Definitionen Flashcards
Anspruch
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition in §194 I BGB)
Vertrag
Ein Rechtsgeschäft, das durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, ein Angebot und eine Annahme gemäß §§ 145 ff., zustande kommt
Kaufvertrag
Ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen; im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (§433)
Angebot
eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem Anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur von dessen Einverständnis abhängt §145
Annahme
eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger des Antrags dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt
Willenserklärung
eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet und von einem Rechtsbindungswillen getragen ist
Handlungswille
Der Wille, eine Handlung willentlich vorzunehmen
Erklärungswille
Der Wille, eine rechtlich erhebliche Handlung vorzunehmen
Geschäftswille
Der Wille, einen bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen
Leistung
die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Zugang
Die Willenserklärung gelangt so in den Machtbereich des Empfängers, dass er unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen kann §130 I
Empfangsbote
eine Person, die zur Entgegennahme von Willenserklärungen bestellt oder aufgrund der Verkehrsanschauung als bestellt anzusehen ist
Widerrufserklärung
eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Erklärende zum Ausdruck bringt, dass eine zuvor geäußerte Erklärung nicht mehr gelten soll
Abgabe
die willentliche Entäußerung der Willenserklärung in den Rechtsverkehr in Richtung des Erklärungsempfängers
Verpflichtungsgeschäft
ein Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird