Datenschutz und Datensicherheit Flashcards
Definiere Datenschutz. (5)
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- Datenschutz beschreibt den rechtlichen Schutz persönlicher Daten
- Persönliche Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet, genutzt werden, wenn durch gesetzliche Vorschrift erlaubt oder bei Einwilligung
- Regelungen dazu ergeben sich aus Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung
- Regelungen sollen nicht nur den Schutz der persönlichen Informationen an sich bezwecken, sondern dem einzelnen Bürger vor allem zum Schutz seiner Privatsphäre dienen
- Bürger sollen frei darüber bestimmen können, wann und an wen die persönlichen Informationen preisgegeben und wie diese Informationen verwendet werden
Definiere die Regel zu “Erlaubnis und Einwilligung” und gebe ein Beispiel.
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn
* dies gesetzlich erlaubt ist oder
* die betroffene Person eingewilligt hat.
Beispiel:
Bei der Beantragung eines Ausweises muss man unterschreiben, dass z.B. die Email gespeichert wird.
Definiere die Regel zu “Zweck” und gebe ein Beispiel.
Personenbezogene Daten dürfen
* nur für den konkreten Zweck (bzw. die Aufgabe) verwendet werden, für den sie erhoben wurden und
* nur erhoben werden, wenn diese unbedingt notwendig sind, um den Zweck (bzw. die Aufgabe) zu erfüllen.
Beispiel:
Patientendaten dürfen nur an die unmittelbar behandelnden Ärzte gegeben werden.
Definiere die Regel zu “Auskunft” und gebe ein Beispiel.
Personen dürfen jederzeit Auskunft darüber erhalten, zu welchem Zweck (bzw. für welche Aufgabe) ihre personenbezogenen Daten erhoben und genutzt werden.
Beispiel:
Nutzer erhalten beim Beantragen eines Ausweises eine Datenschutzerklärung.
Definiere die Regel zu “Aufbewahrung und Vernichtung” und gebe ein Beispiel.
Personenbezogene Daten müssen vollständig vernichtet werden, wenn
* sie nicht mehr gebraucht werden (z. B. wenn der Auftrag abgeschlossen ist) und
* keine Aufbewahrungsfrist (mehr) besteht.
Beispiel:
Alle Bestellscheine für Medien müssen geschreddert werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Definiere die Regel zu “Schutz vor unbefugtem Zugriff” und gebe ein Beispiel.
Es ist darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
*Es müssen daher sensible Dokumente z. B. in einem Schrank verschlossen,
* E-Mails verschlüsselt oder starke Passwörter verwendet werden und
* es dürfen Unbefugte bei Gesprächen über personenbezogene Daten nicht mithören können.
Beispiel:
Zugang zum Magazin des Archives ist verschlossen, PCs müssen bei Nichtnutzung immer gesperrt werden.
Definiere die Regel zu “Geschützter Personenkreis” und gebe ein Beispiel.
Der Schutz personenbezogener Daten gilt für alle (z. B. für Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen).
Beispiel:
Kollegen dürfen nicht gegenseitig Patienteninformationen austauschen.
Wer sind die Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz?
Ansprechpartner bei Fragen zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten sind
* Ausbildungsleiterinnen und -leiter und
* Vorgesetzte.
Falls diese Unterstützung brauchen, können sie sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte wenden (sofern vorhanden).
Was ist die Definition von Datenschutz und was ist das Ziel? (3)
Der Begriff Datenschutz umfasst den rechtlichen Schutz aller persönlicher Daten.
- Schutz der Privatsphäre
- Informationelle Selbstbestimmung
Nenne drei (3) Grundlagen des Datenschutzes.
- Korrekte und sichere Datenspeicherung
- Geschäftsgang- und Betriebsgeheimnisse unterliegen auch Datenschutz
- Schutz sensibler Daten ist Verantwortung jedes Unternehmens (Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl machen keinen Unterschied)
Was sind personenbezogene Daten? (3)
- Daten, die einen konkreten Bezug zu einer Person zulassen
- Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse. Dazu zählen unter anderem: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern oder Kontoauszüge
- Personenbezogene Daten müssen unabhängig von der Art ihrer Speicherung (analog oder digital) geschützt werden
Was bedeutet (Datenschutzrechtliche) Einwilligung? (3)
- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die oder der Betroffene eingewilligt hat
- Eine Einwilligungserklärung kann standardisiert sein, sie muss allerdings freiwillig abgegeben werden
- Zudem ist die oder der Betroffene über den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, eine geplante Weitergabe der Daten an andere Unternehmen, die Möglichkeit nicht einwilligen zu müssen und die jederzeitige Widerrufsoption zu informieren
Was bedeutet Datensicherheit (auch IT-Sicherheit genannt)? (3)
- Datensicherheit meint regelmäßig alle technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die dazu dienen, Daten vor dem Verfälschen, einem unbefugten Zugriff, Diebstahl oder einem (unfreiwilligen) Löschen zu schützen
- Ziel der Datensicherheit ist es, dass bestehende Daten nicht beschädigt oder missbraucht werden
- Maßnahmen der Datensicherheit umfassen z. B. Firewalls, Virenprogramme, Backup-Software, Protokollprogramme oder E-Mail-Verschlüsselungsprogramme, den Gebrauch von verschließbaren Aktenschränken
Was bedeutet Informationelle Selbstbestimmung? (3)
- Informationell selbstbestimmt ist eine Person, wenn sie selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen kann
- Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht
- Der Staat in seinem Handeln, beispielsweise bei Erlass eines Gesetzes, das informationelle Selbstbestimmungsrecht seiner Bürgerinnen und Bürger beachten
Was sind die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz? (7)
- Nur rechtlich zulässiger Umgang mit Daten
- Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Grundsatz der Zweckbindung
- Grundsatz der Transparenz
- Aufbewahrungspflichten
- Pflicht zur Datensicherheit
- Datenschutzbeauftragter ernennen