Demokratie und ihre institutionelle Ausprägung in der österreichischen Verfassung Flashcards
Demokratie: Legitimation
- Begründung liegt außerhalb des Rechts
- verschiedene Gründe warum Recht akzeptiert wird (westlicher Glaube: Freiheit, Individualität, Gleichheit) - Regeln werden mitbestimmt
Demokratisch legitimierte Institutionen:
- direkte demokratische Legitimation:
Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte, Bundespräsident - mittelbare demokratische Legitimation:
Bundesregierung (über NR und BPräs), Landesregierung (über LTag); BRat (über LTag); Behörden (über NR/LTag)
Nationalrat Aufgaben
- Bundesgesetzgebung
- Kontrolle der Verwaltung
Wahlen zum NR
mind. alle 5 Jahre
Grundsätze:
- allgemeines Wahlrecht
- gleiches Wahlrecht
- unmittelbares Wahlrecht
- persönliches Wahlrecht
- geheimes Wahlrecht
- freies Wahlrecht
- Verhältniswahlrecht
Wahlberechtigung
- Staatsbürger
- Wahlalter: aktiv 16, passiv 18 (kann gewählt werden)
Gesetzgebungsperiode
Beginn:
- Zusammentreten des neu gewählten NR
Ende:
-Zeitablauf (neuer NR)
- Selbstauflösung
- Auflösung durch den BPräs
- Auflösung nach Volksabstimmung über Absetzung des BPräs
Rechtsstellung der Mitglieder des NR
- freies Mandat
- Immunität
- Unvereinbarkeiten
Gesetzgebung 1
Gesetzesinitiative:
- Regierungsvorlage
- Initiativantrag der NR/BR
- Volksbegehren
Behandlung im NR
- Diskussion im Plenum=alle
- Zuweisung an Ausschuss - mit Experten besprochen
- Diskussion im Plenum - Änderungen vorgenommen?
- Abstimmung
Gesetzgebung 2
Behandlung im BR
- suspensives Veto
Volksabstimmung
- bei Gesamtänderung der Bundesverfassung
- wenn vom NR beschlossen
Beurkundung durch den BPräs
Kundmachung
Kontrolle der Vollziehung
Rechtlich
-Ministerklage beim VfGH
Politisch
- Resolutionsrecht
- Fragerecht
- Untersuchungsausschuss
Misstrauensvotum
Bundespräsident
Staatsoberhaupt
Gesetzgebung
Verwaltung
Gerichtsbarkeit
Bundespräsident - Aufgaben
Vertretung der Republik nach außen
Verwaltung
- Ernennung der Regierung und Beamten
- Verleihung von Orden und Titeln
Gesetzgebung
- Einberufung/Auflösung der NR
- Beurkundung von Gesetzen
Gerichtsbarkeit
- Ernennung von Richtern
-Gnadenrechte in Einzelfällen
Bundespräsident - Wahl
Wahlgrundsätze
- allgemeines, gleiches,….
- Mehrheitswahlrecht (absolute Mehrheit)
Wahlberechtigt
Aktiv: Wahlrecht zum NR
Passiv: Wahlrecht zum NR, Wahlalter:35
Bundespräsident - Stellung
Amtsperiode
- 6 Jahre
- Wiederwahl 1 mal möglich
Verantwortung
- politisch: Volksabstimmung auf Auftrag der BV
-rechtlich: Verfassungsgerichtshof nach Anklage durch BV
- Immunität: andere behördliche Verfolgung nur nach Auslieferung nach Beschluss der BV
Bundespräsident - Vertretung
Bundeskanzler
- bei vorübergehender Verhinderung bis max. 20 Tage
drei Präsidenten des NR
- vorü. Verh. ab 21. Tag
dauernder Erledigung des Amtes
Einleitung einer Volksabstimmung über Absetzung