Digi - Law Flashcards
Unternehmensauftritt im Internet
- TLD / SLV (top second level domain)
- Registrierung (first comes first serve)
- > entgegenstehendes Marken- oder Namensrecht? Rechtsfolge
- > Abmahnung (auf Unterlassen oder löschen)
Verstoßfolgen (Vertragsstrafen)
Wenn U klagt dann gilt first comes first serve
§ TMG
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
§ TMG Nummern
Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, elektronische Kontaktaufnahme, unmittelbare Kommunikation, zuständige Aufsichtsbehörde, Registernummer
disclaimer
nicht sinnvoll: entbindet nicht von der Haftung
Verlinkungen sind immer haftbar
Urheberrecht
Werk kann nicht registriert werden. Sobald ein Werk sinnlich wahrnehmbar ist -> Urheberrecht
Veröffentlichungsrecht
Namensnennungsrecht
Erstellungsrecht
Erlischt 70 Jahre nach Tod des Künstlers
Unterliegt bestimmter Schranken
- Wenn ich ein Zitat nehme muss der Text allein ohne das Zitat Sinn machen
- Privatkopie
- Wissenschaftsrecht
Anwendung Urheberrecht
Texte vs. Slogan
Fotos vs. Schappschüsse
Fotos -> Urheberrecht
Schnapp. -> Leistungsschutzrecht (verlischt 50 Jahre nach Erstellung)
Innerhalb der Kunst darf man so ziemlich alles
Kommerzielle Nutzung hat keine Künstlerische Aussage
Bei Fotos
Erlaubnistatbestände für Veröffentlichung
- Einwilligung
- Person der Zeitgeschichte
- Person als Beiwerk (klar im Fokus kein Beiwerk)
- Person als repräsentativer Teil einer öffentlichen Veranstaltung
- Kunst
Markenrecht
Wo schützen lassen?
Wie?
Wie lang gültig?
Wo schützen lassen
- DPMA
- EuIPO
- IR (international registration)
Wie? durch Eintragung
lebenslang, solange Beiträge bezahlt werden
Markenrecht
Schutzhundernisse
Was dürfen andere?
Markennennung
absolut
Freihaltebedürfnis (Da andere auch mit den Begriffen arbeiten müssen)
wenn erfüllt -> 3 Monate Widerspruch
überstanden -> Urkunde
andere können relatives Schutzrecht eintragen
relativ
neue Eintragung
z.B. neue Eintragung für Apple
Apple Widerspruch -> Wer zuerst kommt malt zuerst
generell -> Namen können auch doppelt besetzt werden
• gewährt ausschließliches Recht (andere dürfen es nicht nutzen)
• Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
-> Privat darf ich machen was ich will
Markennennung (Ausschließlichkeitsrecht)
- auf der Website, in Meta-Tags, Url etc.
-bei Ebay etc. (wenn da das Produkt ursprünglich vom Marken Inhaber verkauft worden ist, ist das Markenrecht erschöpft, sprich ich darf damit machen was ich möchte)
bei Ersatzteilen
Verstoßfolgen des Markenrechts
- Unterlassung, Beseitigung
- Vernichtung, Rückruf
- Auskunft (bei Verletzung genaue Auskunft geben über gemachten Profit)
- SE (z.B. was hätte die Lizenz gekostet)
- Kostenerstattung (wie? …
…1. Abmahnung (wir machen $ 14 Markenrecht geltend -> wenn nicht, dann Strafbewehrte Unterlassung)
…2. Klage -> Einstweiliger Rechtsschutz (zumindest um Rechte zu sichern)
Datenschutz bei Website Besuchern
(sehr wichtig)
Generell
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Rechtsquellen DSGVO & BDSG
Begriff der personenbezogenen Daten (alles was eine Person identifizierbar macht)
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- Einwilligung: (Haupttatbestandsmerkmal)
• nachweislich
• in verständlicher und leicht zugänglicher Form
• in klarer und einfacher Sprache
• freiwillig
• durch eindeutige Handlung (aktives Tun / no scrolling)
• widerruflich
- Vertragserfüllung (solange & soweit)
• Daten die für die Vertragserfüllung erforderlich sind und auch nur so lange - berechtigtes Interesse (Interessensabwägung)
• wenn die verantwortliche Stelle ein berechtigtes Interesse hat, darf sie die Daten speichern.
• in Abwägung mit dem Interesse des Betroffenen
-> Privat DSGVO nicht geltend
Normen bei Cookies, Direktwerbung
•Cookies (permanent, temporär [session cookies]
permanent -> Einwilligung
session -> keine Einwilligung
•Direktwerbung: D-Marketing kann Gegenstand berechtigten Interesses sein ABER -> Einwilligung
•Webtracking: Was macht der Kunde (bedarf einer extra Einwilligung)
Verstoßfolgen DSGVO
- Geltendmachung Betroffenenrechte
• entweder Auskunft, Berichtigung oder Löschung - Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
- Klage / Verbandsklage (internationaler SE)
- Abhilfe
- SE
führt zu Bußgeld
(Abmahnung auch UWG)
Verbraucherschutz im Online Shop
- gem. BGB und EGBGB (Fernabsatz, Widerruf 14 Tage)
- gem. DS-GVO (Betreiber muss über alles relevante informieren)
- gem. Streitbeilegungsgesetz
- auf ODR Platform (bei grenzüberschreitenden Fernabsatzverträgen)
Verbraucherschutz im Online Shop Nummer 2
Generelle Pflichten
Besondere Verkäuferpflichten
Fernabsatz (jedes Medium z.B. Telefon. Internet)
Vertrag im elektronischem Geschäftsverkehr
- Infopflicht
- Widerruf
Besondere Verkäuferpflichten
Vorschriften § 312 a, i, j BGB
- Verbraucher die Möglichkeit geben Eingabefehler zu korrigieren
- AGB abrufbar -> muss gespeichert werden können
- Kosten für Zahlungsmittel -> eins muss kostenlos sein
- Nebenkosten für Extraleistungen
- Versandkosten (Wenn welche anfallen)
- Verkaufsbutton ( Jetzt bezahlen, Jetzt kaufen, Kostenpflichtig bestellen -> wenn nicht so angegeben Vertrag unwirksam! nur “bestellen” oder “weiter” ist nicht wirksam
- Bestellbestätigung ( 2 Überein. Will.erk. / Antrag und Annahme) invitation ad offerendum
- Vertragsabschrift (mit Erhalt der Ware)
Verbraucherschutz im Fernabsatz
Widerruf
- nur im online Handel (ausgeschlossen bei Individualisierung
- Recht steht nur Verbrauchern zu (durch Erklärung, in jeder Form, sogar mündlich)
- Frist §§ 355 II, 365 II Nr. 1, 356 III BGB
- Rechtsfolgen des Widerrufs
Wenn Infopflicht nich nachgekommen ist, verschiebt sich die Widerrufsfrist bis Info erfüllt