Diebstahl Flashcards
Andere Schutzvorrichtung
Sind von Menschen geschaffene Einrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren.
Verschlossen
Verschlossen ist das Behältnis, wenn es durch eine Schutzvorrichtung gegen Zugriffe gesichert ist.
Behältnis
Ein Behältnis ist ein umschlossener Raum, der zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Sich verborgen halten
Liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.
Eindringen mittels nicht so ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug
Sind alle Gegenstände, die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.
Umschlossener Raum
Ein umschlossener Raum ist ein Raumgebilde, dass dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte Eindringen zu verhindern.
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.
Einsteigen
Einsteigen ist das betreten des geschützten Raum ist unter Schwierigkeiten auf einem nicht üblichen beziehungsweise vorgesehen Wege.
Sich verborgen halten
Liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.
Eindringen mittels nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug
Sind alle Gegenstände die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.
Eindringen mit einem falschen Schlüssel
Ein Schlüssel ist dann falsch, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist.
Einsteigen
Einsteigen ist das betreten des geschützten Raum ist unter Schwierigkeiten auf ein nicht üblichen beziehungsweise vorgesehenen Wege.
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.
Wohnung
Eine Wohnung ist jeder nicht allgemein zugängliche Raum, der zur Stätte des Aufenthalts oder zum privaten Wirken von Menschen, in welchem Privatssphäre entwickelt wird, geschaffen wurde.
Sonst ein Werkzeug Paragraph 244
Hierunter fallen alle sonstigen Werkzeuge oder Gegenstände zum Beispiel Stock, Waffenattrappe oder Tierabwehrspray. Dem Täter muss die Absicht nachgewiesen werden, diese Gegenstände in Bedrängnisfall auch zu verwenden beziehungsweise einzusetzen.
Beisichführen
Beisichführen bedeutet die rasche Verfügbarkeit über den Gegenstand. Er muss nicht direkt am Körper getragen werden.
Gefährliches Werkzeug Paragraph 244
Ist dann anzunehmen, wenn der Gegenstand weder deliktstypisch noch sozialüblich mitgeführt wird und eine Bestimmung des Gegenstands der gefährlichen Verwendung nahe liegt.
Schusswaffen Paragraph 244
Schusswaffen sind gemäß Paragraph eins Waffengesetz Geräte, bei den Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, auch mit Platzpatronen geladene Schusswaffen und Gaspistolen.
Waffen Paragraph 244
Waffen sind alle Waffen im technischen Sinne, die dazu bestimmt und geeignet sind, Menschen durch ihre mechanische oder chemische Wirkung zu verletzen oder gar zu töten.
Diebstahl ist beendet
Wenn die Sache im Sinne des Täters endgültig in Sicherheit gebracht ist.
Diebstahl ist vollendet
Wenn die Wegnahme erfolgreich war und der Täter alle objektiven und subjektiven Tatbestand Merkmale erfüllt hat.
Wegnahme
Ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung Neuen Gewahrsams.
Sache
Sachen sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände, unabhängig von ihren Aggregatzustand und ihren wirtschaftlichen Wert.
Fremd
Eine Sache ist fremd, wenn sie im allein oder zumindest mit Eigentum eines anderen steht und nicht herrenlos ist.
Beweglich
Eine Sache ist beweglich, wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann, auch wenn sie zu diesem Zweck das beweglich gemacht werden muss.
Gewahrsam
Ist die tatsächliche Herrschaftsmacht eines Menschen über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird. Tatsächliche Herrschaftsgewalt ist die Fähigkeit über eine Sache verfügen zu können.
Bruch fremden Gewahrsams
Gewahrsam wird gebrauchen, wenn die Herrschaftsmacht über eine Sache ohne oder gegen den willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.
Begründung Neuen Gewahrsams
Neuer Gewahrsam wird begründet, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsam Inhaber erst essen Verfügungsgewalt beseitigen müsste.
Zueignungsabsicht, Enteignungsvorsatz
Der Täter muss zum Zeitpunkt der Wegnahme den Vorsatz haben, den Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentümerposition zu verdrängen, indem er ihm die Sache entzieht.
Zueignungsabsicht, Aneignungabsicht
Der Täter eignet sich die Sache dann an, wenn er sich zumindest vorübergehend seinem Vermögen einverleiben will. Auch wenn er ist nur kurz, so eigenen wirtschaftlichen Zwecken nutzen will.
Handfeuerwaffe
Gemäß dem Waffengesetz, erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen sind Maschinengewehre, Maschinenpistolen sowie voll oder halb automatische Gewehre.
Ausnutzen
Der Täter muss die durch die Notlage entstandene günstige Situation für die Tat ausnutzen. Er muss also in Kenntnis der Umstände seine Tat vornehmen.
Unglücksfall
Ein Unglücksfall ist ein plötzliches, äußeres Ereignis, dass eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt.
Gemeine Gefahr
Gefahr, bei der eine Vielzahl von Menschen Schaden droht beziehungsweise Sachwerte bedroht sind.
Hilflosigkeit einer Person
Liegt vor, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die Wegnahme schützen kann.
Gegen die Wegnahme von Sachen besonders gesichert
Die betreffende Schutzvorrichtung muss eine spezifische Sicherung gegen die Wegnahme sein.
Gewerbsmäßig
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter sich aus wiederholten Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer verschaffen möchte.