Diebstahl Flashcards
Andere Schutzvorrichtung
Sind von Menschen geschaffene Einrichtungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Wegnahme erheblich zu erschweren.
Verschlossen
Verschlossen ist das Behältnis, wenn es durch eine Schutzvorrichtung gegen Zugriffe gesichert ist.
Behältnis
Ein Behältnis ist ein umschlossener Raum, der zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Sich verborgen halten
Liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.
Eindringen mittels nicht so ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug
Sind alle Gegenstände, die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.
Umschlossener Raum
Ein umschlossener Raum ist ein Raumgebilde, dass dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, um das unbefugte Eindringen zu verhindern.
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.
Einsteigen
Einsteigen ist das betreten des geschützten Raum ist unter Schwierigkeiten auf einem nicht üblichen beziehungsweise vorgesehen Wege.
Sich verborgen halten
Liegt vor, wenn sich jemand heimlich versteckt, um später die Tat ungestört ausführen zu können.
Eindringen mittels nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug
Sind alle Gegenstände die nicht Schlüssel sind, aber dennoch gewaltlos auf den Schließmechanismus einwirken.
Eindringen mit einem falschen Schlüssel
Ein Schlüssel ist dann falsch, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten überhaupt nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist.
Einsteigen
Einsteigen ist das betreten des geschützten Raum ist unter Schwierigkeiten auf ein nicht üblichen beziehungsweise vorgesehenen Wege.
Einbrechen
Einbrechen ist das gewaltsame beseitigen von Umschließungen, die dem Eindringen entgegenstehen.
Wohnung
Eine Wohnung ist jeder nicht allgemein zugängliche Raum, der zur Stätte des Aufenthalts oder zum privaten Wirken von Menschen, in welchem Privatssphäre entwickelt wird, geschaffen wurde.
Sonst ein Werkzeug Paragraph 244
Hierunter fallen alle sonstigen Werkzeuge oder Gegenstände zum Beispiel Stock, Waffenattrappe oder Tierabwehrspray. Dem Täter muss die Absicht nachgewiesen werden, diese Gegenstände in Bedrängnisfall auch zu verwenden beziehungsweise einzusetzen.