Duale Ausbildung Flashcards
Informationen zur Lehre.
-Der Beruf wird durch das Arbeiten in einem Betrieb gelernt (in Österreich über 200 Lehrberufe)
- 80% im Betrieb+ 20% in Berufsschule
-2-4 Jahre
-Abschluss mit LAP (theoretischer und praktischer Teil
-Allg. Vorschriften des Arbeitsrechts (mit Ausnahmen)
-Lehrverhältnis gilt als Arbeitsverhältnis
Der Inhalt eines Lehrvertrages.
-Daten des Lehrlings und des Lehrberechtigten und Lehrbetrieb
-Beschreibung des Lehrberufs
-Dauer der Lehrzeit
-Anfangs- und Enddatum der Lehrlingsausbildung
-Hinweis auf Berufsschulpflichten des Lehrlings
-Nachweis bereits vorhandener Ausbildungszeiten des Lehrlings
-Höhe des Lehrlingseinkommens pro Lehrjahr
-Unterschriften: Lehrling (und Erziehungsberechtigter, wenn >18) und Lehrberechtiger
Wo ist ein Lehrvertrag geregelt?
Im BAG (Berufsausbildungsgesetz)
Wie muss ein Lehrvertrag ausgefertigt werden?
Es muss 4x schriftlich ausgefertigt werden (Lehrberechtigter, Lehrling, Lehrlingsstelle, Magistrat der Stadt Wien)
Was sind die Pflichten eines Lehrlings?
- Wahrung der Betriebsgeheimnisse
- Ordnungsgemäßes Erfüllen der aufgetragenen Aufgaben
- Sofortige Meldung im Falle der Erkrankung oder Verhinderung
- Vorlegen der Berufsschulzeugnisse
- Besuch der Berufsschule und theoretisches Wissen lernen
Was sind die Pflichten eines Lehrberechtigten?
- Besuch der Berufsschule ermöglichen
- Keine Züchtigung/ Schutz vor körperlicher Misshandlung und Mobbing
- Nur berufstypische Tätigkeiten verlangen
- Lehrlingseinkommen auszahlen
- Berufsinhalt lehren/ordnungsgemäße Ausbildung
- MELDUNG bei LEHRLINGSSTELLE, VERSICHERUNG und BERUFSSCHULE
- Meldung wichtiger Vorkommnisse an Erziehungsberechtige
Was sind die Rechte eines Lehrlings?
- Ordnungsgemäße Ausbildung
- Regelmäßiges Lehrlingseinkommen
- Urlaub
- Freistellung für Berufsschule
- Arbeitsaufträge, die zur Ausbildung gehören und eigene Kräfte nicht übersteigen
- Sichere und faire Arbeitsbedingungen
Was sind die Lehr-Formen?
-Teillehre (Teilqualifizierung)- nur Teile des Lehrberufs werden gelernt; Dauer 1-3 J., für Personen, die die gesamte Lehre nicht schaffen würden (Sprachbarriere, Behinderungen, Lernschwierigkeiten, etc.) } endet mit Abschlussprüfung
-Verlängerte Lehre- 1 Jahr länger als normal; für P. mit Lernschwierigkeiten, psych. Problemen, Behinderungen, etc. } endet mit LAP
-Anlehre- für Arbeiterinnen, die in kurzer Ausbildung angelernte Tätigkeiten verrichten } kein LAP, keine Berufsschule