Definitionen Flashcards
Versammlung
Eine Versammlung ist die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
+ alle Zusammenkünfte, die von einem kundgabewillen in einer öffentlichen Angelegenheit geprägt sind
Eingriff (moderner Begriff)
Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in dem Schutzbereich unterfällt, ganz oder teilweise unmöglicht macht
einfacher Gesetzvorbehalt
“auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden…”
qualifizierter Gesetzvorbehalt
“finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,…” (Art. 5 II)
Verhältnismässigkeit
Verhältnismäßig ist eine Norm, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt und zu dessen Durchsetzung geeignet, erforderlich und angemessen ist.
a) legitimer Zweck
b) Geeignetheit (Zweckförderung)
c) Erforderlichkeit (mildestes, gleich wirksames Mittel)
d) Angemessenheit (angemessens Zweck-Mittel-Verhältnis)
Anforderungen des Art. 19?
a) Wesensgehalsgarantie Art 19 II
b) Verbot des Einzelfallgesetzes Art 19 I 1
c) Zitiergebot Art 19 I 2
Obersatz für die Frage, ob die VB begründet ist?
die VB des . ist begründet, wenn . durch das Gesetz/den Urteil in einem seiner Grundrechte oder in einem der Art. 93 I Nr. 4a GG gennanten Grundrechtsgleichen Rechte verletzt ist. Eine solche Verletzung liegt dann vor, wenn durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in SB eines Grundrechts eingegriffen wurde und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechfertigt ist.
Obersatz bei einer praktischen Konkordanz?
(Schranken-Schranken, materielle Verfassungsmässigkeit des Gesetzes bei der Reli.F)
Zur Feststellung der materiellen Verfassungsmässigkeit des..ist zudem erforderlich, die kollidierenden Grundrechte sowie die sonstigen Gemeinschaftsgüter von Verfassungsrang in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Hierbei ist im Sinne praktischer Konkordanz insbesondere darauf zu achten, dass die betroffenen Verfassungsgüter weiterhin in grosstmöglichem Ausmass zur Geltung kommen
legitimer Zweck
legitim ist der Zweck, wenn er auf ein der Allgemeinheit dienendes Wohl gerichtet ist oder sonstigen Gütern von Verfassungsranng zugutekommt.
geeignetheit des Mittels
die Massnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe das angestrebte Ziel voraussichtlich erreicht oder mindestens gefördert werden kann
erforderlich
Erforderlich ist ein Mittel, wenn kein gleich wirksames, milderes Mittel zur Verfügung steht.
angemessenheit
die Massnahme ist angemessen, wenn sie beim Grundrechtsträger keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar ausser Verhältnis zum verfolgten Zweck steht.
Schrankentrias?
Art.2, verfassungsmässige Ordnung, Rechte anderer, Sittengesetz (-> stellt sich damit als einfacher Gesetzesvorbehalt dar)
die verfassungsmässige Ordnung
alle Rechtsnormen, die formell und materielle mit der Verfassung im Einklang stehen
Eingriff bei der Religionsfreiheit
Ein Eingriff liegt vor, wenn der Staat Glaubensbetätigungen verbietet oder erheblich erschwert, selbst missioniert oder Handlungen gebietet, die in die negative Glaubensfreiheit oder in die Gewissensfreiheit eingreifen