Diebstahl, Raub, Versuch Flashcards
Definiere “Sache”
Definition: Jeder Körperliche Gegenstand.
§90BGB
Definiere “Fremd”
Definition: Wenn Sie weder herrenlos noch im Alleineigentum des Täters stehen.
Definiere “Beweglich”
Definition: Beweglich sind alle Sachen die tatsächlich fortgeschafft werden können.
Definiere “Gewahrsam”
Definition: Gewahrsam ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache welche von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen sein muss, und deren Inhalt und Reichweite von der Verkehrsauffassung bestimmt werden.
Definiere “Fremder Gewahrsam”
Definition: Jeder Gewahrsam den der Täter nicht ausschließlich selbst innehat.
Definiere “Gewahrsamsbruch”
Definition: Der Täter bricht fremden Gewahrsam wenn er die tatsächliche Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber gegen oder ohne dessen Wille aufhebt.
Definiere “Begründen neuen Gewahrsams”
Definition: Neuer Gewahrsam ist begründet wenn der Täter oder ein Dritter die tatsächliche Herrschaft über die Sache derart erlangt hat dass ihre Ausübung keine wesentliche Hindernisse mehr entgegenstehen.
Definiere “Vorsatz”
Definition: Der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände
Definiere “Zueignugsabsicht”
Definition: Zueignungsabsicht setzt Absicht vorübergehender Aneignung und dolus eventualis hinsichtlich dauerhafter Enteignung voraus.
zu Prüfen: Absicht vorübergehender Aneignung
Enteignungsvorsatz
Definiere “Enteignungsvorsatz”
Definition: Enteignungsvorsatz setzt dolus eventualis hinsichtlich der dauerhaften Veränderung des Eigentümers aus seiner tatsächlichen Herrschaftsposition durch Entziehung der Sache selbst oder des in ihr verkörperten wertes.
Definiere “Rechtswidrigkeit der Zueignung”
Definition: Die beabsichtigte Zueignung ist rechtswidrig wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung der weggenommen Sache hat.
Wie Prüfe ich den Versuch 22, 23
- Vorprüfung
- Nicht vollenden
- Versuch Strafbarkeit
- Tatenschluss
- Unmittelbares Ansetzen
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Rücktritt
Nenne die zwei Unterpunkte der “Vorprüfung” die zu beachten sind wenn man den “Versuch” Prüft:
- Nichtvollendung
- Versuchsstrafbarkeit
Was ist der versuchter Diebstahl Paragraph ?
§23 Abs 1,22 § 242 Abs. 1 STGB
(Versuch Strafbar)
Definiere “Tatenschluss (Versuch)”
Definition: Der Tatenschluss umfasst den Vorsatz hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale, sowie das vorliegen der besonderen subjektiven Tatmerkmale.
Definiere “Unmittelbares Ansetzen (Versuch)”
Definition: Der Täter setzt unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, wenn er subjektiv die schwelle “Jetzt gehts los” überschritten wird.
Definiere “Schwelle (Jetzt gehts los)”
Definition: Dies ist der Fall, wenn der Täter aus Sicht eines objektiven Dritten Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche zwischenschritte und ohne größere zeitliche Zäsur in die Tatbestandsverwicklung einmünden werden und somit das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters bereits konkret gefährden.
Definiere die “Substanztheorie” (Enteignungsvorsatz)
Definition: Teilweise wird vertreten, dass Enteignungswille nur gegeben ist , wenn der Täter die fremde Sache in ihrer Substanz erlangen will und den Berechtigten von der Nutzung ausschließen will.
Definiere die “Sachwerttheorie” (Enteignungsvorsatz)
Definition: Nach der Sachwerttheorie ist eine Zueignung nur dann anzunehmen, wenn der Täter sich den in der Sache verkörperten wirtschaftlichen Wert dauerhaft einverbleiben möchte.
Erläutere die “Ansicht 1” der Sachwerttheorie:
Ansicht 1: Strenge Sachwerttheorie
-> Der in der Sache verkörperte Wert
-> Lucrum ex re
Erläutere die “Ansicht 2” der Sachwerttheorie:
Ansicht 2: Weite Sachwerttheorie
-> Bejahen wenn sich der Täter unter der Verwendung der Sache Wirtschaftlichen Vorteil sichern will.
Definiere die “Vereinigungstheorie” (Enteignungsvorsatz)
Gegenstand der zueinigung:
- Sache selbst
- Verkörperter Sachwert