Definitionen STPO Flashcards
Definition Zureichende Anhaltpunkte/Anfangsverdacht (152 StPO)
Liegen vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die nahe liegende Möglichkeit bestehen lassen, dass eine verfolgbare
Tat begangen worden ist.
Definition Hinreichender Tatverdacht
Ein hinreichender tatverdacht liegt vor, wenn bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich erscheint.
Definition Dringender Tatverdacht
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn Tatsachen die große Wahrscheinlichkeit begründen, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer rechtswidrig und schuldhaft eine verfolgbare Straftat begangen haben könnte
Definition Verdächtiger
Verdächtiger ist jede Person, die durch das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.
Definition Beschuldigter
Beschuldigter ist jede Person, gegen die sich die Verdachtsmomente aufgrund konkreter Anhaltspunkte so wesentlich erhärtet haben, dass die Strafverfolgungsorgane Maßnahmen treffen, die erkennbar darauf abzielen, gegen sie strafrechtlich vorzugehen, sie also in ein laufendes oder einzuleitendes
Strafverfahren als den mutmaßlichen Täter einzubinden.
Definition Festhalten
Festhalten ist eine längerfristige Maßnahme gegen oder ohne den Willen des Betroffenen, am Kontrollort selbst oder nach Verbringung an einen anderen Ort.
Definition Unverdächtiger
Unverdächtiger ist jede Person, bei der die Täterschaft oder Teilnahme an einer Straftat ausgeschlossen werden kann.
Definition Gefahr im Verzug
wenn eine Richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dadurch die
Verzögerung einer unter Richtervorbehalt stehenden Maßnahme der StPO zu gefährden
Definition Identitätsfeststellung/ geeignete Maßnahmen
Erforderliche Maßnahmen beinhalten insbesondere das Anhalten und Ansprechen der Person, die
Befragung nach der Identität und der Abgleich dessen anhand polizeilicher Informationssysteme, sowie
das Verlangen der Aushändigung der Ausweispapiere und das Notieren der Personalien
Definition Durchsuchung StPO
Eine Durchsuchung zur Strafverfolgung ist jede Suche an Personen, in Sachen oder in befriedetem Besitztum und in Wohnungen, um den Verdächtigen zu ergreifen oder um Beweismittel,
Einziehungsgegenstände oder Tatspuren aufzufinden.
Definition Verbringen
Ist die Mitnahme mit einem Dienstfahrzeug zur nächsten Polizeidienststelle. Diese Maßnahme stellt eine
stärkere Belastung dar, weil der Betroffene zur Beschränkung seiner Fortbewegungsfreiheit noch einen
Ortswechsel dulden muss.