Definitionen Erpressung Flashcards
Definition Nötigung
Nötigung ist das Aufzwingen eines vom Opfer nicht gewollten Verhaltens. Dieses wird durch Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung erreicht.
Definition Gewalt
Jeder physisch wirkende Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands.
Definition Drohung
Drohung ist das In-Aussicht-Stellen eines empfindlichen Übels, auf das der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Dabei muss der Täter beim Opfer Ernstlichkeit erwecken.
Definition Gefahr für Leib oder Leben
Eine Gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht.
Definition Handlung/ Duldung/ Unterlassung
Handlung ist jedes willensgesteuerte Verhalten bzw. jedes aktive Tun. Für Duldung und Unterlassung sind keine Legaldefinitionen zu benennen.
Definition Vermögensverfügung
Vermögensverfügung ist jedes willensgesteuerte Verhalten des Genötigten, welches sich unmittelbar vermögensmindernd beim Opfer oder einem Dritten auswirkt.
Definition Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen den objektiven Tatbestand erfüllt.
Definition Aneignungsabsicht
Die Aneignungsabsicht liegt vor, wenn der Täter die Sache (oder den darin verkörperten Sachwert) seinem Vermögen oder das eines Dritten zumindest kurzfristig einverleiben möchte.
Definition Enteignungswille
Enteignungswille liegt vor, wenn der Täter den Eigentümer der Sache aus der wirtschaftlichen Position verdrängt / ihn auf Dauer von der Sache ausschließen will.
Definition Rechtswidrigkeit der Bereicherungsangriff, Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Der Täter dürfte keinen zivilrechtlichen Anspruch auf die Sache gehabt haben.
Der Täter muss auch gewusst haben, dass er keinen solchen Anspruch hat.
Definition Stoffgleichheit
Stoffgleichheit muss zwischen dem Vermögensschaden und dem erstrebten Vermögensvorteil vorliegen. D.h. der Vermögensschaden muss das Spiegelbild des Vermögensvorteils sein und beide müssen auf der Vermögensverfügung basieren.
Definition Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig handelt, wer den Unrechtstatbestand erfüllt und keine Rechtfertigungsgründe dafür hat.
Definition Verwerflichkeit / Zweck-Mittel-Relation
Die Mittel-Zweck-Relation ist verwerflich, wenn sie als sittlich oder sozial unerträglich zu beurteilen ist. Das eingesetzte Mittel muss zum angestrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis stehen. Gewalt ist grundsätzlich als verwerflich anzusehen.
Definition Schuld
Schuldhaft handelt, wer den Unrechtstatbestand erfüllt und keine Schuldausschließungs- / Entschuldigungsgründe dafür hat.