Beteiligungsformen Flashcards
1
Q
Mittelbarer Täter
A
§ 25 Abs. 2
Wer zu Verwirklichung einer von ihm geplanten Tat sich eines anderen Menschen als Werkzeug bedient
2
Q
Mittäter
A
§ 25 Abs. 2
Wenn zwei oder mehr in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken eine Straftat gemeinsam ausführen und jeder die Tat als eigene betrachtet.
3
Q
Anstifter
A
§ 26
wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
4
Q
Gehilfe
A
wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
5
Q
Def Mittäterschaft
A
Mittäterschaft ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken mehrerer bei Begehung einer Straftat.
6
Q
Voraussetzungen der Mittäterschaft
A
- Wille zur Tatherrschaft ( Tat muss als eigene gesehen werden)
- objektive Tatherrschaft (Möglichkeit das Geschehen zu beeinflussen)
- der gemeinsame Tatentschluss
- die gemeinsame Tatausführung
- diesbezüglicher Vorsatz