. Statt vieler Verhandlungen kann z.B. eine zentrale Lösung über den Staat
billiger sein.
Gibt man einer einzigen Institution das Eigentumsrecht (z.B. dem Fischereiverband), hat sie das alleinige Recht, Lizenzen für Verschmutzung zu verkaufen. Sie ist dann Monopolist. Sie wird die Lizenzmenge verknappen wollen, um den Preis hoch halten zu können. Was passiert dann mit Effizienz- und Invarianzthese?
Bei vielen Externalitäten geht es zudem um öffentliche Güter. Die Einleitung von Abwässern ist für die Chemiefabrik ein privates Gut. Ein sauberer Fluss ist jedoch ein öffentliches Gut. Wenn der Fluss
sauberer wird, profitiert nicht nur ein Fischer, sondern alle Nutzer des öffentlichen Gutes (andere
Fischer, Schwimmbäder am Fluss…). Selbst wenn man die Eigentumsrechte an der Umwelt definiert, ergibt sich das Trittbrettfahrer-Problem: Wer von den Nutzern stellt das öffentliche Gut bereit, indem er der Chemiefirma Verschmutzungsrechte abkauft?
Auflagen und Verbote
Bei der Auflagenlösung legt die Politik den betroffenen Akteuren bestimmte
Verhaltensbeschränkungen auf (z. B. Gebote bzw. Verbote).
Man unterscheidet Auflagen nach ihrem Anknüpfungspunkt im Produktionsprozess:
– Inputauflagen: Regelung der Verwendung bestimmter Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe
– Outputauflagen: Regelung bezüglich der hergestellten Güter oder Emissionen
(Mengenlimitierungen und Produktnormen)
– Prozessauflagen: Regelung der einzusetzenden Produktions- und Reinigungstechnologien
Vor und Nachteile Auflagen und Verbote
Nachteile:
– Für eine effiziente Lösung müsste man die Vorteilskurven jedes Unternehmens kennen und individuelle Auflagen festlegen.
– Empirische Evidenz: Tietenberg (1985) zeigt, dass die Auflagenlösung Kosten in Höhe des 1,7- bis zum 22-fachen der Minimalkosten verursacht.
Vorteile:
– Vergleichsweise hohe Reaktionssicherheit.
– Geringe Umgehungsmöglichkeiten.
– Die Wirkungsweise ist klar, für Techniker nachvollziehbar und als ordnungsrechtliches Instrument für
Juristen vertraut. Dies fördert die Durchsetzbarkeit und Praktikabilität.
Besteuerung
Eine alternative Politik besteht in einer Besteuerung der Emissionen (Arthur Pigou, 1920)
In Österreich kennen wir zum Beispiel die „CO2 -Steuer“.
Der Staat legt einen Steuersatz t fest, der auf jede Emissionseinheit erhoben wird. Die Unternehmen produzieren nun bis 𝑝 = 𝐶 ́ - 𝑥, 𝑠 + 𝑡. Dadurch wird ein Preis für die knappe Ressource Umwelt eingeführt und der externe Effekt internalisiert.
Die Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie eine Emissionseinheit vermeiden wollen oder weiter emittieren (und dafür die Steuer zahlen) möchten. Sie werden so lange verschmutzen, wie die Grenzvorteile einer Emission (= gesparte Vermeidungskosten) größer sind als die Grenzkosten der Emission (= Steuer).
wird die Pigou-Steuer t* korrekt eingesetzt, wird die optimale Verschmutzungsmenge gewählt
Da sich die Grenzvorteile der Unternehmen angleichen, ist sichergestellt, dass die nächste Emissionseinheit beiden Unternehmen denselben Vorteil verschafft.
Bemessungsgrundlage bei Besteuerung
Staat sollte die Steuersätze nicht differenzieren, da sonst die effiziente Angleichung der Grenzvorteile verhindert würde.
Um die steuerliche Belastung der Unternehmen zu reduzieren, kann er aber die Bemessungsgrundlage der Steuer verkleinern, ohne die Anreizwirkung zu eliminieren.
Man kann jedem
Unternehmen eine Emission
von ŝ gestatten, ohne dass
diese Emission besteuert
wird. Nur die darüber
hinausgehenden Einheiten
werden besteuert. Wichtig ist
nur, dass die Steuer an der Grenze wirksam wird
durch die Verschiebung der Bemessungsgrundlage hat sich der Anreiz zur Emissionsreduktion nicht geändert, die optimale Allokation bleibt erhalten