Definitionen Flashcards
Fällige Leistung
Der Schuldner trifft die Pflicht, die Leistung genau jetzt zu erbringen (je nach Vereinbarung oder nach § 271 BGB)
Durchsetzbare Leistung
Keine rechtshemmenden Einwendungen gegen den Anspruch auf die zu erbringende Leistung
Erheblichkeit
Ein Mangel ist erheblich, wenn die Reparaturkosten ab 5% vom Kaufpreis betragen.
Der Mangel ist erheblich, wenn er nur unter hohem Kaustenaufwand behebbar ist
Rücktritt/Minderung durchsetzbar (als Gestaltungsrecht)
Die Minderung/der Rücktritt kann als Gestaltungsrecht nicht verjähren. Sie sind jedoch unwirksam, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt ist. § 438, 218
Adäquanztheorie
Unmittelbarer, ursächlicher Zusammenhang zwischen […] und […] nach allgemeiner Lebenserfahrung und genereller Wahrscheinlichkeit
Unbehebbarer Sachmangel
Es muss unmöglich sein, den Mangel durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beheben
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Leben”
Die Vernichtung der physischen Existenz
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Körper”
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung des physischen, körperlichen Wohlbefindens
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Gesundheit”
Physische oder psychische Beeinträchtigung und die Erforderlichkeit eines Arztes
Verletzung des absoluten Rechtsgutes “Freiheit”
Die körperliche Fortbewegungsfreiheit
Sonstige Rechte
- Berechtigte Besitz §§ 854 ff. BGB
- allg. Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Schützt die unternehmerische Tätigkeit gegen betriebsbezogene externe Störungen (rechtswidrige Streiks, Verbreitung gewerbeschädigender Werteurteile)
Verletzungshandlung
Kann sowohl in einem Tun oder Unterlassen liegen
Tun
Jedes aktive Handeln, also jedes menschliche Tun, welches der Bewusstseinskontrolle und der Willenslenkung unterliegt, also beherrschbar ist
Unterlassen
Liegt vor, wenn es eine Rechtspflicht zum Handeln gibt