Bürgerliches Recht Flashcards
Was versteht man unter einem nasciturus? Ist ein nasciturus rechtsfähig?
Unter einem nasciturus versteht man ein gezeugtes, aber noch ungeborenes Kind. § 22 ABGB räumt diesem bereits Rechtspositionen ein, die allerdings durch seine spätere Lebendgeburt bedingt sind.
Erklären Sie die Begriffe “Unternehmen” und “Firma”!
Ein Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs 2 UGB). Unter einer Firma versteht man den in das Firmenbuch eingetragenen Namen eines Unternehmens, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschriften abgibt (§ 17 Abs 1 UGB)
Nennen Sie die vier klassischen Interpretationsmethoden!
- Wortinterpretation (grammatische/grammatisch-logische Interpretation)
- systematische Interpretation
- historische Interpretation
- teleologische Interpretation
Erklären Sie den Begriff “Einrede”!
Unter einer Einrede versteht man ein Leistungsverweigerungsrecht des Anspruchgegners, das dem Anspruch seine Durchsetzbarkeit nimmt. Vom Gericht ist die Einrede nur dann zu beachten, wenn der Anspruchsgegner sie aktiv erhebt.
(zb Verjährung)
Was versteht man unter systematischer Interpretation? Welche Unterfälle sind besonders wichtig?
Die systematische Interpretation fragt nach dem Bedeutungszusammenhang und der Gesamtkonzeption des Gesetzes. Besonders wichtig sind die verfassungskonforme und die unionsrechtskonforme Interpretation (bei Richtlinien wird diese speziell “richtlinienkonforme Interpretation” genannt)
Was versteht man unter einem Scheingeschäft und woran sind die Beteiligten gebunden?
Bei einem Scheingeschäft erklären beide Vertragsparteien nach außen etwas, was gar nicht gewollt ist. (Es soll also nur nach außen hin der Eindruck eines gültigen Rechtsgeschäfts erweckt werden.)
Das Scheingeschäft ist ungültig. Stattdessen gilt das verdeckte - also das in Wirklichkeit gewollte - Geschäft. Ist dieses allerdings gesetzwidrig (§ 879 ABGB) und damit nichtig, gilt auch das verdeckte Geschäft nicht.
Beim Umgehungsgeschäft wollen die Parteien tatsächlich das, was abgeschlossen wird.
Nennen Sie zwei klassische Schutzinstrumente des Verbrauchervertragsrechts!
- Informationsrechte
- Rücktrittsrechte
- Vertragsbedingungen und Vertragsdurchführung
Nennen Sie vier Klagen zum Schutz des Eigentums!
- Eigentumsklage (§ 366 ABGB; rei vindicatio)
- Klage aus dem rechtlich veruteten Eigentum (§ 372 ABGB; actio publiciana)
- Eigentumfreiheitsklage (§ 354 ABGB; actio negatoria)
- Eigentumsfeststellungsklage (§ 228 ZPO)
- Exszindierungsklage § 37 EO)
- Aussonderungsklage (§ 44 IO)
- Löschungsklage (§ 61 GBG)
Welche beschränkten dinglichen Rechte kennen Sie?
- Pfandrecht
- Dienstbarkeiten (Servituten)
- Reallasten
- Baurecht
Nennen Sie zwei “andere Gründe” der “Scheidung aus anderen Gründen”!
- ehezerrüttendes Verhalten infolge psychischer Krankheit (oder vergleichbarer Beeinträchtigung)
- ansteckende oder ekelerregende Krankheit (§ 52 EheG)
- Auflösung der ehelichen Gemeinschaft (§ 55 EheG)
Erklären Sie den Begriff “Familienopferprämie”!
Wird eine Ehe aus Verschulden eines Ehepartners geschieden, so kann sogar der schuldige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch geltend machen.
Dieser Anspruch besteht einerseits soweit und solange ihm aufgrund der Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist.
Andererseits kann der Schuldige auch dann Unterhalt verlangen, wenn ihm mangels Erwerbsmöglichkeit nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu erhalten und dies darin liegt, dass er sich während der Ehe auf Grund der einvernehmlichen Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft der Haushaltsführung, gegebenenfalls der Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder oder der Betreuung on Angehörigen gewidmet hat.
Wann erwirbt der Erbe nach österreichischem Recht die Verlassenschaft?
Der Erbe erwirbt die Verlassenschaft erst nach Durchführung eines Verlassenschaftsverfahrens. Dieses endet mit der Einantwortung der Verlassenschaft an den Erben durch Gerichtsbeschluss.
Unter welchen Umständen und um wieviel kann der Pflichtteil gemindert werden?
Der Verstorbene kann nach § 776 Abs 1 ABGB den Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte mindern, wenn er und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum (Rsp: 20 Jahre) vor dem Tod des Verstobenen nicht in einem Naheverhältnis standen, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht.
Dieses Recht besteht nach § 776 Abs 2 ABGB nicht, wenn der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.
Hat der überlebende Ehegatte oder eingetragener Partner gegen die Erben des verstorbenen Ehegatten oder eingetragenen Partners einen Unterhaltsanspruch?
Der Ehegatte oder eingetragene Partner hat grundsätzlich - solange er nicht wieder heiratet oder eine eingetragene Partnerschaft begründet - gegen die Erben einen Unterhaltsanspruch wie bei aufrechter Ehe oder Partnerschaft.
In den Unterhaltsanspruch ist aber (eigenes Vermögen und Einkommen sowie) alles einzurechnen, was er nach dem verstorbenen Ehegatten oder eingetragenen Partner letztwillig erhält.
Der Unterhaltsanspruch ist aber insofern “gedeckelt”, als die Erben nur bis zum Wert der Verlassenschaft haften.
Was sind die Voraussetzungen für das Entstehen von Gewohnheitsrecht?
Eine langandauernde, allgemeine und gleichmäßige “Übung” (Anwendung, consuetudo) bestimmter Regeln, die von der Überzeugung getragen sein muss, dass die angewandten Regeln Recht seien (opinion iuris)