Bogen 4 Flashcards
- Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich? - id: 76
Der Fahrzeugführer und jeder sonst Verantwortliche.
Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
Der Fahrzeugführer und sein Stellvertreter.
Der Fahrzeugführer oder jeder sonst Verantwortliche.
Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
- Welches Fahrzeug führt diese Lichter? - id: 91
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser von 50 und mehr Meter Länge.
Maschinenfahrzeug in Fahrt von weniger als 50 m Länge.
- Welche Lichter führen manövrierunfähige Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge in Fahrt, ohne Fahrt durch das Wasser? - id: 100
Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und zusätzlich die Seitenlichter und das Hecklicht.
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
Drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Welches Fahrzeug führt diese Lichter? - id: 105
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge.
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug.
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.
Ein Grundsitzer von 50 und mehr Meter Länge.
Ein Grundsitzer von weniger als 50 m Länge
- Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierbehinderten Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht? - id: 130
Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.
Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.
Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.
- Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt? - id: 153
Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
Die nautische Veröffentlichung ?Sicherheit auf dem Wasser?, herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Die Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
- Wie lautet das ?allgemeine Gefahr- und Warnsignal?? - id: 163
Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen.
Zwei Gruppen von je drei langen Tönen.
Zwei Gruppen von je vier kurzen Tönen.
Zwei Gruppen von je einem kurzen und vier langen Tönen.
Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen.
- Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die in ein Fahrwasser einlaufen, ein Fahrwasser queren, im Fahrwasser drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen? - id: 165
Sie haben ihr Manöver so durchzuführen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden.
Sie haben die Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Fahrwasser.
Sie haben einen kurzen Ton als Achtungssignal abzugeben.
Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
Sie haben die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge zu beachten.
- Wie haben Segelfahrzeuge im Fahrwasser, die nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, untereinander auszuweichen? - id: 166
Sie haben untereinander nach den Regeln der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der Schifffahrtsordnung Ems auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern
Sie haben untereinander nach den Regeln der KVR auszuweichen, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
- Wo ist das Überholen verboten? - id: 168
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. und in Verkehrstrennungsgebieten.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
- Welche Bedeutung haben folgende Sichtzeichen? - id: 177
Dauernde Sperrung einer Teilstrecke der Seeschifffahrtsstraße.
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
Schutzbedürftige Anlage.
Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße
Schutzbedürftige Anlage.
- Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal und was ist zu beachten: (* * * *)? - id: 178
Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
Brücke, Sperrwerk, Schleuse wird zur Öffnung vorbereitet; Fahrt fortsetzen.
Bleib-weg-Signal, Gefahr durch gefährliche Ladung; sofort den Gefahrenbereich verlassen. Offenes Feuer vermeiden (Explosionsgefahr).
Ein Ausweichpflichtiger wird vom Vorfahrtberechtigten auf seine Ausweichpflicht hingewiesen; sofort Ausweichmanöver einleiten
Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden; Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten.
- Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (— — — — — —)? - id: 188
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
Ein Ankerlieger bei schlechter Sicht, vorsichtig weiter navigieren.
Einfahrt in Schleuse oder Anlage gesperrt, auf Freigabe warten.
Fahrzeug des öffentlichen Dienstes, anhalten
Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, Weiterfahrt verboten.
- Welche Kennung und Farbe haben die Feuer der Leuchttonnen an der Steuerbordseite des Fahrwassers? - id: 198
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder schnelles Funkelfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder Blinkfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder Festfeuer.
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen
Grünes Blitzfeuer, Funkelfeuer oder unterbrochenes Feuer in Gruppen.
- Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen? - id: 203
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.
Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.