Die GuV Flashcards
Allg. zur GuV:
- Zeitraumrechnung (Geschäftsjahr)
- Bestimmte Grundsätze & bestimmte Vorgaben
- Ggüberstellung von Ertragen & Aufwendungen —> Jahreserfolg
- Zustandekommen des Erfolgs nach Art, Höhe, Quelle —> Hinweise f zuk Erträge/Aufwendungen
- Veränderungen d Reinvermögens —> Jahresergebnis (Reinvermögen+ = Gewinn)
Gliederung der GuV:
Wahlrecht zur GuV-Gliederung (Staffelform ist Pflicht): GKV oder UKV
GKV:
Umsatzerlöse \+-Bestandsänderungen \+Sonst betr. Erträge - Materialaufwand -Personalaufwand - Abschreibungen - Sonst betr Aufwendungen \+-Beteiligungsergebnis \+-Zinsergebnis Steuern von Einkommen/Ertrag = Ergebnis nach Steuern \+-Sonst Steuern = Jahresüberschuss/fehlbetrag
UKV:
Umsatzerlöse -HK =Bruttoergebnis vom Umsatz -Vertrkosten -Verwaltungskosten \+Sonst betr Erträge -Sonst betr Aufwendungen \+-Beteiligungsergebnis \+-Zinsergebnis -Steuern von Einkommen/Ertrag = Ergebnis nach Steuern \+-Sonst Steuern = Jahresüberschuss/-fehlbetrag
GKV+UKV
—> Identisches Jahresergebnis (bei einheitlicher Bewertung der Vorratsbestände)
Bei GKV:
Produzierte aber nicht veräußerbare Güter werden über Bestandsänderungen korrigiert
Bei GKV: ALLE Erträge - Aufwendungen, die bei betr. Leistungserstellung angefallen sind
Bei UKV: EFFEKTIVER Umsatz - Aufwendungen & sachlich den Umsätzen zuordenbaren
Aufwendungen gegenübergestellt
UKV
Absatzorientiert:
• Referenzmaßstab: Umsatzerlöse d Periode
• Ordentlicher Bruttoertrag: Umsatzerlöse
• Ordentlicher Aufwand: Umsatzaufwand = Aufwendungen durch abgesetzte Leistung
Kostenstellenorientiert:
• Aufwendungen getrennt nach Entstehungsort:
• HK
• Vertrkosten
• Verwaltungskosten
• Sonst betr Aufwendungen
• Primärkosten durch Unterkonten der FiBu aufschlüsseln
GKV
Produktorientiert:
• Referenzmaßstab: Prodaufwendungen
• für verkaufte Produkte
• für produzierte, aber noch nicht verkaufte Produkte
• für produzierte, zur Selbstnutzung bestimmte Produkte
• Ordentlicher Bruttoertrag: Umsatzerlöse zzgl.der zu HK bewertete Wertzuwachs der eigenen
Erzeugnisse und andere aktivierbaren Eigenleistungen
Kostenartenorientiert:
• Die Aufwendungen d Periode werden getrennt nach Kostenarten:
• MK
• Pesonalkosten
• Abschreibungen
• Sonst betr Aufwenudngen
• Primärkosten bleiben erhalten
Posten der GuV nach dem GKV (§275 Abs. 2 HGB)
- Umsätze: Erlöse aus Verkauf/Vermietung/Verpachtung von Produkten/Dienstleistungen
(§277 Abs. 1 HGB) —> Umsätze nach Erlösschmälerung und exkl. USt - Aufwendungen: alle für RHB-Stoffe & verkaufte Handelswaren
Plus Aufwendungen für bezogene Leistungen erfasst - Abschreibungen: alle Bruttoarbeitsentgelte inkl. zu zahlende Steuern & Sozialabgaben
Plus Soziale Abgaben & Aufwendungen für Altersversorgung erfasst.
Posten der GuV nach dem UKV (§275 Abs. 2 HGB)
- Herstellungskosten: Sämtl. auf Absatzleistung entfallende Herstellungsaufwendungen des
laufenden Geschäftsjahres und die in früheren Perioden im Rahmen der Vorratsbewertung
aktivierten Aufwendungen, soweit diese Vorräte in den Absatz geflossen sind - Vertriebskosten: Grundsätzl. alle Personal-, Material- und Abschreibungs-aufwendungen des
Vertriebsbereichs - Verwaltungskosten: Personal-, Material- und Abschreibungsaufwand sowie sonstige
Aufwendungen des Verwaltungsbereichs
—> Mit Hilfe der GuV wesentliche Veränderungen bemerken und Ergebnisanalyse anfertigen
(GuV Treiber)
Es gibt auch alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures - APMs)
im Konzernabschluss
- Richtlinie der ESMA (European Securities and Markets Authority)
- Bsp.:Aus den Abschlüssen abgeleitet, aber nicht nach IFRS oder HGB gesetzlich definiert
- operatives Ergebnis, Bareinnahmen, Ergebnis vor Einmalaufwendungen, Ergebnis vor
Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation (EBITDA), Nettoverschuldung,
eigenständiges Wachstum
—> Keine APMs: Im Rechnungslegungsrahmen definierte Kennzahlen - Umsatz, Gewinn u Verlust, Ertrag pro Aktie, physische oder nicht finanzielle Kennzahlen
- Warum: Erhöhung der Vergleichbarkeit & Transparenz von Finanzinformationen
- Wer: Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an geregeltem Markt zugelassen sind und die
vorgeschriebenen Informationen gemäß der Transparenzrichtlinie veröffentlichen muss. - Wie: In öffentl. Informationen oder Prospekten (Lagebericht) / Ad-hoc Veröffentlichungen
- APMs definieren (mit aussagekräftigen Bezeichungen)
- Überleitung aus Abschlüssen
- Erklärung der Relevanz & Verlässlichkeit
- Vergleichswerte darstellen
- Wann: Seit 3. Juli 2016 in Kraft