Diebstahl Flashcards

1
Q

§ Diebstahl

A

§ 242 StGB

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Q

Objektive Tatbestände Diebstahl

A
  • fremd
  • beweglich
  • Sache
  • Wegnahme -> Tathandlung
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3
Q

Subjektive Tatbestände

A
  • Vorsatz (§15)
  • rechtswidrig
  • Zueignungsabsicht
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4
Q

Definition Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und Errichtung neuen, Gewahrsams.

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5
Q

Definition Gewahrsam

A

Unter Gewahrsam verseht man die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird.

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6
Q

Gewahrsamsbruch

A

Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber.

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7
Q

Neuer Gewahrsam

A

Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst dessen Verfügungsgewalt beseitigen müsst, um die Sache zurück zu erlangen.

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8
Q

Gewahrsamsenklave

A

Kleine Gegenstände = Einstecken bedeutet, dass Brechen von fremden Gewahrsam. (Raum in Raum)

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9
Q

Subjektiver Tatbestand Diebstahl

A
  • Vorsatz

- Zueignungsabsicht

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10
Q

Vorsatz

A

Wissen und Wollen

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11
Q

Zueignungsabsicht

A

Zueignungsabsicht bedeutet, über eine Sache unter dauerndem (zumindest für längere Zeit) Ausschluss des Berechtigten verfügen zu wollen.

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