Die Nichtleistung Flashcards
1
Q
Fallgruppen der Nichtleistung
A
Schlichte Nichtleistung
- > Leistung wird nicht erbracht
- > §281 I S.1 Alt.1 iVm §323 I Alt.1
Schuldnerverzug
-> Qualifizierte Leistungsstörung mit zusätzlichen Anforderungen gem. §286
2
Q
Der Schuldnerverzug: Fälliger und durchsetzbarer Anspruch
A
Prüfungspunkt I:
- > Fälligkeit nach §271 I
- > Forderung muss durchsetzbar sein, Bestehen einer Einrede genügt
- > Möglichkeit der Leistung notwendig, ansonsten Fall der Unmöglichkeit
3
Q
Der Schuldnerverzug: Die Mahnung
A
Prüfungspunkt II:
- Verzug setzt grds. Mahnung gem. §286 I S.1 voraus
- Mahnung kann nach §286 II entbehrlich sein
B: Besondere Gründe gem. §286 II Nr.4
- Selbstmahnung des Schuldners
- Schuldner entzieht sich Mahnung
- es besteht eine besondere Eilbedürftigketi