Büchführung Flashcards
Die Veränderungsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ beziehen sich auf die (*) Ebene des Rechnungswesens.
geldvermögenorientierte
Verteilt man die Anschaffungsausgaben mittel konstant fallender Verteilungsbeträge auf die Nutzungsdauer, verwendet man das (*) Verteilungsverfahren.
arithmetisch-degressive/digitale
Eigenverbrauch stellt eine (*) durch den Unternehmer dar.
Entnahme
Den Vorgang, alle diejenigen Vermögensgüter und Fremdkapitalposten eines Unternehmens mengenmäßig aufzuzeichnen, die man in Realität vorfindet, nennt man (*).
Inventur
Nur bei der (*) zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung kann man den operativen Zahlungsstrom in einzelne Teilzahlungsströme aufspalten
direkten Methode
Als Einkommen bezeichnet man diejenige Eigenkapitalveränderung, die nicht durch den Unternehmer, sondern durch (*) erzielt wird.
Unternehmens-/Geschäftstätigkeit
Bestandsrechnungen unterscheiden sich von Bewegungsrechnungen dadurch, dass sie sich auf einen bestimmten (*) beziehen.
Stichtag/Zeitpunkt
Auf der Aktivseite der Bilanz stehen die Vermögensgüter, die Auskunft über die (*) eines Unternehmens geben.
Mittelverwendung, Kapitalverwendung
Während in der vorläufigen Saldenaufstellung nur die () erfasst werden, sind in der korrigierten Saldenaufstellung auch die () zu berücksichtigen, um alle finanziellen Informationen für den Jahresabschluss vorliegen zu haben.
- Geschäftsvorfälle
2. anderen relevanten Ereignisse
Wenn im Rahmen der Rechnungsabgrenzung der Aufwand vor dem Abschlussstichtag, die Auszahlung aber nach dem Abschlussstichtag zu verzeichnen ist, verbucht man den künftigen Auszahlungsbetrag vor dem Abschlussstichtag auf dem Konto (*) .
Verbindlichkeit (sonstige)
Diejenigen positiven Veränderungsgrößen, die sowohl im zahlungsorientierten Rechnungswesen als auch im geldvermögensorientierten Rechnungswesen enthalten sind, bezeichnet man als (*).
Einzahlungen
Negative Veränderungen des Eigenkapitals, die aus Transaktionen zwischen Unternehmen und Unternehmer resultieren, werden als (*) bezeichnet.
Entnahmen
Sofern ein Unternehmen innerhalb eines Abrechnungszeitraums zusätzlich zu sämtlichen in dem Abrechnungszeitraum hergestellten Fertigerzeugnissen auch noch Fertigerzeugnisse aus Lagerbeständen verkauft, muss es bei Verwendung des (*) zur Einkommensermittlung am des Abrechnungszeitraum eine Korrekturbuchung für Lagerbestandsveränderungen berücksichtigen.
Gesamtkostenverfahren (GKV)
Der Unterschied zwischen vorläufigen und korrigierter Saldenaufstellung liegt in der (Nicht-) Erfassung (*) .
der (Korrekturbuchungen für) andere(n) relevante(n) Ereignisse
Der Barverkauf eines Gebäudes wird bei der Erstellung einer Kapitalflussrechnung eines Immobilienhändlers als Teil des Zahlungsstroms aus (*).
operativer Tätigkeit.
Im Rahmen der intertemporalen Bilanzgleichung werden die Bestandsänderungen des (*) durch die Bewegungsgrößen „Einnahmen“ und „Ausgaben“ bestimmt.
Geldvermögens
Rückstellungen werden in der Buchführung gemäß dem Konzept der (*) einkommenswirksam erfasst.
Einkommensvorwegnahme
Verteilt man die Anschaffungsausgaben mittels konstanter Verteilungsbeträge auf die Nutzugsdauer, bezeichnet man dies als (*).
lineare Abschreibung
Bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung eines produzierenden Unternehmens wird der Barkauf eines Gebäudes, welches vom Unternehmen selbst genutzt wird, als Bestandteil des Zahlungsstroms aus (*) erfasst.
investiver Tätigkeit, Investitionen, Investitionstätigkeit
Unter einer Bilanz versteht man die Zusammenstellung der Vermögensgüter und des Kapitals zu einem bestimmten (*) .
Zeitpunkt, (Bilanz-)Stichtag
Damit das ermittelte Einkommen in einem Abrechnungszeitraum dem Marktleistungsabgabekonzept entspricht, ist bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens am Ende dieses Zeitraums eine Korrekturbuchung (*) vorzunehmen, falls in dem Zeitraum mehr Güter verkauft als hergestellt wurden.
für Lager(bestands)Minderungen, Lagerbestandsänderungen (auch möglich, weil in Praxis oft nur 1 Konto vorhanden)
Im Rahmen der Erstellung einer Kapitalflussrechnung unterscheiden sich die direkte Methode und die indirekte Methode nur bei der Ermittlung des Zahlungsstroms aus (*). Bei der Ermittlung der übrigen Zahlungsströme gibt es keine Unterschiede.
operativen Tätigkeiten/operative Aktivitäten
Etwaige Ausgaben aus laufenden Gerichtsverfahren müssen nach dem (*) einkommenswirksam erfasst werden, sobald sie absehbar werden.
Einkommensvorwegnahmekonzept
Sofern bei einem Unternehmen die vereinnahmte Mehrwertsteuer am Ende eines Abrechnungszeitraums die verausgabte Vorsteuer übersteigt, resultiert für das Unternehmen in diesem Abrechnungszeitraum eine (*) gegenüber dem Fiskus.
Zahllast, Verbindlichkeit, (Steuer-)Schuld
Bei Anwendung des (*) zur Erstellung der Einkommensrechnung wird am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Korrektur des bis dato gebuchten Aufwands notwendig, sofern in diesem Abrechnungszeitraum die hergestellte von der verkauften Menge an Fertigerzeugnissen abweicht
Gesamtkostenverfahren (GKV)
Der (*) eines Kontos erfolgt am Ende eines Abrechnungszeitraums durch eine Buchung, die den Saldo des Kontos zu null werden lässt bzw. ausgleicht.
Abschluss
Sämtliche Korrekturen, die notwendig sind, um am Ende eines Abrechnungszeitraum eine vorläufige Saldenaufstellung in eine zugehörige korrigierte Saldenaufstellung zu überführen, sind auf andere (*) im Unternehmen zurückzuführen.
relevante Ereignisse
Im Kontext der Einkommensermittlung wird das (*) angewendet, wenn für eine absehbare Wertminderung eines Gebäudes bereits im aktuellen Zeitraum ein Aufwand gebucht wird, die Wertminderung aber noch nicht realisiert ist.
Einkommensvorwegnahmekonzept, Verlustvorwegnahmekonzept
Wenn eine Totalbetrachtung des Unternehmens vorgenommen wird, unterscheidet sich – trotz vorliegender Eigenkapitaltransfers – der Saldo einer Einzahlungs-Auszahlungs-Rechnung nie vom Saldo einer (*) Rechnung.
Einnahme-Ausgabe
Als (*) bezeichnet man den positiven Saldo einer Eigenkapitalveränderung innerhalb eines Abrechnungszeitraum, die nicht durch Eigenkapitaltransfers, sondern durch die Unternehmens- /Geschäftstätigkeit erzielt wird.
Gewinn
Die Bedingung, dass die ökonomischen Ressourcen eines Unternehmens abzüglich der Ansprüche Fremder auf diese Ressourcen immer gleich den auf den Unternehmer entfallenden Ressourcen sind, wird auch als (*) bezeichnet.
intratemporale Bilanzgleichung
Im Rahmen der Konzepte zur Einkommensermittlung werden bei Anwendung eines Marginalprinzips die Ausgaben, die der Herstellung indirekt zurechenbar sind, nach dem (*) in dem Zeitpunkt/-raum einkommenswirksam erfasst, in dem die Ausgaben anfallen.
Periodisierungskonzept
Im Rahmen der Erstellung einer Kapitalflussrechnung entspricht die Veränderung des Zahlungsmittelbestands während eines Abrechnungszeitraums genau der Summe der Zahlungsströme aus operativen Tätigkeiten, aus Investitionstätigkeiten und aus (*) dieses Abrechnungszeitraums
Finanzierungstätigkeiten /-aktivitäten
Wenn ein Unternehmer ein in seinem eigenen Unternehmen hergestelltes Produkt für den Eigenverbrauch nutzt, ist dies buchhalterisch als (*) durch den Unternehmer zu behandeln.
Entnahme
Erzielt ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen einen Umsatz im Inland, so hat dieses Unternehmen gegenüber dem Fiskus nur den (*) zu versteuern.
Mehrwert
Möchte man im Rahmen einer Kapitalflussrechnung den Zahlungsstrom aus Investitionstätigkeit berechnen, so müssen – im Fall von abnutzbaren Vermögensgütern des Anlagevermögens – die Veränderungen der zugehörigen Aktivposten um die während des relevanten Abrechnungszeitraums erfolgte jeweilige (*) korrigierte.
Abschreibung / Wertminderung
Gemäß den Regelungen zur Ermittlung von Einkommen werden realisierte Ausgaben für Vertrieb in der Buchführung von Unternehmen grundsätzlich nach dem (*) erfasst.
Periodisierungsprinzip/-konzept einkommenswirksam
Im Falle einer transitorischen zeitraumbezogenen Rechnungsabgrenzung werden im Voraus erhaltene Zahlungen für Leistungen, die erst im folgenden Abrechnungszeitraum erbracht werden, in der Buchführung auf dem Bilanzkonto (*) erfasst.
passiver RAP, pRAP
Im Kontext des Abschlusses von Konten am Ende eines Abrechnungszeitraum werden diejenigen Konten, die in der Regel über einige Abrechnungszeiträume hinweg genutzt werden, als (*) Konten bezeichnet. Beispiele dafür sind sämtliche Vermögens- oder Fremdkapitalkonten.
permanente
Im Abrechnungszeitraum X1 angefallene Vertriebsausgaben, deren Zahlungsziel im Abrechnungszeitraum X2 liegt, bewirken im Abrechnungszeitraum X1 einen Typ von Bilanzveränderungen, den man als (*) mit Eigenkapitalwirkung bezeichnet.
Passivtausch
Gemäß den Regelungen zur Ermittlung von Einkommen werden absehbare Verluste aus dem zukünftigen Verkauf von Wertpapieren, deren Wert gegenüber ihren Anschaffungskosten gefallen ist, grundsätzlich nach dem (*) einkommenswirksam erfasst.
Einkommensvorwegnahmeprinzip/-konzept
Wenn die Leistungserbringung aus einem Geschäftsfall erst in einem späteren Abrechnungszeitraum, die zugehörige Zahlung aber im gegenwärtigen Abrechnungszeitraum erfolgt, handelt es sich im gegenwärtigen Abrechnungszeitraum um einen Fall der (*) Rechnungsabgrenzung. Es könnte in diesem Fall zum Beispiel das Konto»_space;Verbindlichkeiten (erhaltende Anzahlungen)«_space;angesprochen werden.
transitorischen
Während in der vorläufigen Saldenaufstellung nur die (*) erfasst werden, sind in der korrigierten Saldenaufstellung auch die anderen relevanten Ereignisse zu berücksichtigen, damit alle finanziellen Informationen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Geschäftsvorfälle/ beleghafte Buchungen
Im Kontext der Ermittlung von Wertminderungen abnutzbarer Sachanlagen bezeichnet man dasjenige Verteilungsverfahren, bei dem die Verteilung der Anschaffungsausgaben der betreffenden Sachanlage mittels konstant fallender Verteilungsbeträge auf die Nutzungszeiträume erfolgt, als (*) Verfahren.
digitales/ arithmetisch-degressives
Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zur Einkommensermittlung muss zwecks Einhaltung des (*) am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Buchung zur Berücksichtigung einer Lagerbestandsveränderung erfolgen, sofern sich die hergestellte Menge und die verkaufte Menge an Erzeugnissen in diesem Abrechnungszeitraum voneinander unterscheiden.
Marktleistungsabgabekonzepts