Die Nichtleistung Flashcards

1
Q

Fallgruppen der Nichtleistung

A

Schlichte Nichtleistung

  • > Leistung wird nicht erbracht
  • > §281 I S.1 Alt.1 iVm §323 I Alt.1

Schuldnerverzug
-> Qualifizierte Leistungsstörung mit zusätzlichen Anforderungen gem. §286

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Q

Der Schuldnerverzug: Fälliger und durchsetzbarer Anspruch

A

Prüfungspunkt I:

  • > Fälligkeit nach §271 I
  • > Forderung muss durchsetzbar sein, Bestehen einer Einrede genügt
  • > Möglichkeit der Leistung notwendig, ansonsten Fall der Unmöglichkeit
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3
Q

Der Schuldnerverzug: Die Mahnung

A

Prüfungspunkt II:

  • Verzug setzt grds. Mahnung gem. §286 I S.1 voraus
  • Mahnung kann nach §286 II entbehrlich sein

B: Besondere Gründe gem. §286 II Nr.4

  • Selbstmahnung des Schuldners
  • Schuldner entzieht sich Mahnung
  • es besteht eine besondere Eilbedürftigketi
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