Definitionen Raub Flashcards

1
Q

Definition Fremd

A

Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.

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2
Q

Definition Sache

A

Sachen sind körperliche Gegenstände, unabhängig von Aggregatzustand und Wert.

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3
Q

Definition Beweglich

A

Beweglich ist eine Sache, wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann.

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4
Q

Definition Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene, tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.

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5
Q

Definition Gewalt

A

Jeder physisch wirkende Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.

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6
Q

Definition Drohung

A

Drohung ist das In-Aussicht-Stellen eines empfindlichen Übels, auf das der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Dabei muss der Täter beim Opfer Ernstlichkeit erwecken.

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7
Q

Definition Gefahr für Leib oder Leben

A

Eine Gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.

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8
Q

Definition Finalzusammenhang

A

Ein Finalzusammenhang ist gegeben, wenn die Gewaltanwendung oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben der Erleichterung oder Ermöglichung der Wegnahme dient.

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9
Q

Definition Vorsatz

A

Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen den objektiven Tatbestand erfüllt.

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10
Q

Definition Aneignungsabsicht

A

Die Aneignungsabsicht liegt vor, wenn der Täter die Sache (oder den darin verkörperten Sachwert) seinem Vermögen oder das eines Dritten zumindest kurzfristig einverleiben möchte.

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11
Q

Definition Enteignungswille

A

Der Enteignungswille liegt vor, wenn der Täter den Eigentümer der Sache aus der wirtschaftlichen Position verdrängt / ihn auf Dauer von der Sache ausschließen will.

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12
Q

Definition Rechtswidrigkeit der Zueignungsabsicht

A

Der Täter dürfte keinen zivilrechtlichen Anspruch auf die Sache gehabt haben.

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13
Q

Definition Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht

A

Der Täter muss auch gewusst haben, dass er keinen solchen Anspruch hat.

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14
Q

Definition Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrig handelt, wer den Unrechtstatbestand erfüllt und keine Rechtfertigungsgründe dafür hat.

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15
Q

Definition Schuld

A

Schuldhaft handelt, wer den Unrechtstatbestand erfüllt und keine Schuldausschließungs- / Entschuldigungsgründe dafür hat.

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16
Q

Definition Waffe

A

Waffen sind im § 1 ff. WaffG definiert. Dazu gehören alle Gegenstände, die grundsätzlich nach Art ihrer Anfertigung dazu bestimmt sind, auf mechanischem oder chemischem Wege Menschen zu verletzen wie etwa Schusswaffen, Gaspistolen, Hieb-, Schlag-, Stoß-, und Stichwaffen.

17
Q

Definition gefährliches Werkzeug

A

Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

18
Q

Definition sonstige Werkzeuge oder Mittel

A

sind solche Werkzeuge und Mittel, die objektiv ungefährlich sind. D.h. es sind Gegenstände, die sich zwar zur Anwendung von Gewalt oder zur Drohung mit Gewalt eignen, die aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit oder nach der Art ihrer geplanten Verwendung nicht geeignet sind erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

19
Q

Definition Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung

A

Die (konkrete) Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung liegt dann vor, wenn die Gefahr auf eine Handlung zwischen Versuch und Beendigung zurückzuführen ist und es nur noch vom Zufall oder vom Dazwischentreten Dritter abhängt, dass der Erfolg nicht eintritt.

20
Q

Definition Verwenden

A

Unter Verwendung ist jeder zielgerichtete Einsatz der Sache zu verstehen.

21
Q

Definition Beisichführen

A

Ein Beisichführen liegt vor, wenn der Täter oder ein anderer am Tatort anwesender Beteiligter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat griffbereit zur Verfügung hat. Er muss sich der Waffe oder des Werkzeuges ohne nennenswerte Schwierigkeiten bedienen können.

22
Q

Definition Bande

A

Unter Bande versteht man die Verbindung von mehreren Personen (mindestens 3) mit dem Ziel, mehrere selbstständige, im Einzelnen noch unbestimmte Diebes- und/oder Raubtaten zu begehen.

23
Q

Definition zur fortsetzenden Begehung verbunden

A

Eine Verbindung zur fortgesetzten Begehung ist regelmäßig dann gegeben, wenn eine ungenaue Vielzahl der genannten Taten ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart worden ist.

24
Q

Definition Unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds

A

Dies bedeutet, *dass ein Bandenmitglied als Täter oder ein anderes Bandenmitglied beim Diebstahl in irgendeiner Weise zusammenwirken müssen.**

(Das wirkliche und zeitliche Zusammenwirken zweier Bandenmitglieder beim Diebstahl ist nicht zwingend erforderlich.)

25
Q

Definition Anderer

A

Anderer ist jede natürliche Person, die nicht der Täter ist.

26
Q

Definition körperlich schwere Misshandlung

A

Körperlich schwere Misshandlung liegt vor, wenn die körperliche Integrität des Opfers bei der Begehung des Raubes mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder unter Zuführung von erheblichen Schmerzen beeinträchtigt wird.

(Die schwere körperliche Misshandlung ist demnach eine besonders gravierende Form der Gewaltausübung.)

27
Q

Definition Gefahr des Todes

A

Die (konkrete) Gefahr des Todes liegt dann vor, wenn die Gefahr auf eine Handlung zwischen Versuch und Beendigung zurückzuführen ist und es nur noch vom Zufall oder vom Dazwischentreten Dritter abhängt, dass der Erfolg nicht eintritt.