Der handelsrechtliche Jahresabschluss und die GoB Flashcards

1
Q

Warum Rechnungslegungsvorschriften?

A

a) Markteffizienz
b) Schutz der Kapitalgeber
c) Mindestvergleichbarkeit
d) Begrenzung der Machtverteilung

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2
Q

Rechnungslegungsvorschriften Einzel- und Konzernabschluss

A

nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen:

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3
Q

Funktionen des Jahresabschlusses

A

a) Zahlungsbemessungsfunktion
b) Dokumentationsfunktion
c) Informationsfunktion

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4
Q

Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?

A

Für alle Kaufleute §242 Abs. 1 u. 2 HGB
-Bilanz
-GuV
Zusätzlich für Kapitalgesellschaften und bestimmte (haftungsbeschränkte) Personengesellschaften §264 Abs. 1 HGB
-Anhang
Zusätzlich tritt der Lagebericht als eigenständiges Instrument, welches zur Analyse und Kommentierung dient. Dieser ist aber nicht Bestandteil des JA i.e.S.

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5
Q

Wer ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts?

A

Erstellung: Vorstand bzw. Geschäftsführung

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6
Q

Wer ist verantwortlich für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts?

A

Prüfung: vorbereitet durch Prüfungsausschuss, Aufsichtsrat  beauftragt Abschlussprüfer  gewählt durch Hauptversammlung

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7
Q

Nennen (3 Punkte) und erläutern (3 Punkte) Sie die Funktionen des Jahresabschlusses.

A

Zahlungsbemessungsunktion: relevant für die Besteuerung und die Ergebnisverteilung
Dokumentationsfunktion: Geschäftsvorfälle werden intern und extern dokumentiert
Informationsfunktion: Informationsvermittlung (VFE-Lage) an den Kapitalmarkt bzw. externe Stakeholder sowie das Management bzw. das Aufsichtsorgan

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8
Q

Worin unterscheiden sich grundsätzlich der Jahresabschluss und der Lagebericht?

A

Jahresüberschuss berichtet über das abgelaufene Geschäftsjahr, ist aber dennoch nicht nur vergangenheitsorientiert, da z.B. auch im Wertansatz zukünftige Prognosen enthalten sind.
Lagebericht: hier geben die gesetzlichen Vertreter ihr Urteil über den Geschäftsverlauf und das -ergebnis ab, außerdem über die voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken.
Bestandteile des Lageberichts §289 HGB
-Vergütungsbericht nach §289 a Abs. 2 HGB
-bestimmte Unternehmen müssen eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen/abgeben (alternativ: gesonderter Bericht) §289 b HGB
-Erklärung zur Unternehmensführung §289 f. HGB

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9
Q

Finanzielle Leistungsindikatoren

A

EK-Rendite, GK-Rendite, Umsatzrendite, Cashflow, Working Capital, EBIT, EBITDA

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10
Q

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:

A

Kundenbelange, Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Forschung u. Entwicklung, gesellschaftliche Reputation, Mehrwert für Investoren

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11
Q

Nennen Sie die vier Funktionen des Anhangs.

A

Interpretationsfunktion
Ergänzungsfunktion
Entlastungsfunktion
Korrekturfunktion

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12
Q

Was besagt die so genannte Abkopplungsthese? Auf wen geht diese zurück?

A

die Abkopplungsthese geht auf Adolf Maxler zurück und verlagert die Informationsfunktion von der Bilanz u. GuV in den Anhang.
primäre Bedeutung von Bilanz u. GuV: vorsichtige, objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinns.
Anhang soll Anhaltspunkte über die VFE-Lage liefern. Ergänzt wird die Informationsfunktion ggf. durch den Lagebericht.

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13
Q

Beispiele für Informationsinstrumente, die nur kapitalmarktorientierte Gesellschaften im Rahmen der jährlichen Berichterstattung aufnehmen müssen

A
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalspiegel
  • Segmentberichterstattung
  • Vergütungsbericht (§289 a Abs. 2 HGB)
  • Nichtfinanzielle Erklärung (§289 b HGB)
  • Erklärung zur Unternehmensführung (§289 f HGB)
  • Entsprechungserklärung
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14
Q

Warum unterscheidet der Gesetzgeber bezüglich des Umfangs der erforderlichen Informationen zwischen kapitalmarkt- und nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen

A
  • Erhöhtes Informationsbedürfnis der Investoren (z.B. auch aus dem Ausland)
  • Prinzipal-Agenten-Problem: Trennung von Management und Eigentum
  • Größere Bedeutung externer Kapitalgeber, die mehr Informationen fordern
  • Größere Anzahl der Stakeholder
  • Rechenschaftspflicht gegenüber Aktionären und breiter Öffentlichkeit
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15
Q

Welche Rechnungslegungsstandards muss bzw. darf die börsennotierte Müller AG mit Sitz in München bei der Erstellung des Jahresabschlusses (2 Punkte) und des Konzernabschlusses anwenden (1 Punkt)?

A

Einzelabschluss nach HGB: Wahlrecht IFRS für Publizitätszwecke
Konzernabschluss nach IFRS

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16
Q

Welche Berichtsinstrumente muss eine große nicht-kapitalmarktorientierte GmbH im Rahmen der jährlichen Berichtserstattung veröffentlichen

A

Bilanz
GuV
Anhang
Lagebericht

17
Q

Beschreiben Sie die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Wozu dienen diese?

A
  • unbestimmter Rechtsbegriff
  • Grundregeln bzw. allgemein anerkannte Regeln nur teilweise gesetzlich kodifiziert
  • verpflichtend für alle Kaufleute
  • dienen als Instrument zur Konkretisierung u. Ergänzung von Einzelvorschriften
  • Vorteil: nicht alle Eventualitäten können gesetzlich kodifiziert werden
18
Q

Realisationsprinzip

A

Gewinne sind auszuweisen, sofern sie realisiert sind.

- fordert die Zuordnung von Aufwendungen zu den dazugehörigen Umsätzen
- gliedert sich in Erfolgsneutralitäts- und Erfolgswirksamkeitsprinzip

19
Q

Imparitätsprinzip

A

ergänzt das Realisationsprinzip im Sinne einer vorsichtigen Bilanzierung
-Verluste sind demnach schon im Entstehungszeitpunkt zu erfassen, um künftige GuVs
verlustfrei zu halten