Definitionen allgemein Strafrecht Flashcards
Kausalität
Ein Verhalten ist im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal, sofern es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Objektive Zurechnung
Ein Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, sofern dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, welche sich im konkreten Erfolg widerspiegelt.
Dolus eventualis
Der Eventual Vorsatz ist gegeben, sofern der Täter die Gefahr des Erfolgseintrittes für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt
Unmittelbares Ansetzen
Der Täter setzt zur Tat unmittelbar an, sofern er die subjektive Schwelle zu “Jetzt-gehts-los” überschreitet (1)
und er objektive Handlungen einnimmt (2),
die ohne wesentliche Zwischenakte (3)
in die TBVerwirklichung einmünden sollen (4).
Fehlgeschlagener Versuch
Ein Versuch gilt als fehlgeschlagen, sofern der Täter alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um den Erfolg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen, der Erfolg jedoch nicht ohne eine zeitliche Zäsur eintreten kann und der Täter dies erkennt.
Tatherrschaft
Tatherrschaft meint das vom Vorsatz umfasste in den Händen halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs.
Bestimmen
Bestimmen iSd § 26 StGB meint das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.
Hilfe leisten iSd § 17 StGB
Hilfe leistet, wer dem Täter vorsätzlich durch eigene Tatbeiträge die Haupttat ermöglicht oder erleichtert, bzw. die begangene Rechtsgutverletzung verstärkt.
Ein Hilfeleisten liegt in jedem Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt hat.
Teilnehmer sind…
Anstifter, § 26 und Gehilfe, § 27 legaldefiniert in § 28 StGB