Aktivierung eines immateriellen Vermögensgegensatndes Flashcards
- 1 Schritt: Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinns
- Gewinnermittlungsprinzipien
- Realisationsprinzip:
Erfolgswirksamkeitsprinzip
- Realisationsprinzip:
Aktivierte Einnahmen nach dem Bilanzstichtag, die aus Umsätzen davor resultieren
Einnahmen nach, Umsätze vor
- Gewinnermittlungsprinzipien
- Realisationsprinzip:
Erfolgsneutralitätsprinzip
- Realisationsprinzip:
Aktivierte Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Umsätze danach alimentieren
Ausgabe vor, Umsätze nach
- Gewinnermittlungsprinzipien
2. Imparitätsprinzip:
auf der Aktivseite bei der Zugangsbewertung nicht einschlägig
- Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
1. Vermögenswerter Vorteil/ Vermögenswertprinzip
Förderung eines zukünftigen Nettoeinnahmepotentials (höhere Umsätze oder geringere Kosten)
Vorliegen einer Sache oder eines Rechts weder hinreichend (z.B. Auto auf Mars) noch notwendig (z.B. Know-how)
Sub.
- Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2. Übertragbarkeit
Vermögenswerter Vorteil ist im Rahmen eines Verkaufs des ges. Unternehmens auf einen anderen Unternehmer übertragbar.
Einzelveräußerbarkeit muss nicht gegeben sein.
Persönliche Vorteile und Vorteile in der Umwelt des Unternehmens gelten nicht als übertragbar.
Sub.
- Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3. Greifbarkeitsprinzip
Formaler Existenznachweis des Nettoeinnahmepotentialträgers als Einzelheit (justiziabler Nachweis)
Sachen und Rechte gelten stets als greifbar.
bei rein wirtschaftlichen Gütern gilt die Vermutung der Nichtgreifbarkeit
widerlegbar durch:
- Einzelwert
- offenkundige Werthaltigkeit
- Handel von ähnlichen rein wirtschaftl. Gütern an einem aktiven Markt
Sub.
- Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
4. Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit
Nettoeinnahmepotentialträger ist einer eigenständigen Bewertung zugänglich, d.h. Zugangsbewertung, Folgebewertung und Abgangskontrolle sind gewährleistet
- Prinzip der konkreten Bilanzierungsfähigkeit
1) Vollständigkeitsgrundsatz
Der JA hat sämtliche VGs zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
- Prinzip der konkreten Bilanzierungsfähigkeit
2) Aktivierungswahlrecht
für selbst geschaffene immaterielle VGs des Anlagevermögens besteht ein Aktivierungswahlrecht
- Prinzip der konkreten Bilanzierungsfähigkeit
3) Aktivierungsverbote
§248 Abs, 1: Aufwendungen für die Gründung eines U., Aufwendungen für EK-Beschaffung, Aufwand für Abschluss von Versicherungsverträgen nicht aktivierbar
§248 Abs. 2: selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat. VGs es AV